Drucksache - DS/0467/VII
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Das Bezirksamt wurde ersucht, sich gegenüber dem Senat und den Mitgliedern im Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds für eine freihändige Vergabe zum Verkehrswert des ehemaligen Polizeigebäudes und des Grundstücks in der Rathausstraße 12 an die Initiative "Rathausstern" einzusetzen. Dabei ist die zukünftige Nutzung als Kita, soziokultureller Standort und günstiger Wohnraum festzuschreiben.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: Das Bezirksamt hat sich an den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. an den Senator für Finanzen gewandt und dafür geworben, dass bei der Durchführung eines Verfahrens zur Grundstücksverwertung das Nutzungskonzept "Rathausstern" und seine Initiatoren eine faire Chance bekommen. Dabei hat das Bezirksamt gefordert, dass die inhaltliche Konzeption zur künftigen Nutzung im lokalen städtebaulichen Kontext und angesichts spezifischer lokaler Bedarfe in die Bewertung von Angeboten einbezogen werden und kein bedingungsfreies Bieterverfahren mit Vergabe zum Höchstpreis durchgeführt werden soll.
Es ist darauf hin zwischen den beteiligten Seiten die Einleitung eines "Konzeptverfahrens zum Mindestkaufpreis" verabredet worden. Das Bezirksamt hat in Abstimmung mit den beteiligten Seiten hierfür Kriterien erarbeitet, die die Grundlage einer Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens durch den Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds (vsl. im Februar 2013) sein sollen. Das Bezirksamt wird über den Fortgang des Vergabeverfahrens berichten.
Die von der BVV geforderte "freihändige Vergabe zum Verkehrswert" an die Initiative "Rathausstern" ist nicht durchsetzbar. Sie widerspräche auch Ansätzen einer transparenten Liegenschaftspolitik, nicht zuletzt deshalb, weil inzwischen weitere Interessenten mit ebenfalls interessanten Konzepten aktiv geworden sind. Ein "Konzeptverfahren zum Mindestkaufpreis" bietet die nötige Transparenz und Chancengleichheit bei der von keiner Seite in Frage gestellten und notwendigen Verwertung des Grundstücks durch Verkauf. |
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