Drucksache - DS/1814/VI
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Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür
einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von
Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen
Personalausweis zahlen müssen. Begründung:
Der elektronische Personalausweis wird zum 1.11.2010
eingeführt und 28,80 € kosten. Eine solche Summe ist aus dem
gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II und XII nicht zu finanzieren. Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat eine Gebührenbefreiung
als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen
für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es
erforderlich diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite
Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden. |
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