Drucksache - DS/2085/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt ist dem Beschluss der BVV gefolgt und schätzt auch selbst ein, dass die Problematik der potentiellen Schließung von Müllabwurfanlagen insbesondere für die älteren Mieterinnen und Mieter von hoher Wichtigkeit ist.
Da die BVV in den letzten Monaten mehrere Beschlüsse zum Themenkomplex Schließung von Müllabwurfanlagen und Änderung der Berliner Bauordnung gefasst hat, hat auch das Bezirksamt bei seinen Aktivitäten eine ganze Reihe von Anstrengungen unternommen, um der besonderen Wichtigkeit dieser Angelegenheit für die Mieterinnen und Mieter gerecht zu werden.
Neben der vorerst geschaffenen Möglichkeit, bestehende Müllabwurfanlagen auch weiter betreiben zu können – bei Einhalten der gebotenen Brandsicherheit, Hygiene und Trennung von Abfall – wurde auf Beschluss der BVV hin ein Wertstoffforum einberufen. Dieses fand am 17. März statt und die eigens hierzu eingeladenen Mietervertretungen als auch die Vermieter/Wohnungseigentümer wurden über die Möglichkeiten informiert, Müllabwurfanlagen künftig zu betreiben. Dabei wurde auch deutlich, dass sich eine große Anzahl von Mietern den Erhalt der Anlagen wünscht. Das Bezirksamt gab hier Raum für Diskussionen und Mieter und Vermieter konnten sich ganz im Sinne des Beschlusses der BVV austauschen. Neben einer Unterschriftensammlung für den Erhalt der Müllabwurfanlagen von Mietern der WGLi wurde dabei auch über Kosten des Weiterbetriebs der Anlagen diskutiert, insbesondere im Verhältnis zu möglichen alternativen Müllstandsflächen vor den Häusern.
Die Fülle der interessierenden Themen beim Wertstoffforum führte dazu, dass ein zweites Forum am 01. Juni stattfand. Somit wurde dem Thema ausgiebig Raum geboten und die Vermieter sind direkt mit der Forderung der Einbeziehung ihrer Mieterinnen und Mieter über den Erhalt der Müllabwurfanlagen konfrontiert worden. Dabei zeichnete sich ab, dass Beteiligung durchaus gewollt ist, aber jedes einzelne Wohnungsunternehmen für seinen Bestand selbst entscheiden kann, wie es künftig mit den vorhandenen Müllabwurfanlagen umgeht. Ein Recht der Mieterinnen und Mieter auf Umsetzung ihres Willens gibt es nicht, aber beide Veranstaltungen haben deutlich gemacht, dass das Anliegen, welches die BVV mit dem vorliegenden Beschluss transportiert hat, bei den Vermietern angekommen ist und sie sich dem stellen werden.
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