Drucksache - DS/1814/VI  

 
 
Betreff: Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt-Ablauf Wahlperiode
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BA v. 29.11.2010 (Zwb.) PDF-Dokument
Anlage Schreiben BA Körting PDF-Dokument
Anlage Schreiben BA Bluhm PDF-Dokument
Schreiben BzStR'in KultBüD vom 4.8.2011 - Zwb. PDF-Dokument
Anlage Schreiben BzStR'in KultBüD v. 4.8.2011  

Bezirksverordnetenversammlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.

 

Begründung:

Der elektronische Personalausweis wird zum 1.11.2010 eingeführt und 28,80 € kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II und XII nicht zu finanzieren.

Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.

 

 

 

 
 

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