Drucksache - DS/0075/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII - 16
Arbeitstitel: Knorr-Bremse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK-Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-16.

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf XVII-16 für das Gelände zwischen Kaskelstraße, Schreiberhauer Straße, Hirschberger Straße und Ringbahn im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:              Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.

 


              Anlage 1

 

Bebauungsplan XVII - 16

für das Gelände zwischen Kaskelstraße, Schreiberhauer Straße, Hirschberger Straße und Ringbahn
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

Die angepassten Planungsziele sind:

 

Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungszentrum“ auf dem Grundstück Hirschberger Straße 4,

mit einer Baukörperfestsetzung entsprechend dem vorhandenen Baudenkmal und dem realisierten Ergänzungsbau an der Kaskelstraße;

Festsetzung der beiden Verbindungsbrücken über die Kaskelstraße;

Sicherung der erschließenden Straßenverkehrsflächen.

 

 
 

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