Drucksache - DS/1689/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht dafür Sorge zu tragen, dass vor öffentlichen
Einrichtungen des Bezirks Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung
stehen. Dazu soll
der Bezirksverordnetenversammlung eine Information vorgelegt werden, die
folgende Punkte beinhaltet:
Das
Bezirksamt wurde weiterhin ersucht, für die Umsetzung des Konzeptes private
Sponsoren zu gewinnen und private Betreiber von öffentlichen Einrichtungen im
Bezirk zu bitten, Parkplätze für Menschen mit Behinderungen einzurichten. Das
Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zu1) Bei der Errichtung, d.h. dem Neubau öffentlich zugänglicher
Gebäude, sind Stellplätze in ausreichender Zahl für Gehbehinderte und
Behinderte im Rollstuhl gemäß einschlägiger Bauvorschriften anzubieten. Für die vorhandenen Gebäude besteht der sogenannte
Bestandsschutz, d.h. es besteht keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung
zur Errichtung von Parkplätzen für Behinderte. Gleichwohl ist es aber Aufgabe und Anliegen des Bezirksamtes
dafür zu sorgen, dass öffentliche Einrichtungen, insbesondere die
bezirkseigenen Liegenschaften, für alle Menschen erreichbar sind. Die Beantwortung der Fragestellungen bezieht sich insofern
ausschließlich auf den Liegenschaftsbestand des Bezirksamtes Lichtenberg. Vor den wichtigsten, publikumintensiven Einrichtungen des
Bezirksamtes Lichtenberg, wie Rathaus, Bürgerämter, Bürodienstgebäude,
Kultureinrichtungen sowie Stadtteilzentren gibt es bereits Parkplätze für
Menschen mit Behinderung. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich hierbei
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen um Parkflächen für Menschen mit
nachgewiesener Gehbehinderung handelt. 2 Die nachfolgend genannten Schulen haben ausgewiesene
Behindertenparkplätze: Carl-von-Linne-Schule, ca.
50 m² Fläche, 17 Plätze Paul-Junius-Straße 15 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, 2 Behindertenparkplätze Erich-Kurz-Straße 6-10 Matibi-Schule, Prendener Straße 15 1 Behindertenparkplatz Feldmark-Schule, Wartiner Straße 23 4 Behindertenparkplätze Alle anderen Schulen haben keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze,
so wie sie auch keine zugeordneten Parkplätze haben. Park- und
Haltemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge bestehen nur im öffentlichen Straßenland.
Eine konkrete Nachfrage nach Behindertenparkplätzen (etwa für Schulpersonal) ist bislang nicht angezeigt worden. Für
Besucher (Eltern, die Kinder zur Schule bringen und nur kurz halten) sind die
Möglichkeiten im öffentlichen Straßenland ausreichend. Nur an wenigen Sportanlagen sind
entsprechende Parkplätze vorhanden. Auf der Sportanlage Fennpfuhlweg ist
bei der Neugestaltung auch ein
Behindertenparkplatz angelegt worden. An folgenden weiteren Grundstücken sind derzeit keine
Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgewiesen: Stadtteilzentren: -
Sewanstraße 43 -
Schulze-Boysen-Straße- 38 Gesundheit -
Oberseestraße 98 Kultur / Mies Haus -
Oberseestraße Den Zentralfriedhof Friedrichsfelde dürfen Gehbehinderte mit
entsprechender Bescheinigung auf Antrag mit dem PkW befahren. Die Genehmigung
wird durch das Amt für Umwelt und Natur gebührenpflichtig erteilt. Zu2) Die Einrichtung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung ist
in der Regel auf Antrag des Betreibers der öffentlichen Einrichtung im
öffentlichen Straßenland möglich. Im Bezirksamt ist festgelegt, an Liegenschaften, die noch
nicht über eigene Behindertenparkplätze verfügen und aufgrund der
Grundstücksstruktur auch keine eigenen Behindertenparkplätze erhalten können,
eine Lösung im öffentlichen Straßenland anzubieten. Dafür sollen die für die
Liegenschaften verantwortlichen Ämter einen entsprechenden Antrag auf
Einrichtung eines oder mehrerer Behindertenparkplätze im öffentlichen
unmittelbar 3 angrenzenden Straßenland stellen, der dann entsprechend der
konkreten Gegebenheiten eingerichtet wird. Für die
Umsetzung dieser Vorhaben sind private Sponsoren nicht erforderlich. Private
Betreiber von öffentlichen Einrichtungen (gemeint sind offenbar öffentlich
zugängliche Einrichtungen) sind stets aufgefordert, die Nutzbarkeit für
Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit der öffentlichkeitswirksamen
Verleihung des Signets „Berlin barrierefrei“ wirbt das Bezirksamt
seit Jahren dafür. Es konnte bis Ende 2009 an 90 Einrichtungen vergeben werden.
Die Einrichtung von entsprechenden Parkplätzen ist Bestandteil dieser
Initiative. __________________________ _____________________________ Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin |
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