Drucksache - DS/1825/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung des Regenwasserkanals in der Hohenschönhausener Straße zwischen Oderbruchstraße und Konrad-Wolf-Straße (ohne abzweigende Stichstraße);
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Bauplan K1  
Bauplan K7  
Bauplan K8  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Für die Erneuerung des Regenwasserkanals in der Hohenschönhauser Straße zwischen Oderbruchstraße und Konrad-Wolf-Straße ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Gemäß der Aussage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist es geplant, ab Herbst 2010 bis Ende 2011 in der Hohenschönhauser Straße zwischen Oderbruchstraße und Konrad-Wolf-Straße die Regenwasserkanäle zu erneuern (siehe als Anlage beigefügte Baupläne K1, K7 und K8). In der Hohenschönhauser Straße verlaufen beidseitig Regenwasserkanäle.

 

Der derzeit im südlichen Gehweg gelegene Regenwasserkanal besteht aus PVC und weist unterschiedliche Schäden (Versackungen, Risse und Deformierungen) auf. Eine Innensanierung ist beim vorhandenen Schadensbild und der zu geringen Rohrdimension (Durchmesser 150 und 200 mm) des Kanals nicht möglich, wodurch die Erneuerung des Kanals über die gesamte Länge (608 m) erforderlich wird.

 

Außerdem befinden sich direkt auf der Kanaltrasse Abspannmaste für die Straßenbahn. Somit müssen die alten Kanäle zugeschlämmt im Erdreich verbleiben. Dadurch wird im südlichen Fahrbahnbereich ein neuer Regenwasserkanal aus Steinzeug mit einer Durchflussweite von 300 bzw. 400 mm verlegt.

 

Auf Grund von starken Beschädigungen muss auch auf der nördlichen Seite der Regenwasserkanal auf einer Länge von 56 m erneuert werden. Bei einem weiteren Teilstück des nördlichen Regenwasserkanals (82,3 m) kann das preiswertere Schlauchverfahren durchgeführt werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden auch 14 Einstiegsschächte und 24 Straßenabläufe erneuert. Die vorhandenen und neu zu bauenden Kanäle dienen ausschließlich der Straßenentwässerung.

 

Das vorliegende Bauprogramm bietet keine Ausbaualternativen, da nur die für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs.2 StrABG). Dabei sind die BWB dazu verpflichtet, die preisgünstigste Bauvariante unter baulich notwendigen Aspekten zu nutzen.

 

Das Land Berlin erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden.

 

Die voraussichtlichen Ausbaukosten der Maßnahme Regenentwässerungskanäle Hohenschönhauser Straße zwischen Oderbruchstraße und Konrad-Wolf-Straße umfassen 1.333.670 €.

 

Da es sich bei der Hohenschönhauser Straße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, hat das Land Berlin gemäß § 10 StrABG 55% der Herstellungskosten zu tragen (733.520 €).

Die Differenz in Höhe von etwa 600.150 € (umlagefähiger Aufwand) wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

 

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 217.000 € vereinnahmt werden.

 

Die Anliegergrundstückseigentümer wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die genannten Eigentümer (9) kommen Straßenausbaubeiträge von 2.050 € bis 45.850 € zu. Bei einem besonders großem Grundstück werden es allerdings 134.000 € sein.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte Anfang Juli 2010 über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage. Es wurden keine Einwände registriert.

 

Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.

 

 
 

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