Drucksache - DS/1667/VI
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Das
Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Straßenbaumaßnahme Am Tierpark,
bei der alle Teileinrichtungen (Fahrbahn inklusive Radfahrstreifen, Gehweg,
Parkfläche, verkehrsbegleitendes Grün, Beleuchtung, Regenentwässerung) sowie die
Gleisanlage der BVG erneuert und neu aufgegliedert werden, ist durchzuführen
und nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben. Begründung: Der Zustand der Verkehrsanlage Am
Tierpark ist auf gesamter Länge nicht mehr zufriedenstellend. Ebenso ist die
gemeinsame Führung des Fahrzeug- und Straßenbahnverkehrs auf der Fahrbahn
zwischen der Straße Alt-Friedrichsfelde und Franz-Mett-Straße nicht mehr
zeitgemäß (siehe Lageplan, beigefügt als Anlage 1) und entspricht nicht den
heute notwendigen Anforderungen für eine moderne Verkehrsführung. Nicht nur der
Gehweg sondern auch besonders die Fahrbahn sind stark beschädigt (siehe auch
Fotodokumentation; beigefügt als Anlage 2). Die vorhandenen Verkehrsanlagen
weisen ein Alter von mehr als 30 Jahre auf. Die
Verkehrsanlage Am Tierpark wird von der Straße Alt-Friedrichsfelde bis zur
Treskowallee voraussichtlich in den Jahren 2010 und 2011 fast vollständig
erneuert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem achtteiligen BPU-Plan (beigefügt
als Anlage 3). Begonnen
hatte die Maßnahme bereits mit der Erneuerung der Tram-Gleisanlagen von der
südlichen Ausfahrt der Franz-Mett-Straße (wird im Rahmen der Baumaßnahme
umbenannt in Erich-Kurz-Straße) bis hinein in die Treskowallee
(straßenausbaubeitragsfrei). Die Straße
Am Tierpark wird auf dem Abschnitt Alt-Friedrichsfelde bis südliche Ausfahrt
Franz-Mett-Straße derartig erweitert, dass die Tram ihr eigenes Gleisbett in
der Mitte der Verkehrsanlage erhält. Mit der Verbreiterung der Straße in
westlicher Richtung, die auch eine wesentliche Verbesserung für den
Verkehrsfluss darstellt, wird die inzwischen sehr desolate Straße, die schon
einige Male repariert worden ist und schon wieder zahlreiche Reparaturstellen
aufweist, auf der Ostseite grundhaft erneuert und auf der Westseite völlig neu
hergestellt. Dazu müssen leider 103 Bäume gefällt werden. 111 Bäume werden
jedoch im Zuge der Baumaßnahme neu gepflanzt. In dem genannten Abschnitt sind
alle Teileinrichtungen von der Neubaumaßnahme betroffen (auch die Regenentwässerungs-
und die Beleuchtungsanlage). Größtenteils müssen auch die 1936 gebauten
Regenwasserkanäle erneuert werden, da sie erhebliche Schäden aufweisen, die mit
einfachen Sanierungsarbeiten nicht grundlegend behoben werden können. Pläne
über die Arbeiten an den unterirdischen Wasseranlagen sind als Anlage 4
beigefügt (sechsteilig). Weiter
südlich auf dem Abschnitt südliche Ausfahrt der Franz-Mett-Straße (spätere
Erich-Kurz-Straße) bis Einmündung Sewanstraße werden beidseitig die Fahrbahnen
grundhaft erneuert, da eine derartige Erneuerung mehr als 30 Jahre zurückliegt
und Instandhaltungsmaßnahmen die Schäden im Untergrund nicht mehr auffangen
können. In diesem Abschnitt werden auch wesentliche Anteile des Gehweges
erneuert, Radfahrstreifen angelegt, einige Stellplätze errichtet und einige
Beleuchtungsmaste aufgestellt. Ebenso wird die Regenentwässerungsanlage gemäß
dem notwendigen Bedarf, der hier sehr gering ausfällt (nur 52m Kanal), erneuert
(siehe auch dreiteiliger Bauplan; beigefügt als Anlage 5). Auf dem Abschnitt
Sewanstraße bis zum Übergang zur Treskowallee auf Höhe des einmündenden
Richard-Kolkwitz-Weges (Geh- und Radweg entlang der Bahntrasse Richtung Osten)
wird nur die östliche Richtungsfahrbahn auf Grund der Schadhaftigkeit im
Unterbau erneuert. Der östlich gelegene Geh- und Radweg wurde auf diesem
Abschnitt bereits im Jahr 2005 als Anbindung an den auch zu dieser Zeit
fertiggestellten Richard-Kolkwitz-Weg neu hergestellt. Eine Einbeziehung dieses
Gehwegneubaus in die bevorstehende Straßenausbaubeitragserhebung erfolgt nicht. Mehrere
Varianten der Straßenerneuerung wurden im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung aller Betroffenen untersucht. Der
hier vorgestellten Variante wurde im Planfeststellungsbeschluss der Vorzug
eingeräumt. Im
Anschluss an diese Straßenneubaumaßnahme ist eine Beitragserhebung vorzunehmen
(§ 1 StrABG). Bei der
Ermittlung der einzubeziehenden Verkehrsanlage ist das Erscheinungsbild
maßgebend (Straßenführung, Straßenbreite, Straßenausstattung,
Verkehrsflussmenge, Anbaubarkeit auf Anliegergrundstücken). Demnach bildet die
Straße Am Tierpark etwa von den zurückgesetzt einmündenden Verkehrsanlagen
Köpitzer und Massower Straße bis zum Übergang in die Treskowallee auf Höhe des
einmündenden Richard-Kolkwitz-Weges die für die Straßenausbaubeitragserhebung
heranzuziehende Verkehrsanlage. Nach
Einbeziehung des Fachbereiches Stadtplanung des Amtes für Planen und Vermessen
und nach ausführlichem Studium der Planungsunterlagen musste festgestellt
werden, dass hier für die Straßenausbaubeitragserhebung eine Längsspaltung der
Verkehrsanlage in östliche und westliche Seite vorgenommen werden muss. Diese
Trennung ist durchzuführen, da die westliche Seite der Straße Am Tierpark fast
ausschließlich eine Sammelstraße verkörpert und nicht der Erschließung von
Anliegergrundstücken dient. Bei den nördlich der einmündenden
Alfred-Kowalke-Straße liegenden Anliegergrundstücken der Kirche wird eine
Erschließung von Seiten der übergeordneten Straße Am Tierpark durch den Bau
einer Lärmschutzwand unterbunden. Die Erschließung wird hier durch die parallel
zu der in Rede stehenden Verkehrsanlage vorhandenen Anliegerstraße Am Tierpark
realisiert. Erst südlich der Einmündung Sewanstraße grenzen Anliegergrundstücke
wieder direkt an die Straße Am Tierpark an, jedoch wird gerade dort die
westliche Seite dieser Verkehrsanlage baulich im Sinne des
Straßenausbaubeitragsgesetzes nicht verändert. Auf der
östlichen Seite liegen in ununterbrochener Folge Anliegergrundstücke an der
Straße Am Tierpark an, so dass hier eine reguläre Beitragsverteilung erfolgen
kann. Neben dem Tierparkgelände grenzen zehn weitere Grundstücke an die Straße
Am Tierpark an. Eine
Längsspaltung der Verkehrsanlage Am Tierpark ist hier nur dadurch legitim, da
durchgängig die Straße durch das zukünftig eigenständige Gleisbett der Tram in
externe Flächenbereiche getrennt werden kann. Nach dem
Straßenausbaubeitragsgesetz handelt es sich bei der Verkehrsanlage Am Tierpark
um eine Hauptverkehrsstraße, da die Straße Am Tierpark neben dem Anlieger- und
dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen
Durchgangsverkehr dient. Daher sind für die Teileinrichtungen Gehweg und
Parkfläche 50%, für die Teileinrichtungen Beleuchtung und Regenentwässerung
45%, für das verkehrsbegleitende Grün 40% und für die Fahrbahn 25% der
Herstellungskosten der östlichen Seite der Straße Am Tierpark als
Straßenausbaubeitrag auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke umzulegen. Durch die
Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird die
Straßenausbaubeitragserhebung fast nur auf 25% der anrechnungsfähigen
Herstellungskosten begrenzt werden können. Die Gesamtmaßnahme umfasst Kosten
von über 11 Millionen Euro (größter Anteil entfällt auf die Tramanlagenerneuerung
= ca. 4 Millionen Euro). Auf die östliche Seite der Verkehrsanlage Am Tierpark
entfallen Herstellungskosten in Höhe von ca. 3.500.000 €. Durch die
Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind für die
östliche Seite nur folgende Kosten für den Straßenausbaubeitrag umlagefähig: Fahrbahn mit Radfahrstreifen: 400.195,28 € Gehweg: 146.594,03
€ Beleuchtung: 164.282,51 € Regenentwässerung: 210.750,00 € verkehrsbegleitendes Grün: 12.500,00 € insgesamt: 934.321,82 € (entspricht einem Gesamtkostenanteil
für die östliche Straßenseite von 26,69 %). Davon entfallen
Straßenausbaubeiträge in Höhe von 816.433,15 € auf das Tierparkgrundstück. Von den verbleibenden 117.888,67
€ können nach Berücksichtigung der Mehrfacherschließungsregelung und den
landeseigenen Anliegergrundstücken noch knapp 40.000 € vereinnahmt
werden. Diese Beiträge verteilen sich dabei auf acht Anliegergrundstücke
(einzelne Beitragshöhen von 2.100 bis 8.500 €). Die Straßenausbaubeiträge in Höhe
von rund 40.000 € werden voraussichtlich im Jahr 2014 vereinnahmt. Diese Vorlage ist der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt. Die Information über Bereich, Art
und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweiliger zu erwartender
Straßenausbaubeiträge erfolgte über direkte Anschreiben an die Anlieger der
Verkehrsanlage. Die Schreiben wurden am 29.12.2009 abgeschickt. Ein Anliegergrundstückseigentümer
informierte sich im Amt für Bauen und Verkehr über die geplante
Straßenbaumaßnahme. Die Anliegeranhörung konnte nach der
vorgesehenen Frist von einem Monat ohne Einwendungen abgeschlossen werden. Berlin, den
03.2010
___________________ _____________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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