Drucksache - DS/0252/VII  

 
 
Betreff: Keine Inhaftierung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern - Flughafenverfahren abschaffen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:IntegrationIntegration
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung Integration PDF-Dokument
Schreiben BA - Zwb. PDF-Dokument
Schreiben BA - Anlage  

Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

  1. die gemeinsame Stellungnahme von Flüchtlingsinitiativen,  Sozialverbänden, Anwaltsvereinen und Kirchenorganisationen gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden auf dem Großflughafen „ BER - Willy Brandt“ und gegen die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren zu unterstützen;
  2. das Bezirksamt wird gebeten, sich:
    1. ggü. der Bundesregierung für eine Abschaffung des sog. Flughafenverfahrens nach § 18 a) Asylverfahrensgesetz einzusetzen
    2. ggü. dem Berliner Senat und der Brandenburger Landesregierung dafür einzusetzen, dass auf das sog. Flughafenverfahren im Sinne des § 18 a) Asylverfahrensgesetz auf dem Flughafen BER unverzüglich verzichtet wird.

 

Begründung:

Das Flughafenverfahren wurde 1993 eingeführt und in Deutschland lediglich an fünf Flughäfen durchgeführt.

Menschenrechtsverbände, Kirchen und Flüchtlingsräte fordern seit Jahren die Abschaffung des Flughafenverfahrens, da es sich in humanitärer Hinsicht und auch in rechtlicher Qualität von den in Deutschland praktizierten Asylverfahren deutlich unterscheidet. Insbesondere werden die Rechtsmittel von Asylbewerbern durch Verkürzung von Fristen, der Ingewahrsamnahme von Flüchtlingen und geringe Prüfung der Abschiebehindernisse eindeutig zu Lasten der Betroffenen ausgelegt.

 

Mit der Eröffnung des neuen Flughafens BER ist es vorgesehen dieses Verfahren dort durchzuführen. Aufgrund der rechtlichen und humanitären Nachteile, der geringen Fallzahlen in den letzten Jahren und der Zahl der Flüchtlinge, denen dann doch die Einreise in Deutschland gestattet wird, ist es notwendig, dass auf dieses Verfahren verzichtet wird.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Durch die geplante Errichtung des Flughafens Berlin-Brandenburg zu Anfang Juni ist Dringlichkeit in der Sache geboten.

 

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 5

 

 
 

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