Drucksache - DS/0080/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-50aa
Arbeitstitel: „Gartenstadt Karlshorst I“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)              die Änderung des Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-50aa, der Titel lautet:

 

Bebauungsplan XVII-50aa für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße

 

              Anlage 1:              Räumlicher Geltungsbereich XVII-50aa

 

b)   die Änderung des Geltungsbereichs im Amtsblatt für Berlin bekannt zu geben,

 

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

              Anlage 2:              Begründung

 


Anlage 1

 

Bebauungsplan XVII-50aa

 

für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

              unmaßstäblich

 

Planungsziele des Bebauungsplanes XVII-50aa

 

Festsetzung von Wohnbau-, Grün- und Straßenverkehrsflächen


Anlage 2

 

 

Begründung

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ ist erforderlich, da als Antwort auf die Mitteilung der Planungsabsicht zur Teilung des Bebauungsplanes XVII-50a „Karlshorst-Ost“ in die Bebauungspläne XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ und XVII-50ab „Gartenstadt Karlshorst II“ die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B in der Stellungnahme vom 20. Mai 2011 darauf hinweist, dass eine Entwicklung des Bebauungsplanes XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ aus dem Flächennutzungsplan (FNP) in der vorliegenden Form nicht gegeben ist. Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ habe die im FNP dargestellten Bahnflächen am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches nicht ausreichend berücksichtigt. Der Geltungsbereich sei daher entsprechend zu ändern. Die vorgesehenen Landschaftspflegemaßnahmen auf den entsprechenden Flächen seien davon jedoch unberührt.

 

Während in den vorangegangenen Verfahrensschritten zur Behördenbeteiligung die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans XVII-50a „Karlshorst-Ost“ aus dem FNP bislang nicht in Frage gestellt wurde und lediglich darauf hingewiesen wurde, dass sich die planfestgestellten Bahnflächen nicht mit den im Bebauungsplan vorgesehenen Grünflächen überschneiden dürfen, besteht nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung inzwischen eine neue Ausgangssituation. Die gesamte zurzeit brachliegende Bahnfläche als auch angrenzende Bereiche sollen als Optionsfläche für Betriebs- und Gleisanlagen der S-Bahn bzw. der Regional- und Fernverkehrsbahn dienen.

 

Hierzu gab es am 22. September 2011 ein Abstimmungsgespräch bei SenStadt I B, auf dem die o.g. Position nochmals bekräftigt wurde. Im Ergebnis wurde eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ vereinbart, um eine Entwicklungsfähigkeit des Bebauungsplans aus dem FNP zu gewährleisten.

 

 

Plangebiete und Planungskonzepte

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ wird im Norden durch die nördliche Straßenbegrenzung der Robert-Siewert-Straße definiert. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze östlich der Verlängerung Beerfelder Straße - Biesenhorster Weg bis zur westlichen Grenze der Kleingartenanlage (KGA) „Biesenhorster Sand“. Die südliche Grenze wird durch die nördliche Grenze des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) gebildet.

 

Mit dem Bebauungsplan XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines neuen, landschaftlich geprägten Wohngebiets geschaffen werden, das sich hinsichtlich seiner Bauweise und seiner baulichen Ausnutzung zum Einen an der bereits vorhandenen Einfamilien- und Villenhausbebauung westlich der Zwieseler Straße orientiert. Zum Anderen soll auch eine bestandsgerechte Weiterentwicklung der ehemaligen Kasernen ermöglicht werden.

Darüber hinaus ist die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Zur künftigen Erschließung des neuen Wohngebiets sollen zusätzliche Straßenverkehrsflächen mit Breiten von 8,5 bis 14,5 m festgesetzt werden.

 

Im nordöstlichen Randbereich ist die langfristige Sicherung eines vorhandenen Wäldchens durch eine entsprechende Erhaltungsbindung vorgesehen. Des Weiteren ist der Erhalt des vorhandenen denkmalgeschützten Hochbunkers an der Zwieseler Straße Ziel der Planung.

 

Die ehemaligen Kasernengebäude an der Zwieseler Straße sollen als Baudenkmale langfristig erhalten und gesichert werden und werden zur Zeit zu einer Wohnanlage umgebaut.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (zuletzt geändert am 9. Juni 2011), stellt den überwiegenden Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dar. Der Bereich der ehemaligen Festungspionierschule wird als gemischte Baufläche M2 dargestellt.

 

Im nördlichen Teil des Bebauungsplans ist ein Bereich gekennzeichnet, in dem schadstoffbelastete Böden festgestellt wurden. Des Weiteren ist nachrichtlich gekennzeichnet, dass sich das Plangebiet innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet.

 

Die für das weitere Verfahren des Bebauungsplans XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes (Lfd. Nr. 20/96) sah bislang vor, das W2 in ein W3 umzuwandeln. Hierdurch sollte eine aufgelockerte Bebauung ermöglicht werden, die sich in den Bestand einfügt. Mit Schreiben vom 24. August 2010 hat SenStadt I B mitgeteilt, dass die Einstellung des Verfahrens beabsichtigt sei. Diesem Ansinnen hat der Fachbereich Stadtplanung mit Schreiben vom 28. August 2010 widersprochen und darum gebeten, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans zeitnah fortzuführen.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) entspricht weitgehend dem Flächennutzungsplan. In einigen Bereichen konkretisiert oder variiert die BEP jedoch Vorgaben des Flächennutzungsplans, ohne dessen Grundaussagen in Frage zu stellen. Im Einzelnen trifft die BEP für das Plangebiet folgende Aussagen:

 

Für den Bereich der ehemaligen Festungspionierschule sowie den nördlich angrenzenden Bereich bis zur Robert-Siewert-Straße sieht die BEP eine Wohnbaufläche vor, deren GFZ nicht über 0,4 liegen soll.

 

 

 

 

 
 

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