Drucksache - DS/1788/VI  

 
 
Betreff: Programmplanung Stadtumbau Ost - Programmteil Aufwertung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage Vorlage BA  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen:

 

1.   die in Anlage 1 gelisteten Maßnahmen  bei SenStadt zur Aufnahme in die Programmplanung für den Aufwertungsteil des Programms Stadtumbau Ost, Programmjahr 2011 vorzumerken

2.   nachträglich folgende Maßnahmen ins Programm aufzunehmen:

Ins INSEK Neu-Hohenschönhausen die Maßnahmen „Krugwiesenhof – Bauliche Maßnahmen zur Ermöglichung einer zeitnahen Kita-Nutzung“, „Mühlengrund, Neugestaltung von Platz und Brunnen“ sowie „Umbau Nachbarschaftshaus Am Berl 8/10 in eine Kita“;

Ins INSEK Fennpfuhl die Maßnahme „Reaktivierung des ehem. Kitagebäudes der Herderschule";

Ins INSEK Friedrichsfelde die Maßnahmen „Kultschule Sewanstr. 43 - Energetische Sanierung in Kooperation mit der GASAG“ und „Wiederinbetriebnahme des ehem. Kita-Stand­ortes Volkradstr. 4 als Kita“

 

 

 

Begründung

 

Die am 31.3.09 für die Programmjahre 2010 und 2011 beschlossene Maßnahmenliste bedarf einer Aktualisierung, bei der neue Maßnahmen ergänzt werden und Prioritäten neu gesetzt werden. Die Maßnahmen werden nach Abstimmung im BA zur Vornotierung bei SenStadt eingereicht. Ein BA-Beschluss zur nachträglichen Aufnahme neuer Maßnahmen in das jeweilige INSEK ist Voraussetzung für eine Förderung. Da die Höhe der verfügbaren Fördermittel noch nicht feststeht, ist eine Festlegung der Rangfolge über alle Förderkulissen erforderlich. Ein Nachrücken von Maßnahmen erfolgt ggf. je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln durch Abstimmung im weiteren Verfahren.

 

 

 

 
 

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