Drucksache - DS/1689/VI  

 
 
Betreff: Schaffung von Behindertenparkplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Änderungsantrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass vor öffentlichen Einrichtungen des Bezirks Behindertenparkplätze Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen

Das Bezirksamt wurde ersucht dafür Sorge zu tragen, dass vor öffentlichen Einrichtungen des Bezirks Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.

Dazu soll der Bezirksverordnetenversammlung eine Information vorgelegt werden, die folgende Punkte beinhaltet:

  1. Eine Übersicht der öffentlichen Einrichtungen, an denen bisher keine Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden sind.
  2. Ein mittelfristig orientiertes Konzept für die Erweiterung des Angebotes von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vor öffentlichen Einrichtungen unter Angabe entstehender Kosten und einer Zeitschiene.

 

Das Bezirksamt wurde weiterhin ersucht, für die Umsetzung des Konzeptes private Sponsoren zu gewinnen und private Betreiber von öffentlichen Einrichtungen im Bezirk zu bitten, Parkplätze für Menschen mit Behinderungen einzurichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu1)     Bei der Errichtung, d.h. dem Neubau öffentlich zugänglicher Gebäude, sind Stellplätze in ausreichender Zahl für Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl gemäß einschlägiger Bauvorschriften anzubieten.

 

Für die vorhandenen Gebäude besteht der sogenannte Bestandsschutz, d.h. es besteht keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung zur Errichtung von Parkplätzen für Behinderte.

Gleichwohl ist es aber Aufgabe und Anliegen des Bezirksamtes dafür zu sorgen, dass öffentliche Einrichtungen, insbesondere die bezirkseigenen Liegenschaften, für alle Menschen erreichbar sind.

Die Beantwortung der Fragestellungen bezieht sich insofern ausschließlich auf den Liegenschaftsbestand des Bezirksamtes Lichtenberg.

 

Vor den wichtigsten, publikumintensiven Einrichtungen des Bezirksamtes Lichtenberg, wie Rathaus, Bürgerämter, Bürodienstgebäude, Kultureinrichtungen sowie Stadtteilzentren gibt es bereits Parkplätze für Menschen mit Behinderung.

Dabei ist davon auszugehen, dass es sich hierbei entsprechend den gesetzlichen Anforderungen um Parkflächen für Menschen mit nachgewiesener Gehbehinderung handelt.

 

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Die nachfolgend genannten Schulen haben ausgewiesene Behindertenparkplätze:

 

Carl-von-Linne-Schule,                                               ca. 50 m² Fläche, 17 Plätze

Paul-Junius-Straße 15

 

Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule,                2 Behindertenparkplätze

Erich-Kurz-Straße 6-10

 

Matibi-Schule, Prendener Straße 15               1 Behindertenparkplatz

 

Feldmark-Schule, Wartiner Straße 23                        4 Behindertenparkplätze

 

Alle anderen Schulen haben keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze, so wie sie auch keine zugeordneten Parkplätze haben. Park- und Haltemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge bestehen nur im öffentlichen Straßenland. Eine konkrete Nachfrage nach Behindertenparkplätzen (etwa für Schulpersonal)  ist bislang nicht angezeigt worden. Für Besucher (Eltern, die Kinder zur Schule bringen und nur kurz halten) sind die Möglichkeiten im öffentlichen Straßenland ausreichend.

 

Nur an wenigen Sportanlagen sind entsprechende Parkplätze vorhanden.

Auf der Sportanlage Fennpfuhlweg ist bei der Neugestaltung auch ein  Behindertenparkplatz angelegt worden.

 

An folgenden weiteren Grundstücken sind derzeit keine Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgewiesen:

 

Stadtteilzentren:                      - Sewanstraße 43

                                                - Schulze-Boysen-Straße- 38

Gesundheit                              - Oberseestraße 98

 

Kultur / Mies Haus                   - Oberseestraße

 

Den Zentralfriedhof Friedrichsfelde dürfen Gehbehinderte mit entsprechender Bescheinigung auf Antrag mit dem PkW befahren. Die Genehmigung wird durch das Amt für Umwelt und Natur gebührenpflichtig erteilt.

 

Zu2)     Die Einrichtung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung ist in der Regel auf Antrag des Betreibers der öffentlichen Einrichtung im öffentlichen Straßenland möglich.

 

Im Bezirksamt ist festgelegt, an Liegenschaften, die noch nicht über eigene Behindertenparkplätze verfügen und aufgrund der Grundstücksstruktur auch keine eigenen Behindertenparkplätze erhalten können, eine Lösung im öffentlichen Straßenland anzubieten. Dafür sollen die für die Liegenschaften verantwortlichen Ämter einen entsprechenden Antrag auf Einrichtung eines oder mehrerer Behindertenparkplätze im öffentlichen unmittelbar

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angrenzenden Straßenland stellen, der dann entsprechend der konkreten Gegebenheiten eingerichtet wird.

 

Für die Umsetzung dieser Vorhaben sind private Sponsoren nicht erforderlich.

 

Private Betreiber von öffentlichen Einrichtungen (gemeint sind offenbar öffentlich zugängliche Einrichtungen) sind stets aufgefordert, die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit der öffentlichkeitswirksamen Verleihung des Signets „Berlin barrierefrei“ wirbt das Bezirksamt seit Jahren dafür. Es konnte bis Ende 2009 an 90 Einrichtungen vergeben werden. Die Einrichtung von entsprechenden Parkplätzen ist Bestandteil dieser Initiative.

 

 

 

 

 

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Emmrich                                                         Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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