Drucksache - DS/0222/VII  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss der VII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin JugGes 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Folgende Personen werden als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG bzw. als stellvertretendes beratendes Mitglied gemäß § 35 Abs. 9 KJHG berufen:

 

Personen zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

 

                            Herr Patrick Schlöffel                            Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas

                                                                                    als beratendes Mitglied

 

                            Herr Andreas Zorn                            Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas

                                                                                    als stellvertretendes beratendes Mitglied

 

Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates

 

              Herr Reiner Hofmann                            Elternvertreter im Bezirksschulbeirat                            

 

 

Begründung:

 

Für die VII. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes,  des Bezirkselternausschusses Kita und des Bezirksschulbeirates Bürger/innen als beratende Mitglieder und stellvertretende beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag und bittet die BVV die genannten Personen in die Funktion als beratendes Mitglied bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen.

 
 

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