Drucksache - DS/0225/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-16 für die Grundstücke Küstriner Straße 56 bis 60 und Strausberger Straße 9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 17.05.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Begründung:siehe Anlage 2
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes XXII-16 für die Grundstücke Küstriner Straße 56 bis 60 und Strausberger Straße 9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000
Ziel des BebauungsplanesFestsetzung einer öffentlichen Parkanlage mit der Zweckbestimmung Spiel- und Bolzplatz
Anlage 2
Begründung
Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 17.05.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XXII-16 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 34 vom 15.07.1994).
Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war die Sicherung der vorhandenen öffentlich genutzten Spiel- und Bolzplatzflächen auf teilweise privaten Grundstücksflächen in einem Gebiet, in dem ein erhebliches Defizit an öffentlichen Grün- und Freiflächen besteht.
Ziel der Planung war die Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage mit der Zweckbestimmung Spiel- und Bolzplatz.
Die Grundstücke Küstriner Straße 56, 57 und 58 (Flurstücke 75,74 und 73) wurden Ende 2005 vom Land Berlin nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz erworben und in das Fachvermögen des Umwelt- und Naturschutzamtes des Bezirksamtes Lichtenberg übernommen. Die Grundstücksflächen werden weiterhin als öffentliche Grünfläche genutzt.
Die Grundstücke Küstriner Straße 59/60 und Strausberger Straße 9 (Flurstücke 62, 63, 64 und 65) wurden im Jahr 2003 vom Bundesvermögensamt an einen privaten Eigentümer veräußert. Im Jahr 2007 erfolgte die Einziehung der öffentlichen Grünanlage/Spielplatz auf diesen Grundstücken (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 23 vom 01.06.2007).
Ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung von mehrgeschossigen Wohnhäusern auf den Grundstücken Küstriner Straße 59/60 und Strausberger Straße 9 wurde 2009 positiv entschieden.
Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für eine Planung gesehen.
Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor. |
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