Drucksache - DS/0281/VII  

 
 
Betreff: Antrag auf Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-33 VE
Arbeitstitel: Forum Kalinka
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              dass der Antrag eines Vorhabenträgers auf Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-33 VE für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise) einschließlich einer zukünftigen Straße von der Gensinger Brücke/Gensinger Straße südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde zur Errichtung eines Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum negativ beschieden werden soll.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)              mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:              Begründung

 

c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-33 VE

für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und

Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise)

einschließlich einer zukünftigen Straße

von der Gensinger Brücke/Gensinger Straße

südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

              Maßstab 1:5.000

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung

Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum und Sicherung der Erschließung

 

              Anlage 2

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2007 beschlossen, für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 und Alt-Friedrichsfelde 67-68 (teilweise) einschließlich einer zukünftigen Straße von der Gensinger Brücke/~ Straße südlich des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 66 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-33 VE aufzustellen. Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-33 VE war die Absicht eines Investors/Vorhabenträgers, auf den o.g. Grundstücken den ehemaligen Nahversorgungsstandort zu revitalisieren und zu einem Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum mit einer Geschossfläche von ca. 6.200 m² und einer Verkaufsfläche von ca. 3.800 m² zu entwickeln.

 

Noch im Jahr 2007 fanden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Auswertung dieser Beteiligungen ist durch Beschluss des Bezirksamtes am 18.12.2007 erfolgt.

 

Die Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde durch den Vorhabenträger anschließend nicht mehr weiter verfolgt.

 

Da der Bezirk an der Entwicklung dieses Standortes zu einem Nahversorgungszentrum interessiert war, wurde das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren nicht eingestellt, um potentiellen anderen Investoren, die Gelegenheit zur Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu geben.

 

Mit Schreiben vom 07.03.2011 hat ein neuer Investor den Antrag auf Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-33 VE auf der Grundlage des 2007 eingereichten Projektplanes gestellt. Im Nachgang zu diesem Antrag wurden Projektpläne vorgelegt, die die bisher mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmte Verkaufsfläche überschritten und auch von der vorgesehenen Sortimentsstruktur deutlich abwichen. Außerdem wurde eine direkte Anbindung an die B1 geplant.

 

Diese Änderungen erforderten eine Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Seitens der Senatsverwaltung wurden Bedenken zur Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geäußert. Die Planung beeinträchtigt im Hinblick auf die Zentrenstruktur des Flächennutzungsplanes dringende Gesamtinteressen Berlins.

 

Diese Bedenken konnten auch in anschließend geführten Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht ausgeräumt werden. Die Größe des Vorhabens, seine Lage, die Sortimentsstruktur und die Erschließung über die B1 sind Indizien dafür, dass sich das Vorhaben im Widerspruch zum inzwischen überarbeiteten Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren befindet. Wegen des neuen StEP Zentren kann nicht mehr, wie noch zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens, davon ausgegangen werden, dass sich die bisher geplante Verkaufsfläche in Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen befindet.

 

Auch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wies darauf hin, dass sich bei einem geringen Umfang der nahversorgungsrelevanten Sortimente ein Abweichen vom Grundsatz 4.8 des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg, nach dem großflächige Einzelhandelseinrichtungen bis 5.000 m² Verkaufsfläche außerhalb städtischer Kernbereiche nur zulässig sind, wenn 75 % der Verkaufsfläche nahversorgungsrelevante Sortimente aufweisen, nicht erschließt.

 

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des zwischenzeitlich überarbeiteten und von der BVV beschlossenen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Standort nicht mehr als Nahversorgungszentrum ausgewiesen wird.

 

Die vorhandenen Rahmenbedingungen lassen eine rechtskonforme Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-33 VE nicht zu.

 

 
 

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