Drucksache - DS/1772/VI  

 
 
Betreff: Margarethenhöhe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.10.2010 
50. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
22.09.2010 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verkehr PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Abschussbericht der Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum (DS 1744 / VI) ist für den Bereich südlich der Siedlung Margaretenhöhe das Planungsziel „Grünfläche“ dargestellt.

Das Amt für Umwelt und Natur stellt zurzeit die Grundlagen zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes auf den Flächen des 4. Naherholungsgebietes Berliner Barnim durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammen und bereitet einen Bezirksamtsbeschluss vor. Die Flächen südlich der Siedlung Margaretenhöhe sind Bestandteil des geplanten Landschaftsschutzgebietes. Auf der Grundlage eines Unterschutzstellungsverfahrens sind notwendige Schritte zu einer Renaturierung und zu einer landschaftsgerechten Nutzung der Flächen zukünftig initiierbar.

 

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