Drucksache - DS/0165/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich im Rat der Bürgermeister und beim Berliner Senat für eine landesweite einheitliche Regelung für Angebote nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII einzusetzen. Diese Regelung soll folgende Punkte beinhalten:
Das Bezirksamt wird gebeten regelmäßig über seine Aktivitäten zu berichten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es auf der Berliner Ebene intensive Bemühungen für eine veränderte Finanzierung der Jugendarbeit.
Im Jahr 2013 wurde diese Zielstellung erneut aufgegriffen.
Es wurde eine Strukturierungsrunde als Unterarbeitsgruppe der Bezirksjugendstadträtinnen und -stadträte gebildet. Einer Unterarbeitsgruppe dieser Strukturierungsrunde wiederum wurde die Aufgabe übertragen, ein Finanzierungsmodell zu finden, das die fachlichen Ansprüche einer Kinder- und Jugendförderung aufnimmt und gleichzeitig als realisierbar, Im März 2013 schlugen die Bezirksstadträtinnen und -stadträte vor, dass die Finanzierung der Jugendarbeit im Sinne eines Moratoriums auf Grundlage der erweiterten Teilkosten als "Planbudgetverfahren" mit bezirklichem Wertausgleich erfolgen sollte. Die Differenz des Gesamtbudgets (2011 - 2012, rund 10,8 Mio. ?) sollte im Rahmen eines Bonus-Modells zielgruppenbezogen und an Angebote nach § 11 SGB VIII gekoppelt an die Bezirke ausgereicht werden. Diese Stellungnahme wurde am 10.04.2013 in den Jugendausschuss und am 15.04.2013 in den Finanzausschuss des RdB eingespielt.
Nach mehreren Beratungen in verschiedenen Ausschüssen ist der letzte Stand folgender: Beschluss - Nr. R-308/2013 vom 25.07.2013 Der Rat der Bürgermeister nimmt aufgrund der Vorlage Nr. R-308/2013 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Senat den RdB-Beschluss Nr. R-283/2013 vom 23. Mai 2013 nicht umsetzt und dass die Finanzierung der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung auch im Doppelhaushalt 2014/2015 ausschließlich nach der von der Senatsverwaltung für Finanzen bislang angewandten Budgetierungslogik erfolgt. Der Rat der Bürgermeister unterstreicht die Notwendigkeit, im Bereich der Jugendarbeit zügig alternative Finanzierungsmodelle zu finden, um die negative Entwicklung zu beenden und die schleichende Unterfinanzierung in diesem Bereich umzukehren, ohne die Bereiche innerhalb des Bezirks gegeneinander auszuspielen oder noch weitere "abgeschottete" Bereiche einzuführen.
Die Bemühungen aus dem Jahr 2013 müssen wiederum als gescheitert bewertet werden. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin setzt sich weiterhin für eine landesweit einheitliche Regelung ein.
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