Drucksache - DS/0322/VII  

 
 
Betreff: Orankesee nutzbar machen und sauber halten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
14.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV hatte beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. die im Zuge der Umgestaltung des Uferbereichs am Orankesee angelegten Anglerstellen so herrichten zu lassen, dass diese trockenen Fußes nutzbar sind;
     
  2. regelmäßig das am südwestlichen Ende des Sees angetriebene Laub zu entfernen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1)

 

Die Maßnahme wird in der Zeit von März bis April 2013 durchgeführt und abgeschlossen, sofern die Witterung dies zulässt. Der Wasserstand des Orankesees muss für die Baumaßnahme um etwa 50 cm abgesenkt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Anglerstandorte wieder voll funktionsfähig.

 

Zu 2)

 

Im Rahmen der Gewässerunterhaltung werden die Arbeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbau und Landschaftsplanungsamtes entsprechend der Notwendigkeit ausgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass rein ästhetische Gesichtspunkte keine Grundlage zur Beurteilung der Notwendigkeit der Laubentfernung sind. Die Wassergüte wird bei geringen Mengen nicht beeinträchtigt.

 

 
 

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