Drucksache - DS/0490/VII  

 
 
Betreff: Dienstwagen des Bezirksamtes können Vorbild sein!
Status:öffentlichAktenzeichen:21. BVV - Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.12.2012 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Grundlage der rechtssicheren Beschaffung von Fahrzeugen für das Bezirksamt ist das am 23. Juli 2010 in Kraft getretene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), das alle öffentlichen Beschaffungsstellen des Landes Berlin gemäß § 7 BerlAVG verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten anzuwenden.

 

Der Berliner Senat hat am 23. Oktober 2012 die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt – VwVBU" beschlossen, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.

 

Die Vorschrift dient einer praktikablen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum umweltverträglichen Beschaffungswesen. Zudem soll durch diese Vorschrift die erforderliche Vereinfachung sowie die gebotene Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen erreicht werden.

 

Siehe:

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml 

 

Der Anhang 1 zur VwVBU nennt die Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter), darunter zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen.

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang1.pdf

 

Anhang 4 bietet eine Berechnungshilfe für Lebenszykluskosten bei Straßenfahrzeugen.

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang4.xls

 

Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen ist hierbei weder vorgeschrieben noch in den Berechnungsmodellen vorgesehen.

 

Ungeachtet dessen hat das Bezirksamt eine Analyse veranlasst, ob in ausgewählten Fällen Elektrofahrzeuge den Kriterien der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ entsprechen. Hierzu werden zunächst die Beschaffungsvorhaben erfasst.

Nach Abschluss der Recherche wird das Bezirksamt erneut berichten und die BVV über die Ergebnisse informieren.

 

Beispielhaft und ergänzend wird darauf verwiesen, dass im Amt für regionale Ordnungsaufgaben seit November 2012 Hybridfahrzeuge getestet werden.

 

Die Entscheidung für die Hybridfahrzeuge fiel aus ökologischer Überlegung, obwohl der Aufwand je Fahrzeug (30 % höhere Leasingkosten insgesamt) bei angenommener Halbierung der Kraftstoffkosten bei geringerem Verbrauch insgesamt etwas höher als die Kosten für Diesel-Fahrzeuge prognostiziert wurde.

 

Angesichts der Entwicklung der Kraftstoffpreise hat sich das Verhältnis jedoch weiter verschlechtert.

 

 

Hybrid mit Benzinmotor

Diesel-Kleinwagen 1,6 TDI

 

Kraftstoffpreis 2012

€ /Liter

 

 

1,50 €

 

1,35

Verbrauchsprognose (Stadt) in Liter/100 km

 

 

5,5

10

CO2-Emission g/km

 

138

260

Effizienzklasse

 

A+

B

Aufwand je Fahrzeug im Jahr (€)     

4.969,50

4.912,52

 

 

 
 

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