Drucksache - DS/1824/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung des Regenwasserkanals im Berkenbrücker Steig (abzweigende Stichstraße);
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Bauplan K17  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Für die Erneuerung des Regenwasserkanals im Berkenbrücker Steig (abzweigende Stichstraße) ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Gemäß der Aussage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist es geplant, ab Herbst 2010 bis Ende 2011 im Berkenbrücker Steig (abzweigende Stichstraße) die Regenentwässerungsanlage zu erneuern und damit auch zu verbessern (siehe als Anlage beigefügter Bauplan K17). Der vorhandene Regenwasserkanal weist Versackungen auf, ist verformt und gerissen. Er wurde 1978 mit PVC-Rohren hergestellt. Solche Kanäle waren auf eine Lebensdauer von 30 Jahren ausgelegt. Heute ist die Nutzung von solchen PVC-Rohren im Land Berlin nicht mehr zugelassen. Außerdem muss ein Regenwasserkanal einen Mindestdurchmesser von 300 mm aufweisen (der alte Kanal hatte nur einen Durchmesser von 150 mm). Mit der Verlegung eines neuen Kanals (Steinzeug) werden 6 Einstiegsschächte und 4 Straßenabläufe erneuert.

 

Das vorliegende Bauprogramm bietet keine Ausbaualternativen, da nur die für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs.2 StrABG). Dabei sind die BWB dazu verpflichtet, die preisgünstigste Bauvariante unter baulich notwendigen Aspekten zu nutzen.

 

Das Land Berlin erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden.

 

Die voraussichtlichen Ausbaukosten der Maßnahme Regenentwässerungskanal Berkenbrücker Steig (abzweigende Stichstraße) umfassen 185.000 €.

 

Da der Regenwasserkanal hier auch der Entwässerung der Anliegergrundstücke dient, kann nur die Hälfte der genannten Kosten für die Straßenausbaubeitragserhebung herangezogen werden (~ 92.500 €).

 

Da es sich beim Berkenbrücker Steig (abzweigende Stichstraße) um eine Anliegerstraße handelt, hat das Land Berlin gemäß § 8 StrABG 35% der Herstellungskosten zu tragen (32.500 €).

 

Die Differenz in Höhe von etwa 60.000 € (umlagefähiger Aufwand) wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

 

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 22.500 € vereinnahmt werden.

 

Die Anliegergrundstückseigentümer wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die genannten Eigentümer (5) kommen Straßenausbaubeiträge von 800 € bis 11.300 € zu.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte Ende April 2010 über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage. Es wurden keine Einwände registriert.

 

Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.

 
 

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