Drucksache - DS/2091/VI  

 
 
Betreff: Standorte für eine neue Grundschule in Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.04.2011 
50. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Schulneubauten können grundsätzlich in Bereichen, die in der Bereichentwicklungsplanung (BEP) und im Flächennutzungsplan (FNP) als Gemeinbedarfsflächen oder Wohnbauflächen dargestellt sind, planungsrechtlich gesichert werden.

Unabhängig von Eigentumsfragen werden die genannten Standorte hinsichtlich der  grundsätzlichen Eignung für die Errichtung einer Grundschule aus bauplanungsrechtlicher Sicht wie folgt beurteilt:

 

-          Blockdammweg 31-33

 

Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz und liegt in einem gewerblich geprägten Bereich im Ortsteil Rummelsburg, im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 11-47c. Ziel des Bebauungsplan-Entwurfs 11-47c ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes. Eine Grundschule ist an diesem Standort nach geltendem Planungsrecht nicht zulässig. Eine sensible Grundschulnutzung ist mit den Planungszielen nicht vereinbar.

 

-          Wandlitzstraße 14-28

 

Diese Fläche befindet sich in Besitz der Deutschen Bahn AG und ist für Eisenbahnzwecke gewidmet. Damit ist es der planungsrechtlichen Zuständigkeit des Bezirksamts entzogen. Nach einer potentiellen Entlassung aus der derzeitigen eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung wäre es für einen Schulneubau geeignet, vorausgesetzt der fehlende Gehweg an der Wandlitzstraße wird hergestellt (Eigentümer auch dieser Fläche ist die Deutsche Bahn) und die Problematik des Lärmschutzes zu den Gleisen wird gelöst.

 

-          Römerweg/Zwieseler Straße (Schulhof der Lew-Tolstoi-Grundschule)

 

              Die Fläche wäre planungsrechtlich für einen Schulneubau geeignet (Eigentümer Bezirk Lichtenberg).

 

-          Treskowallee 24 (Gebiet der ehem. Studentenwohnheime, HTW-Rechenzentrum)

 

              Die unbebaute Fläche wäre planungsrechtlich als Schulstandort geeignet. Eigentümer ist hier der Liegenschaftsfonds des Landes Berlin, der die Fläche zum Verkauf ausgeschrieben hat.

 

-          Waldowallee 115/117 (Brachfläche mit Restbebauung)

 

              Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 11-19, der für diese Fläche ein Allgemeines Wohngebiet vorsieht. Ein Schulneubau wäre planungsrechtlich möglich, wenn die Problematik des Lärmschutzes zu den Gleisen gelöst wird. Grundstückseigentümerin ist die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die BImA). Auch dieses Grundstück müsste käuflich erworben werden.

 

Von den vorgeschlagenen Standorten ist nur der Standort Römerweg/Zwieseler Straße im Eigentum des Bezirkes Lichtenberg von Berlin. Im Regelfall wären diese Baugrundstücke für Schulneubauten also von den jeweiligen Eigentümern zu erwerben, was bei der Größe von Schulstandorten zu erheblichen Grunderwerbskosten führen würde. Hinzu kämen die Kosten für die baulichen Investitionen.

 

Allein für den Grundstückserwerb sind Grundstückskosten in Höhe von 100 €/m² bis 170 €/m²  zu kalkulieren. Schulstandorte benötigen mindestens eine Fläche von 10 000 m².

Für den Grunderwerb muss als Mindestbetrag von einer Summe von 1 Million € ausgegangen werden. Hinzu kommen die Baukosten, hier sind für eine 3-zügige Grundschule mit Ganztagsbetrieb, als Neubau konzipiert, 12 - 15 Mio. € zu veranschlagen.

 
 

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