Drucksache - DS/2029/VI  

 
 
Betreff: Begrünung der Freiflächen in Klingenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.03.2011 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
16.08.2011 
60. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Prüfung durch den Fachbereich Stadtplanung hat ergeben, dass mit dem Bebauungsplan 11-47a keine Baumpflanzung auf den Freiflächen des künftigen Gas- und Dampfheizkraftwerks „Klingenberg“ vorgegeben werden sollen. Es werden jedoch im Rahmen eines noch durchzuführenden Gutachterverfahrens Ergebnisse zur landschaftsplanerischen Gestaltung des Geländes erarbeitet, die auch Vorschläge für mögliche Baumpflanzungen enthalten werden. Den Ergebnissen des Gutachterverfahrens, deren Umsetzung über einen städtebaulichen Vertrag gesichert wird, soll nicht durch bauleitplanerische Festsetzungen vorgegriffen werden.

 

Im Folgenden werden die Grundzüge des derzeitigen Planungsstandes des Bebauungsplan-Entwurfs 11-47a, die sich hieraus ergebenden Gründe für den Verzicht auf eine bauleitplanerische Sicherung von Baumpflanzungen und die statt dessen vorgesehenen Maßnahmen näher erläutert.

 

Die für die vorgeschlagenen Baumanpflanzungen in Frage kommende Freifläche erstreckt sich zwischen Gaswerksiedlung, Blockdammweg und Hönower Wiesenweg. Sie befindet sich vollständig im Eigentum der Vattenfall Europe Wärme AG und umfasst ohne die Grundstücksfläche der Gaswerksiedlung rund 14,3 ha. Der größte Teil der in Frage kommenden Fläche, insgesamt 12,6 ha, soll gemäß dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf (Stand: April 2011) als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Gas- und Dampfheizkraftwerk“ festgesetzt werden.

 

Die bauliche Entwicklung im Bereich der Versorgungsfläche soll sich entsprechend den geplanten Festsetzungen überwiegend auf den nördlichen Teil dieser Fläche konzentrieren, um eine städtebauliche Kompaktheit der geplanten Anlagen sicherzustellen. Dieser Bereich weist einen umfangreichen Baumbestand auf, der zumindest in den Randbereichen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erhalten werden kann. Bei den landschaftsbildprägenden Platanen, die sich inmitten der überbaubaren Grundstücksfläche befinden, kann ein weitgehender Schutz durch eine Regelung im städtebaulichen Vertrag gewährleistet werden. Das Fällen dieses erhaltenswerten Altbaumbestandes ist nur aus zwingenden Gründen einer Altlastensanierung zur Gefahrenabwehr zulässig. Von einer Festsetzung zusätzlicher Baumanpflanzungen in diesem Bereich wird abgesehen, da die Belange der öffentlichen Versorgung hier im Vordergrund stehen und die erforderlichen Verfahrensabläufe nicht über Gebühr eingeschränkt werden sollen. Zudem soll dem vorgesehenen Gutachterverfahren zur architektonischen und landschaftsarchitektonischen Gestaltung der geplanten Versorgungsfläche nicht vorgegriffen werden.

 

Eine südlich anschließende Maßnahmenfläche, die Teil der Versorgungsfläche ist und insgesamt ca. 2,8 ha umfasst, liegt entsprechend der auf ihr verfolgten Zielstellung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Auch hier finden (wie auch auf der Fläche der geplanten Sportanlage) umfangreiche Maßnahmen zu Altlastensanierung statt. Darüber hinaus werden die südlichen Teilflächen während der Bauphase des Gas- und Dampfheizkraftwerkes voraussichtlich für Baustelleneinrichtungen und Baulogistik genutzt.

Auf der Maßnahmenfläche sollen als Ausgleichsmaßnahme für bebauungsplanbedingte Eingriffe in den Artenschutz sonnenexponierte, trockenwarme Offenlandhabitate geschaffen werden, die als Lebensraum für die Zauneidechse und die Wechselkröte, als Bruthabitat für den Neuntöter und den Steinschmätzer sowie als Nahrungshabitat für den Grünspecht dienen sollen. Die Anpflanzung von Bäumen ist hier grundsätzlich in Randbereichen möglich. Näheres regelt das Gutachterverfahren.

 

Für den Teil der Versorgungsfläche längs des Blockdammweges sieht der Bebauungsplan-Entwurf lediglich eine behutsame bauliche Arrondierung vor. Hier existiert bereits ein relativ gut entwickelter Baumbestand, der keiner Ergänzung bedarf. Im südöstlichen Bereich ist die Ausweisung einer etwa 1,7 ha großen ungedeckten Sportanlage vorgesehen. Die Konzeption geht hier von der Errichtung eines Großspielfeldes (z.B. 68 x 105 m), einer 100 m Laufbahn und weiterer Anlagen (z.B. Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage oder Basketballfeld) aus. Darüber hinaus ist innerhalb der Fläche für Sport- und Spielanlagen die Errichtung eines Sportfunktionsgebäudes geplant. Auch hier sieht der Bebauungsplan keine Baumpflanzungen vor, um spätere Gestaltungsvorschläge nicht zu sehr einzuschränken.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die gesamte Fläche zurzeit einen umfangreichen Baumbestand aufweist, der zu einem nennenswerten Teil erhalten werden kann. Die meisten Fällungen sind aufgrund der umfassenden und mit der Senatsverwaltung vertraglich vereinbarten Altlastensanierung erforderlich. Für diese Fällmaßnahmen wurde bereits von Seiten der Senatsverwaltung eine Fällgenehmigung erteilt. Des Weiteren ist von zusätzlichen, aber zahlenmäßig geringeren Baumfällungen aufgrund der durch den Bebauungsplan ermöglichten Bauvorhaben auszugehen.

 

Der Ausgleich für den auf der Versorgungsfläche zu erwartenden Verlust geschützter Bäume wird vollständig durch Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Das Bezirksamt hat sich entsprechend der im Eingriffsgutachten enthaltenen Bilanzierung für eine monetäre Kompensation entschieden. Diese Mittel sollen für die Aufwendungen zur Errichtung eines öffentlichen Grünzuges entlang des heutigen und ehemaligen Hohen Wallgrabens sowie entlang der Spree und des Stichkanals eingesetzt werden. Mit der Entwicklung eines öffentlichen Grünzuges wird wichtigen übergeordneten Planungszielen entsprochen, wonach entlang der Gewässer durchgängige, öffentlich nutzbare Grünzüge entwickelt werden sollen. Es entstehen neue Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer, die die Barrierewirkung der großflächigen Gewerbegrundstücke mindern, die Erreichbarkeit des Spreelandschaftsraumes ermöglichen und den Erlebnis- und Erholungswert für die Anwohner erhöhen. Zudem wird planerisch Vorsorge zur Anbindung an die im Bebauungsplan 11-47b vorgesehenen öffentlichen Grünflächen getroffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 11-47a „GuD Klingenberg“ besteht die besondere Chance zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Maßnahmen, die es zu nutzen gilt.

 

Auch wenn durch den Bebauungsplan selbst keine zusätzlichen Baumpflanzungen festgesetzt werden, ist doch von zusätzlichen Baumpflanzungen auszugehen. Die Grundlagen werden durch das vorgesehene Gutachterverfahren geschaffen. So soll für die gesamte Versorgungsfläche zeitnah ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt werden, in dem neben architektonischen Aussagen auch konzeptionelle Vorschläge zur Gestaltung der Freianlagen erwartet werden. Dies schließt auch Vorschläge zur künftigen Anpflanzung und Anordnung von Bäumen auf der geplanten Versorgungsfläche mit ein, da diese wesentliche gestalterische Mittel der Landschaftsarchitektur darstellen. Die Umsetzung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens wird über einen städtebaulichen Vertrag gesichert, so dass von zusätzlichen mit dem Gesamtkonzept vereinbaren Baumpflanzungen auszugehen ist. Hiermit kann den in dem Antrag formulierten Zielen, der gestalterischen Aufwertung des Bereichs und Verbesserung der Klimabedingungen, weitgehend entsprochen werden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen