Drucksache - DS/0214/VII  

 
 
Betreff: EU-Schulobst-Programm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
08.05.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit gemeinsam mit dem Ausschuss Schule und Sport sowie Jugendhilfeausschuss ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Gesundheit PDF-Dokument
Schreiben BA v. 06.08.2012 - Zwb. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage 1  
VzK (Abb.) - Anlage 2  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie im Zwischenbericht an die BVV am 06.08.2012 informiert, hat sich das Bezirksamt in einem Schreiben an die Senatorin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen­schaft (SenBJW) gewandt und sich darin für eine nochmalige Prüfung einer Beteiligung Berlins am EU-Schulobst-Programm eingesetzt.

In seinem Antwortschreiben weist der Staatssekretär für Bildung der SenBJW auf die bereits bestehende Subventionierung gesunden Schulessens hin. Eine zusätzliche Teilnahme Berlins am EU-Schulobst-Programm sei derzeit aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Das entsprechende Anschreiben des Bezirksamtes sowie das Antwortschreiben des Staats­sekretärs sind in den Anlagen beigefügt.

 

 
 

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