Drucksache - DS/1855/VI
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, wie im Bezirk Spandau von Berlin eine geeignete Ombudsperson zur Korruptionsbekämpfung einzusetzen, um Hinweisgebern Anonymität zu gewährleisten.
Begründung:
Eine geeignete Ombudsperson bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, ihre Anonymität zu wahren. Dies schützt die Hinweisgeber vor möglichen Repressalien korrupter Personen und deren Umfeld.
Die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung wird gesteigert, und zusätzlich ist auch ein wachsender präventiver Effekt zu erwarten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |