Drucksache - DS/1823/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Für die Erneuerung des Regenwasserkanals im Berkenbrücker Steig zwischen Konrad-Wolf-Straße und Mittelstraße ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben. Begründung: Das vorliegende Bauprogramm bietet keine Ausbaualternativen, da nur die für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs.2 StrABG). Dabei sind die BWB dazu verpflichtet, die preisgünstigste Bauvariante unter baulich notwendigen Aspekten zu nutzen. Das Land Berlin erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden. Die voraussichtlichen Ausbaukosten der Maßnahme Regenentwässerungskanal Berkenbrücker Steig zwischen Konrad-Wolf-Straße und Mittelstraße umfassen 216.000 €. Da der neu anzulegende Regenwasserkanal grundsätzlich die für den Straßenausbaubeitrag anzusetzende Normgröße von 300 mm Durchmesser um 500 mm übersteigt, wurden die Herstellungskosten auf den Durchmesser 300 reduziert (für das StrABG heranziehbare Größe). Die Ausbaukosten sind mit dem Faktor 0,62 zu multiplizieren (~ 134.000 €). Da der Regenwasserkanal hier auch der Entwässerung der Anliegergrundstücke dient, kann nur die Hälfte der genannten Kosten für die Straßenausbaubeitragserhebung herangezogen werden (~ 67.000 €). Da es sich beim Berkenbrücker Steig zwischen Konrad-Wolf-Straße und Mittelstraße um eine Anliegerstraße handelt, hat das Land Berlin gemäß § 8 StrABG 35% der Herstellungskosten zu tragen (23.450 €). Die Differenz in Höhe von etwa 43.550 € (umlagefähiger Aufwand) wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt. Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 31.000 € vereinnahmt werden. Die Anliegergrundstückseigentümer wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die genannten Eigentümer (14) kommen Straßenausbaubeiträge von 550 € bis 8.950 € zu. Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte Ende April 2010 über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage. Es wurden keine Einwände registriert. Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt. |
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