Drucksache - DS/0226/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11 - 53
Arbeitstitel: Einbecker Straße 68/78
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-53

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)              entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-53 weiterzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

d)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 


              Anlage 1

 

 

Bebauungsplan 11-53

für die Grundstücke Einbecker Straße 68/78
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

Planungsziel:

allgemeines Wohngebiet


              Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele des Bebauungsplans XVII-53 und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14. November 2011 bis einschließlich 15. Dezember 2012 (mit Ausnahme des 30. Novembers 2011) in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Dabei wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan 1153 mit einem kurzen Erläuterungstext den Bürgern vorgestellt. Die Öffentlichkeit ist am 11. November 2011 durch eine Anzeige in der Berliner Zeitung von der bevorstehenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung unterrichtet worden. Des Weiteren wurde die bezirkliche Pressestelle informiert, und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein auf die Beteiligung hinweisender Aushang.

Insgesamt nutzten 9 Personen die Gelegenheit der Beteiligung. Zum Bebauungsplan-Vorentwurf 11-53 gingen drei Stellungnahmen beim Fachbereich Stadtplanung ein. Es wurden die folgenden Anregungen vorgetragen. Diese werden wie folgt abgewogen:

Bezirksamt Lichtenberg, Umwelt und Naturschutzamt, Fachbereich Umwelt – UmNatU 211 – mit Schreiben vom 28.11.2011

Im Geltungsbereich des B-Planes liegen die folgenden im Bodenbelastungskataster erfassten Flächen:

Einbecker Straße 68:              6729

Einbecker Straße 72, 74              6749 und

Einbecker Straße 78:              6820.

Die Aufnahme in das Kataster erfolgte wegen der früheren gewerblichen Nutzungen bei der es zu Verunreinigungen des Bodens und ggf. des Grundwassers gekommen sein kann bzw. gekommen ist. Aus den beigefügten Katasterauszügen ist die jeweilige bekannte frühere gewerbliche Nutzung zu ersehen. Hier ist ebenfalls zu ersehen, ob und welche Untersuchungsergebnisse zu den einzelnen Katasterflächen bereits vorliegen.

Sobald eine genauere Planung der Lage und Art der Wohnbebauung und der Grünfläche vorliegt, kann in Auswertung der teilweise vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu diesen Grundstücken ermittelt werden, ob und in welchem Umfang ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht.

Für diese Untersuchungen im B-Planverfahren stehen dem Fachbereich Umwelt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Abwägung des Fachbereichs Stadtplanung

Der geäußerte Altlastenverdacht könnte in Konflikt zur Absicht des Plangebers treten, mit dem Bebauungsplan 11-53 ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, weil unter Umständen wegen der großen Umweltgefahren keine gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet werden können, und sich demzufolge die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes ausschlösse.

Deshalb soll in Analogie zu vergleichbaren Bauleitplanverfahren auf den möglicherweise belasteten Flächen von einem Fachplaner eine orientierenden Bodenuntersuchung durchgeführt werden, um den Altlastenverdacht möglichst zu entkräften und eine tragfähige Aussage zu den potentiellen Gefahren sowie zu Festsetzungsfähigkeit der geplanten Nutzungsart zu erhalten. Zur Beurteilung sollen Bodenproben mittels Rammkernsondierung gewonnen und die Bodenluft beprobt werden. Ggf. könnte das Erfordernis entstehen, belastete Flächen im Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen. Der Fachbereich Stadtplanung wird als Auslöser des Bebauungsplanverfahrens die orientierende Bodenuntersuchung beauftragen, sobald die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dazu gegeben sind.

®              Auswirkungen auf den Bebauungsplan:

Möglicherweise eine Kennzeichnung von belasteten Flächen als Ergebnis der durchgeführten orientierenden Bodenuntersuchungen.

Bezirksamt Lichtenberg, Umwelt und Naturschutzamt, Fachbereich Naturschutz – UmNat N/L 121 – mit Schreiben vom 13.12.2011

Der Bebauungsplanentwurf sieht eine Wegeverbindung und Flächen mit Pflanzbindungen von der Einbecker Straße Richtung KGA Grüner Grund vor. In der Realität ist dies nicht umsetzbar, da sich dort die Fernwärmetrasse befindet. Es gibt keinen Anschluss an das Wegenetz der KGA. Solange die Fernwärmetrasse oberirdisch besteht,  kann hier nicht gleichzeitig gepflanzt werden. Das schließt sich aus.

Eine Pflanzbindung wäre auch auf einer unterirdischen Fernwärmetrasse räumlich nicht machbar, es sein denn man will nur Rasen, der kommt mit einer Pflanztiefe von ca. 20 cm aus. Da erfahrungsgemäß die unterirdischen Fernwärmeleitungen auch im Winter Wärme nach oben abgeben, leiden die Pflanzen unter den unterschiedlichen Temperaturverhältnissen unter und über der Erde. Wenn das Ziel eine dauerhafte Bepflanzung mit großen Pflanzen wie Bäumen und Sträuchern ist, muss von einer Pflanzfläche auf oder neben der Fernwärmetrasse abgesehen werden.

Abwägung des Fachbereichs Stadtplanung

Die Fernwärmetrasse ist in der zugrunde liegenden Karte von Berlin nicht eingetragen und konnte deshalb nicht angemessen im Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt werden. Vor der Herstellung des Plandokuments für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB muss die Örtlichkeit neu vermessen werden. Dabei werden solche Fakten in den herzustellenden Bestandsplan eingetragen und können im Anschluss bei der Erarbeitung der endgültigen Planfassung angemessen berücksichtigt werden. Es soll auf keinen Fall etwas zur Festsetzung gelangen, was später nicht realisierbar ist.

®              Auswirkungen auf den Bebauungsplan:

Maßgenaue Anpassung des Planbildes an die örtlichen Gegebenheiten, nach Vorliegen eines neu vermessenen Bestandsplanes.

Kleingartenverein „Grüner Grund“ e.V., mit Schreiben vom 03.01.2012

Den Kleingartenverein als unmittelbarer Anrainer des Grundstücks Einbecker Straße 68 / 78 würde dringend interessieren, in wie weit das Areal der KGA „Grüner Grund e.V.“ mit in die genannte Planung involviert ist.

Für eine kurzfristige, zur Information der Mitglieder geeignete Mitteilung wäre der Vorstand dankbar. Verständlicherweise machen sich die Unterpächter Sorgen um das Weiter in ihren Gärten, stand das Areal Grüner Grund in der Vergangenheit schon mehrfach zur Disposition.

Für die Bemühungen, das Verständnis für die Sorgen und eine kurzfristige Rückantwort des Bezirksamtes bedanken sich der Vorstand und alle Mitglieder.

Reaktion des Fachbereichs Stadtplanung

Der Fachbereich Stadtplanung schickte daraufhin umgehend am 12.01.2012 ein Antwortschreiben an den Kleingartenverein mit folgendem Inhalt:

Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass sich die Mitglieder Ihres Kleingartenvereins große Sorgen um das Weiterbestehen des Areals der KGA „Grüner Grund“ machen.

Ihre Sorge ist jedoch unberechtigt.

Der von Ihnen angesprochene Bebauungsplan 11-53 umfasst die Grundstücke Einbecker Straße 68 bis 78 (nur gerade) im Bezirk Lichtenberg. Das Areal des KGV befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 11-53 ist der drohende bauliche Verfall des Handelsstandortes aufgrund bekannter Umzugs-/Auszugspläne dort ansässiger Händler. Der Standort hat auf Grund von einigen Neubauten von Handelseinrichtungen im Umfeld für die Versorgung der Einwohner an Bedeutung verloren und droht brach zu fallen.

Eine Neuansiedlung von Händlern an diesem Standort ist in dieser Größenordnung nicht erwünscht. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg geht ebenfalls davon aus, dass der Einzelhandelsstandort nur für die Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln eine Bedeutung hat.

Des Weiteren befinden sich auf den Grundstücken Einbecker Straße 74 und 78 die in der Denkmalliste Berlin eingetragenen Baudenkmale (Mietshaus um 1880), die sog. „Kutscherhäuser“. Diese Gebäude stehen ebenfalls seit vielen Jahren leer und verfallen. Diesem Verfall soll mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine behutsame und geordnete städtebauliche Entwicklung entgegengewirkt werden.

Als erster Schritt in diesem Bebauungsplanverfahren wurde Ende letzten Jahres die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, um die Bürgermeinungen zu den Planungszielen zu erhalten und das weitere Verfahren in diesem Sinne weiter voran zu treiben.

Letztlich ist das Bezirksamt immer davon abhängig, dass ein Investor/ bzw. Eigentümer diese städtebaulichen Vorstellungen verwirklichen wird.

Im Moment gibt es lediglich konkrete Vorstellungen des Eigentümers der „Kutscherhäuser“, diese Gebäude durch Um- und Ausbaumaßnahmen wieder herzustellen. Diese Bemühungen werden natürlich seitens des Bezirkes aktiv unterstützt.

Der Fachbereich Stadtplanung hofft, mit diesen Erklärungen geholfen zu haben und ist davon überzeugt, dass das vorliegende Bebauungsplanverfahren 11-53 den Zielen der Kleingärtner nicht entgegen steht.

®              Auswirkungen auf den Bebauungsplan:

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:

 

Das Bebauungsplanverfahren 11-53 kann ohne eine Änderung der planerischen Grundzüge fortgeführt werden.

Als Ergebnis einer durchzuführenden orientierenden Bodenuntersuchung müssen möglicherweise die von Altlasten betroffenen Flächen gekennzeichnet werden. Die maßgenaue Anpassung des Planbildes an die örtlichen Gegebenheiten kann erst nach Vorliegen eines neu vermessenen Bestandsplanes im Vorfeld der öffentlichen Planauslegung erfolgen.

 
 

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