Drucksache - DS/0011/VII
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache:
Die vorliegende Nachweisung der im Haushaltsjahr 2011 bis zum 30.06.2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Begründungen für den Bezirk Lichtenberg wird genehmigt.
Begründung: Nach § 37 Abs. 7 LHO sind der Bezirksverordnetenversammlung die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1 |
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