Drucksache - DS/0224/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-1
Arbeitstitel: Rathausdreieck
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK-Anlage1  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes:

11-1, für das Gelände zwischen Rathausstraße, Frankfurter Allee und Möllendorffstraße im Bezirk Lichtenberg, einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 06.02.2001 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich 11-1

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
 

c)   die Vorlage der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beschloss auf seiner Sitzung am 06.02.2001 den Bebauungsplan 11-1, für das Gelände zwischen Rathausstraße, Frankfurter Allee und Möllendorffstraße im Bezirk Lichtenberg, aufzustellen.

 

Der Beschluss zur Aufstellung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 10 vom 02.03.2001 bekannt gegeben.

 

Planungsziele:

 

-           allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO

-           Gemeinbedarfsflächen (Rathauserweiterung, Polizei)

-           öffentliche Grünfläche (Parkanlage)

-           Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO

-           öffentliche Straßenverkehrsflächen

 

Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für diese Planung gesehen. Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 
 

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