Drucksache - DS/0477/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-57 - Aufstellung; Arbeitstitel: „Wandlitzstraße“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)für die Grundstücke Wandlitzstraße 12 bis 28 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-57 aufzustellen.

 

Das wesentliche Planungsziel ist die wohnverträgliche Integration vorhandener Gewerbebetriebe im südöstlichen Geltungsbereich durch die Festsetzung von Misch- und Wohngebietsflächen sowie Straßenverkehrsfläche.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-57

 

b)   Für den Bebauungsplan-Entwurf 11-57 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planungsziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   Mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Bahnflächen südlich der ICE- Triebzuganlage Berlin-Rummelsburg unterliegen zunehmend dem Vermarktungsdruck der Deutschen Bahn AG. Gegenwärtig werden planfestgestellte Grundstücke durch die DB an Gewerbebetriebe verpachtet.

 

Da die Gemeinde auf planfestgestellten Bahnflächen keine Planungshoheit besitzt, war es bisher nicht möglich, unerwünschte Entwicklungen, wie die Verfestigung von gebietsunverträglichen Gewerbebetrieben, auf dieser Fläche mithilfe der Bauleitplanung zu steuern.

 

Die Mitteilung der DB AG Mobility-Networks-Logistic vom 4. Mai 2009 -eine Mitteilung des EBA über die Freistellung liegt noch nicht vor- über die bevorstehende Entlassung der Flächen aus der Planfeststellung ermöglicht nunmehr die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, das die wohnverträgliche Integration vorhandener Gewerbebetriebe im südöstlichen Geltungsbereich und eine geordnete Bebauung, die mit den Zielstellungen des Erhaltungsgebietes Seen-/Prinzenviertel vereinbar ist, ermöglicht.

Vorgesehen ist die Festsetzung von Misch- und Wohngebietsflächen sowie Straßenverkehrsfläche.

 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich Karlshorsts, zwischen den Bahnanlagen (Strecke Berlin-Ostbahnhof-Guben) und der Wandlitzstraße.

Die derzeitige Nutzung im Geltungsbereich ist durch Gewerbebrachen, leer stehende Güterschuppen und vereinzeltes Kleingewerbe (Kfz-Werkstatt, Lagerflächen usw.) gekennzeichnet.

 

Das Plangebiet grenzt an ein bevorzugtes Wohngebiet. Das Wohngebiet entstand um die Jahrhundertwende im Villen- und Landhausstil. Es stellt mit seinen gewachsenen Strukturen ein städtebaulich wertvolles Viertel dar und wird durch die Erhaltungsverordnung „Seen-/Prinzenviertel“ am 16. März 1999 geschützt.

 

Mit dem Bebauungsplan soll eine für das Wohngebiet verträgliche Arrondierung ermöglicht werden.

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan von Berlin (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009) stellt das Plangebiet als planfestgestellte Bahnfläche dar. Das FNP-Änderungsverfahren 03/10 sieht für die Fläche die Darstellung Wohnbaufläche W3 (GFZ bis 0,8) vor.

 

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Seen-/Prinzenviertel“ vom 16. März 1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 11 vom 26. März 1999, S. 96-97) zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.

 

Die Darstellung der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) sieht für das Plangebiet eine Grünfläche vor.

 
 

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