Drucksache - DS/1686/VI
Die Arbeit des Freiwilligenrates wird durch die Einbindung
der Stadtteilzentren und der Bürgerstiftung auf eine breitere Basis gestellt. Das Bezirksamt bittet die BVV, die in Anlage 1 beigefügte
Geschäftsordnung des Freiwilligenrates zur Kenntnis zu nehmen: Emmrich |
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