Drucksache - DS/2080/VI  

 
 
Betreff: Umschulung von EinwanderInnen als PädagogInnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.04.2011 
50. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung/Integration mitberatend
11.05.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung/Integration erledigt   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
18.05.2011 
59. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Beantwortung dieses Anliegens ist zunächst auf die Problematik der ‚Anerkennung einer im Ausland erworbenen berufsrelevanten Qualifikation’ einzugehen.

Die Bundesregierung hat mit dem Ziel, einen besseren Rahmen für die Nutzung mitgebrachter Qualifikationen von eingewanderten Fachkräften zu schaffen, einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse künftig einfacher zu gestalten. Alle Einwanderer - egal ob aus der EU oder aus Drittstaaten – sollen einen Rechts-anspruch auf ein Anerkennungsverfahren erhalten. In Deutschland soll allein der formale  Abschluss entscheidend sein, um einen Job zu finden.

Von der Neuregelung könnten rund 300.000 Menschen in Deutschland profitieren, die die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation anstreben. Den größten Anteil daran machten, lt. Ministerin Schavan, 250.000 Personen mit Lehrberufen aus.

(Weitere Informationen unter: http://www.bmbf.de/de/15644.php )

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 27.05.2011 zum Gesetzentwurf besagt, dass Bundesregierung und Bundesrat in den Grundanliegen des Anerkennungsgesetzes überein stimmen. Nach erster Lesung im Deutschen Bundestag ist der Entwurf in 07/2011 den zuständigen Ausschüssen übermittelt worden.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die hohen Erwartungen an das neue Gesetz erfüllen!

 

Das Jobcenter Lichtenberg nimmt sich im Rahmen der interkulturellen Öffnung in den letzten Jahren in besonderer Weise der Förderung von KundInnen mit Migrationshintergrund an. Alle Maßnahmen zielen auf eine Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Dafür werden auch Vermittlungshemmnisse (z. B. fehlende Anerkennung von Schul- oder Berufsabschlüssen, fehlende Teilqualifizierungen im erlernten Beruf, mangelnde Deutschkenntnisse) so weit wie möglich abgebaut. Die Vermittler nutzen verschiedene Bildungsangebote und Sprachförder-programme, auf die die Teams regelmäßig von den Multiplikatoren der Arbeitsgruppe „Migranten“ orientiert werden.

 

Oft verhindert ein befristeter Aufenthaltsstatus die Teilnahme an umfassenderen Qualifizierun-gen. Die Jobcenter dürfen KundInnen keine Maßnahmen zuweisen, die über das Ende deren  Aufenthaltsgenehmigung hinausgehen. So muss auf kleinteilige oder modulare Fortbildungen ausgewichen werden, eine Ausbildung oder Umschulung ist bei befristetem Aufenthalt meist unmöglich. 

 

Im pädagogischen Bereich sind seit jeher die Anforderungen an den Bewerber so hoch, dass ein Großteil der MigrantInnen von vornherein ausgeschlossen war/ist. Das hat 2010 im Jobcen-ter Lichtenberg auch die Prüfung der Kundendaten im Rahmen einer gezielten Bewerbersuche für den pädagogischen Bereich ergeben.

Es ist davon auszugehen, dass für interessierte und geeignete KundInnen mit Migrationshinter-grund jeweils die beruflichen Perspektiven im pädagogischen Bereich geprüft wurden und wer-den. Im Hinblick auf den im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken ohnehin geringen Anteil an arbeitslosen MigrantInnen wird das aktivierbare Fachkräftepotential im Jobcenter Lichtenberg als niedrig eingeschätzt.

 

Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs sind jedoch die strengen Zugangsbestimmungen zum Erzieherberuf vom Land Berlin inzwischen gelockert worden, so

-          werden verstärkt Bewerber/innen ohne Staatsexamen dort eingestellt, wo keine ausreichenden Bewerbungen mit entsprechenden Qualifikationen (1. + 2. Staatsexamen) vorliegen,

-          werden verstärkt Quereinsteiger nach zweijährigem Vorbereitungsdienst mit berufsbe-gleitender pädagogischer Qualifizierung und bestandenem 2. Staatsexamen in den Schuldienst übernommen,

-          ist es seit März  2010 auch möglich, dass Einwanderer mit einem im Heimatland erwor-benen pädagogischen Berufsabschluss die staatliche Anerkennung als Erzieher erwer-ben können, durch Teilnahme an einer externen, sogenannten Nichtschülerprüfung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher bei zugelassenen Prüfungsstellen.

 

Zu den Voraussetzungen für die Prüfungszulassung, die in Berlin durch die „VO über die Ausbil-dung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO Sozialpädagogik)“ geregelt sind, gehören:

1. die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife,

2. oder ein mittlerer Schulabschluss und eine berufliche Vorbildung sowie zusätzlich

3. ein Jahr Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld ,

4. ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,

5. eine angemessene Vorbereitung.

 

Hinsichtlich der KundInnen im Pool des Jobcenters Lichtenberg bedeutet dies:

Zu 1. + 2.

Diese sind bei vielen MigrantInnen gegeben, im Heimatland erworben, z. T. aber nicht / noch nicht anerkannt.

 

Zu 3.

Die MigrantInnen erfüllen die Voraussetzung zumeist nicht. Aus diesem Grund erkennt das Land Berlin seit April 2011 auch Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt in Vollzeit (52 Wochen in den letzten drei Jahren) an. Weiterhin nicht anrechenbar ist die Teilnahme an einer Arbeitsgelegen-heit mit Mehraufwandsentschädigung im pädagogischen Bereich (sh. auch 5.).

 

Zu 4.

Nicht ausreichende Deutschkenntnisse liegen bei einem Teil der für den Erzieherberuf geeig-neten Arbeitslosen vor. In Vorbereitungskursen (darauf wird noch eingegangen) wird weiter an der Verbesserung der Sprach- /Kommunikationsfertigkeiten gearbeitet. KundInnen mit Sprach-niveau unter B1 werden zuvor vom Jobcenter in geeignete Deutschkurse vermittelt (z. B. ESF-BAMF-Programm Berufsbezogene Sprachförderung). 

 

Zu 5.

Zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung bieten einige Berliner Bildungsträger Kurse an, darunter solche, die auch bzw. speziell für MigrantInnen geeignet sind. Die Maßnahme wird entweder als Theorieteil mit anschließendem praktischem Jahr oder in Verzahnung von Theorie und Praxis angeboten. Für Teilnehmer mit mindestens 52 Monaten Tätigkeit im beruflichen Bereich gibt es die Möglichkeit einer abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung im Erzieherbereich.

Nach Abschluss dieser verschiedenen Maßnahmen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Nichtschülerprüfung erreicht. 

 

Ergänzend bieten verschiedene Berliner Bildungsträger auch sog. niedrigschwellige Maßnah-men im pädagogischen Bereich an für Bewerber, die die staatliche Anerkennung als Erzieher nicht erwerben können oder wollen, z. B. die Fortbildung zum pädagogischen Fachassistenten/ Erzieherhelfer. Hier kann auf den im Herkunftsland erworbenen Kenntnissen und beruflichen Erfahrungen aufgebaut werden. 

 

Die Einsatzmöglichkeiten für Erzieherhelfer/innen sind in Berlin vergleichsweise gering, da ihr Anteil am gesamten Personalschlüssel gering ist.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen