Drucksache - DS/1826/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung des Regenwasserkanals in der Hohenschönhausener Straße (nur abzweigende Stichstraße mit den Hausnummern 73 bis 75)
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Bauplan K6  
Bauplan K7  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Für die Erneuerung des Regenwasserkanals in der eigenständigen Nebenstraße der Hohenschönhauser Straße entlang der Grundstücke 73 bis 75 ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Gemäß der Aussage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist es geplant, ab Herbst 2010 bis Ende 2011 in der eigenständigen Nebenstraße der Hohenschönhauser Straße entlang der Grundstücke 73 bis 75 den Regenwasserkanal zu erneuern (siehe als Anlage beigefügte Baupläne K6 und K7).

 

Die Kanalhaltungen sind über große Strecken versackt. Auf Grund des vorhandenen Rohrmaterials (PVC) und der Versackungen ist eine abschnittsweise Erneuerung bzw. Innensanierung mit einem Schlauch nicht möglich.

 

Außerdem muss die Trasse wegen der derzeitigen Lage im Vorgartenbereich (das heißt, außerhalb des öffentlichen Straßenlandes) verschoben werden. Der alte vorhandene Kanal wird zugeschlämmt. Der neue Kanal wird aus Steinzeug hergestellt, so hat er eine lange Lebensdauer.

 

Der neu anzulegende Regenwasserkanal dient der Entwässerung der Straßen und leitet auch das von den Gebäudedächern der angrenzenden Anliegergrundstücke aufgenommene Regenwasser ab.

 

Das vorliegende Bauprogramm bietet keine Ausbaualternativen, da nur die für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs.2 StrABG). Dabei sind die BWB dazu verpflichtet, die preisgünstigste Bauvariante unter baulich notwendigen Aspekten zu nutzen.

 

Das Land Berlin erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden.

 

Die voraussichtlichen Ausbaukosten der Maßnahme Regenwasserkanal in der eigenständigen Nebenstraße der Hohenschönhauser Straße umfassen 161.800 €.

 

Da es sich bei der eigenständigen Nebenstraße der Hohenschönhauser Straße an den Grundstücken 73 bis 75 um eine Anliegerstraße handelt, hat das Land Berlin gemäß § 8 StrABG 35 % der Herstellungskosten zu tragen (56.600 €).

 

Die Differenz in Höhe von etwa 105.200 € (umlagefähiger Aufwand) wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

 

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 14.500 € vereinnahmt werden.

 

Der Anliegergrundstückseigentümer wurde über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf den genannten Eigentümer kommt ein Straßenausbaubeitrag in Höhe von 14.500 € zu.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte Anfang Juli 2010 über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage. Es wurden keine Einwände registriert.

 

Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.

 
 

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