Drucksache - DS/1698/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat von
Berlin dafür einzusetzen, dass die Entscheidung zum Gesetz zur Streichung von
Rechtsvorschriften über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen für BeamtInnen
und RichterInnen revidiert wird. Begründung: Die Streichung der oben genannten Rechtsvorschrift hat zum
Ziel, dass BeamtInnen und RichterInnen nach 25 bzw. 40 Jahren keine
Jubiläumsgratifikation mehr erhalten. Grundsätzlich sollte es jedoch Ansinnen eines jeden
Arbeitgebers sein seine MitarbeiterInnen zu motivieren. Neben der Schaffung
eines dafür geeigneten Arbeitsklimas zählen dazu auch Jubiläumszuwendungen,
zumal diese nicht inflationär ausgeschüttet werden, sondern mit den Zeitpunkten
25 Jahre bzw. 40 Jahre Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst Berlin bedeutsame
Punkte im Berufsleben reflektieren. Schließlich ist mit der Streichung der Rechtsvorschrift über
die Gewährung von Jubiläumszuwendungen für BeamtInnen und RichterInnen
gegenüber Angestellten des Landes Berlin eine Ungleichbehandlung verbunden.
Letztere erhalten aufgrund außertariflicher Vereinbarungen eine materielle
Anerkennung und einen freien Tag. Diese Ungleichbehandlung entbehrt einer
inhaltlichen Grundlage, kann daher auch niemandem vermittelt werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Gewerkschaft Kommunaler Landesdienst Berlin hat
gegenüber dem Innensenator Dr. Erhart Körting kürzlich auf den oben
beschriebenen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Die BVV sollte zeitnah zu diesem
Schreiben ihre Unterstützung des Anliegens zum Ausdruck bringen. |
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