Drucksache - DS/1822/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung des Regenwasserkanals im Weißenseer Weg zwischen Hohenschönhausener Straße und Landsberger Allee;
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Für die Erneuerung des Regenwasserkanals im Weißenseer Weg zwischen Hohenschönhauser Straße und Landsberger Allee ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Gemäß der Aussage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist es geplant, ab dem Herbst 2010 bis Ende 2011 im Weißenseer Weg zwischen Hohenschönhauser Straße und Landsberger Allee den Regenwasserkanal zu erneuern (siehe drei als Anlage beigefügte Baupläne K13-K15). Der Kanal hat ein Alter von 85 Jahren. Er weist zahlreiche Schäden auf (mechanische Korrosion, Risse, Scherbenbildung und Wurzelwuchs). Er dient ausschließlich dem Abfluss des Regenwassers der Straße.

 

Von der etwa 350m langen Verkehrsanlage werden 35m des Kanals vollständig abgerissen und wieder neu aufgebaut, da es auf diesem Teilstück auch nicht mehr möglich ist, den vorhandenen Kanal mit preiswerteren Sanierungsvarianten zu erhalten. Auf ca. 300m Länge wird in den alten Regenwasserkanal ein Schlauch bzw. Kunststoffrohr eingebracht, welches später ein selbständiges Rohr an der Innenseite des alten Kanals bildet. Mit diesem Verfahren können ein Drittel der sonst anstehenden Kosten, die bei einem vollständigen Neubau anfallen würden, eingespart werden.

 

Außerdem werden neun Straßenabläufe und ein Einstiegsschacht erneuert. Zwei weitere Einstiegsschächte werden im Rahmen dieser Baumaßnahme instand gesetzt.

 

Das vorliegende Bauprogramm bietet keine Ausbaualternativen, da nur die für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs.2 StrABG). Dabei sind die BWB dazu verpflichtet, die preisgünstigste Bauvariante unter baulich notwendigen Aspekten zu nutzen.

 

Das Land Berlin erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden.

 

Die voraussichtlichen Ausbaukosten der Maßnahme Regenentwässerungskanal Weißenseer Weg zwischen Hohenschönhauser Straße und Landsberger Allee umfassen 260.000 €.

 

Da der neu anzulegende Regenwasserkanal teilweise die für den Straßenausbaubeitrag anzusetzende Normgröße von 300 mm Durchmesser übersteigt, wurden die Herstellungskosten in Bezug auf das StrABG auf diesen Durchmesser reduziert (224.000 €).

 

Da es sich beim Weißenseer Weg zwischen Hohenschönhauser Straße und Landsberger Allee um eine Hauptverkehrsstraße handelt, hat das Land Berlin gemäß § 10 StrABG 55% der Herstellungskosten zu tragen (123.000 €).

 

Die Differenz in Höhe von etwa 101.000 € (umlagefähiger Aufwand) wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

 

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 71.000 € vereinnahmt werden.

 

Die Anliegergrundstückseigentümer wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Auf die genannten Eigentümer (7) kommen Straßenausbaubeiträge von 7.350 € bis 18.250 € zu.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte Ende April 2010 über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage.

 

Eine schriftliche Anfrage der Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e.G. konnte bei einem Vororttermin am 08.06.2010 beantwortet werden.

 

Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen