Drucksache - DS/0252/VII
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Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Begründung: Das Flughafenverfahren wurde 1993 eingeführt und in Deutschland lediglich an fünf Flughäfen durchgeführt. Menschenrechtsverbände, Kirchen und Flüchtlingsräte fordern seit Jahren die Abschaffung des Flughafenverfahrens, da es sich in humanitärer Hinsicht und auch in rechtlicher Qualität von den in Deutschland praktizierten Asylverfahren deutlich unterscheidet. Insbesondere werden die Rechtsmittel von Asylbewerbern durch Verkürzung von Fristen, der Ingewahrsamnahme von Flüchtlingen und geringe Prüfung der Abschiebehindernisse eindeutig zu Lasten der Betroffenen ausgelegt.
Mit der Eröffnung des neuen Flughafens BER ist es vorgesehen dieses Verfahren dort durchzuführen. Aufgrund der rechtlichen und humanitären Nachteile, der geringen Fallzahlen in den letzten Jahren und der Zahl der Flüchtlinge, denen dann doch die Einreise in Deutschland gestattet wird, ist es notwendig, dass auf dieses Verfahren verzichtet wird.
Begründung der Dringlichkeit: Durch die geplante Errichtung des Flughafens Berlin-Brandenburg zu Anfang Juni ist Dringlichkeit in der Sache geboten.
Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 5
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