Drucksache - DS/1851/VI  

 
 
Betreff: Erhaltung des Landschaftsbildes im 4. Naherholungsgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt/GesundheitBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.03.2011 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung Umwelt/Gesundheit PDF-Dokument
Schreiben BA v. 03.11.2010 (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BA v. 03.11.2010 (Zwb.) Anlage  
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, sich an die Zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu wenden, um die ablehnende Haltung des Bezirkes lichtenberg bezüglich der Errichtung eines überdimensionalen Windrades in Pankow, direkt an der Wartenberger Feldmark, zur Kenntnis zu geben. Gleichzeitig soll angeregt werde, dieses Verfahren von überbezirklicher und länderübergreifender Tragweite zu übernehmen.

 

Das Bezirksamt hatte sich in dieser Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Zwischenzeitlich liegt für die 180 m hohe Windkraftanlage im Bereich der Parklandschaft Neue Wiesen nördlich der Bundesstraße 2 / westlich der Straße Am Luchgraben ein konkreter Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor.

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in ihrer Stellungnahme zum BImSchG-Genehmigungsverfahren dargelegt, dass die geplante Windkraftanlage dem geltenden Flächennutzungsplan widerspricht (Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage) und dass das Vorhaben nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig ist. Mit der Darstellung „Grünfläche / Parkanlage“ sei eine Nutzungszuweisung getroffen worden, mit der eine Nutzung zur Energiegewinnung aus Windkraft nicht in Einklang zu bringen ist.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat darüber hinaus in seiner ausführlichen Stellungnahme auf die dem Vorhaben entgegenstehenden

 

ð       schädliche Umwelteinwirkungen

ð       die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

ð       die Belange des Erholungswertes der Landschaft

ð       die Belange des Orts- und Landschaftsbildes und

ð       die Belange der Raumordnung

 

hingewiesen.

 

 
 

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