Drucksache - DS/0221/VII  

 
 
Betreff: Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds 2012 und 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
09.05.2012 
7. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht eine Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury für die Jahre 2012 und 2013 zu erarbeiten und der BVV im Mai zur Beschlussfassung vorzulegen.

Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Jahre 2010 und 2011. Dabei sollen die Erfahrungen der Bürgerjurys der Jahre 2010 und 2011 mit einbezogen werden.

In dieser Rahmenregelung soll festgelegt werden, dass mindestens 80 % der Bürgerjury mit Bewohner/innen des Stadtteils besetzt werden, die nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählt werden und somit nicht von vornherein der organisierten Bürgerschaft angehören.

 

Begründung:

Die Bildung von Kiezfonds und von Bürgerjurys zur Mittelvergabe auf Stadtteilebene erfordert eine von der BVV verabschiedete Rahmenregelung.

 

In den Jahren 2012 und 2013 stehen für den Kiezfonds jährlich 6.000 Euro (2012) und 7.000 Euro (2013) je Stadtteil im Rahmen eines nicht übertragbaren Kiezfonds zur Verfügung, über deren Verwendung die Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger nach Maßgabe dieser Rahmenregelung entscheiden sollen.

 

Der Kiezfonds existiert in Lichtenberg seit 2010. Diese Erfahrungen sollen in die überarbeitete Rahmenregelung unbedingt mit einfließen.

 

 
 

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