Drucksache - DS/1726/VI  

 
 
Betreff: Bärenstarke Fassade - Elfgeschosser vor dem Tierpark attraktiv gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
46. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Schreiben BA v. 26.07.2010 (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist dem Beschluss der BVV nachgekommen und hat sich in dieser Angelegenheit an den Tierpark Berlin sowie an die Wohnungsbaugenossenschaft „Vorwärts“ gewandt, die Eigentümerin der benannten Häuserzeile ist.

 

Der Direktor des Tierparks teilte mit, dass er einer Fassadengestaltung positiv gegenüber steht, jedoch eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist.

 

Die WBG „Vorwärts“ teilte in einem Brief und in mehreren Telefonaten mit, dass die Fassadengestaltung schon mehrfach bei ihr Diskussionsgegenstand war. Auch die Betreiber des angrenzenden Einkaufcenters „Bärenschaufenster“ zeigten sich interessiert an einer Gestaltung der Fassade. Die WBG teilt jedoch auch unmissverständlich mit, dass die jetzige Ausführungsform der Fassade ein derartiges Vorhaben wegen technischer Schwierigkeiten nicht zulässt. Sie schlägt daher vor, eine Gestaltung der Fassade dann wieder in Betracht zu ziehen, wenn die WBG die geplante Fassadensanierung in Angriff nimmt und diese fertig gestellt ist. Leider ist es der WBG zurzeit noch nicht möglich, dafür einen Zeitrahmen zu benennen – er liegt aber in jedem Fall nach 2014.

 

 
 

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