Drucksache - DS/0227/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII - 72
Arbeitstitel: Vorplatz Bahnhof Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-72

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis

 

b)entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren XVII-72 weiterzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

d)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

 

 

Berlin, den

 

 


Anlage 1

 

Bebauungsplan XVII-72

für das Gelände südlich der Lichtenberger Brücke, zwischen Bahngelände und Straße zur Frankfurter Allee, Einbecker Straße, den Grundstücken Einbecker Straße 24 und Wönnichstraße 7, Wönnichstraße und Irenenstraße sowie deren Verlängerung bis zum Bahnhof Lichtenberg
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

Planungsziele:

allgemeine Wohngebiete;

erschließende Verkehrsflächen, u.a. zwei Fußgängerbereiche und einen öffentlichen Stellplatz;

Sonderfläche «Skateranlage»

Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele des Bebauungsplans XVII-72 und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14. November 2011 bis einschließlich 15. Dezember 2012 (mit Ausnahme des 30. Novembers 2011) in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Dabei wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan XVII-72 mit einem kurzen Erläuterungstext den Bürgern vorgestellt. Die Öffentlichkeit ist am 11. November 2011 durch eine Anzeige in der Berliner Zeitung von der bevorstehenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung unterrichtet worden. Des Weiteren wurde die bezirkliche Pressestelle informiert, und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein auf die Beteiligung hinweisender Aushang.

Insgesamt nutzten 3 Personen die Gelegenheit der Beteiligung. Es gingen zum Bebauungsplan-Vorentwurf XVII-72 keine Stellungnahmen, weder mündlicher noch schriftlicher Art, beim Fachbereich Stadtplanung ein. Damit kann auch keine Abwägung vorgetragener Anregungen oder Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:

 

Das Bebauungsplanverfahren XVII-72 kann ohne eine Planänderung fortgeführt werden.

 

 

 
 

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