Drucksache - DS/1667/VI  

 
 
Betreff: Straßenbaumaßnahme Am Tierpark;
Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
22.04.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlage 2, Bild 1  
Anlage 2, Bild 2  
Anlage 2, Bild 3  
Anlage 2, Bild 4  
Anlage 2, Bild 5  
Anlage 2, Bild 6  
Anlage 2, Bild 7  
Anlage 2, Bild 8  
Anlage 2, Bild 9  
Anlage 2, Bild 10  
Anlage 2, Bild 11  
Anlage 3 (01)  
Anlage 3 (02)  
Anlage 3 (03)  
Anlage 3 (04)  
Anlage 3 (05)  
Anlage 3 (06)  
Anlage 3 (07)  
Anlage 3 (08)  
Anlage 4 (01)  
Anlage 4 (02)  
Anlage 4 (03)  
Anlage 4 (04)  
Anlage 4 (05)  
Anlage 4 (06)  
Anlage 5-Teil 1  
Anlage 5-Teil 2  
Anlage 5-Teil 3  

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Straßenbaumaßnahme Am Tierpark, bei der alle Teileinrichtungen (Fahrbahn inklusive Radfahrstreifen, Gehweg, Parkfläche, verkehrsbegleitendes Grün, Beleuchtung, Regenentwässerung) sowie die Gleisanlage der BVG erneuert und neu aufgegliedert werden, ist durchzuführen und nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Der Zustand der Verkehrsanlage Am Tierpark ist auf gesamter Länge nicht mehr zufriedenstellend. Ebenso ist die gemeinsame Führung des Fahrzeug- und Straßenbahnverkehrs auf der Fahrbahn zwischen der Straße Alt-Friedrichsfelde und Franz-Mett-Straße nicht mehr zeitgemäß (siehe Lageplan, beigefügt als Anlage 1) und entspricht nicht den heute notwendigen Anforderungen für eine moderne Verkehrsführung. Nicht nur der Gehweg sondern auch besonders die Fahrbahn sind stark beschädigt (siehe auch Fotodokumentation; beigefügt als Anlage 2). Die vorhandenen Verkehrsanlagen weisen ein Alter von mehr als 30 Jahre auf.

Die Verkehrsanlage Am Tierpark wird von der Straße Alt-Friedrichsfelde bis zur Treskowallee voraussichtlich in den Jahren 2010 und 2011 fast vollständig erneuert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem achtteiligen BPU-Plan (beigefügt als Anlage 3).

Begonnen hatte die Maßnahme bereits mit der Erneuerung der Tram-Gleisanlagen von der südlichen Ausfahrt der Franz-Mett-Straße (wird im Rahmen der Baumaßnahme umbenannt in Erich-Kurz-Straße) bis hinein in die Treskowallee (straßenausbaubeitragsfrei).

Die Straße Am Tierpark wird auf dem Abschnitt Alt-Friedrichsfelde bis südliche Ausfahrt Franz-Mett-Straße derartig erweitert, dass die Tram ihr eigenes Gleisbett in der Mitte der Verkehrsanlage erhält. Mit der Verbreiterung der Straße in westlicher Richtung, die auch eine wesentliche Verbesserung für den Verkehrsfluss darstellt, wird die inzwischen sehr desolate Straße, die schon einige Male repariert worden ist und schon wieder zahlreiche Reparaturstellen aufweist, auf der Ostseite grundhaft erneuert und auf der Westseite völlig neu hergestellt. Dazu müssen leider 103 Bäume gefällt werden. 111 Bäume werden jedoch im Zuge der Baumaßnahme neu gepflanzt. In dem genannten Abschnitt sind alle Teileinrichtungen von der Neubaumaßnahme betroffen (auch die Regenentwässerungs- und die Beleuchtungsanlage). Größtenteils müssen auch die 1936 gebauten Regenwasserkanäle erneuert werden, da sie erhebliche Schäden aufweisen, die mit einfachen Sanierungsarbeiten nicht grundlegend behoben werden können. Pläne über die Arbeiten an den unterirdischen Wasseranlagen sind als Anlage 4 beigefügt (sechsteilig).

Weiter südlich auf dem Abschnitt südliche Ausfahrt der Franz-Mett-Straße (spätere Erich-Kurz-Straße) bis Einmündung Sewanstraße werden beidseitig die Fahrbahnen grundhaft erneuert, da eine derartige Erneuerung mehr als 30 Jahre zurückliegt und Instandhaltungsmaßnahmen die Schäden im Untergrund nicht mehr auffangen können. In diesem Abschnitt werden auch wesentliche Anteile des Gehweges erneuert, Radfahrstreifen angelegt, einige Stellplätze errichtet und einige Beleuchtungsmaste aufgestellt. Ebenso wird die Regenentwässerungsanlage gemäß dem notwendigen Bedarf, der hier sehr gering ausfällt (nur 52m Kanal), erneuert (siehe auch dreiteiliger Bauplan; beigefügt als Anlage 5).

Auf dem Abschnitt Sewanstraße bis zum Übergang zur Treskowallee auf Höhe des einmündenden Richard-Kolkwitz-Weges (Geh- und Radweg entlang der Bahntrasse Richtung Osten) wird nur die östliche Richtungsfahrbahn auf Grund der Schadhaftigkeit im Unterbau erneuert. Der östlich gelegene Geh- und Radweg wurde auf diesem Abschnitt bereits im Jahr 2005 als Anbindung an den auch zu dieser Zeit fertiggestellten Richard-Kolkwitz-Weg neu hergestellt. Eine Einbeziehung dieses Gehwegneubaus in die bevorstehende Straßenausbaubeitragserhebung erfolgt nicht.

 

Mehrere Varianten der Straßenerneuerung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung aller Betroffenen untersucht. Der hier vorgestellten Variante wurde im Planfeststellungsbeschluss der Vorzug eingeräumt.

Im Anschluss an diese Straßenneubaumaßnahme ist eine Beitragserhebung vorzunehmen (§ 1 StrABG).

 

Bei der Ermittlung der einzubeziehenden Verkehrsanlage ist das Erscheinungsbild maßgebend (Straßenführung, Straßenbreite, Straßenausstattung, Verkehrsflussmenge, Anbaubarkeit auf Anliegergrundstücken). Demnach bildet die Straße Am Tierpark etwa von den zurückgesetzt einmündenden Verkehrsanlagen Köpitzer und Massower Straße bis zum Übergang in die Treskowallee auf Höhe des einmündenden Richard-Kolkwitz-Weges die für die Straßenausbaubeitragserhebung heranzuziehende Verkehrsanlage.

Nach Einbeziehung des Fachbereiches Stadtplanung des Amtes für Planen und Vermessen und nach ausführlichem Studium der Planungsunterlagen musste festgestellt werden, dass hier für die Straßenausbaubeitragserhebung eine Längsspaltung der Verkehrsanlage in östliche und westliche Seite vorgenommen werden muss.

Diese Trennung ist durchzuführen, da die westliche Seite der Straße Am Tierpark fast ausschließlich eine Sammelstraße verkörpert und nicht der Erschließung von Anliegergrundstücken dient. Bei den nördlich der einmündenden Alfred-Kowalke-Straße liegenden Anliegergrundstücken der Kirche wird eine Erschließung von Seiten der übergeordneten Straße Am Tierpark durch den Bau einer Lärmschutzwand unterbunden. Die Erschließung wird hier durch die parallel zu der in Rede stehenden Verkehrsanlage vorhandenen Anliegerstraße Am Tierpark realisiert. Erst südlich der Einmündung Sewanstraße grenzen Anliegergrundstücke wieder direkt an die Straße Am Tierpark an, jedoch wird gerade dort die westliche Seite dieser Verkehrsanlage baulich im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes nicht verändert.

Auf der östlichen Seite liegen in ununterbrochener Folge Anliegergrundstücke an der Straße Am Tierpark an, so dass hier eine reguläre Beitragsverteilung erfolgen kann. Neben dem Tierparkgelände grenzen zehn weitere Grundstücke an die Straße Am Tierpark an.

Eine Längsspaltung der Verkehrsanlage Am Tierpark ist hier nur dadurch legitim, da durchgängig die Straße durch das zukünftig eigenständige Gleisbett der Tram in externe Flächenbereiche getrennt werden kann.

 

Nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz handelt es sich bei der Verkehrsanlage Am Tierpark um eine Hauptverkehrsstraße, da die Straße Am Tierpark neben dem Anlieger- und dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient. Daher sind für die Teileinrichtungen Gehweg und Parkfläche 50%, für die Teileinrichtungen Beleuchtung und Regenentwässerung 45%, für das verkehrsbegleitende Grün 40% und für die Fahrbahn 25% der Herstellungskosten der östlichen Seite der Straße Am Tierpark als Straßenausbaubeitrag auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke umzulegen.

Durch die Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird die Straßenausbaubeitragserhebung fast nur auf 25% der anrechnungsfähigen Herstellungskosten begrenzt werden können.

Die Gesamtmaßnahme umfasst Kosten von über 11 Millionen Euro (größter Anteil entfällt auf die Tramanlagenerneuerung = ca. 4 Millionen Euro). Auf die östliche Seite der Verkehrsanlage Am Tierpark entfallen Herstellungskosten in Höhe von ca. 3.500.000 €. Durch die Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind für die östliche Seite nur folgende Kosten für den Straßenausbaubeitrag umlagefähig:

Fahrbahn mit

Radfahrstreifen:                   400.195,28 €

Gehweg:                              146.594,03 €

Beleuchtung:                        164.282,51 €

Regenentwässerung:           210.750,00 €

verkehrsbegleitendes Grün:   12.500,00 €

insgesamt:                            934.321,82 €

(entspricht einem Gesamtkostenanteil für die östliche Straßenseite von 26,69 %).

Davon entfallen Straßenausbaubeiträge in Höhe von 816.433,15 € auf das Tierparkgrundstück.

Von den verbleibenden 117.888,67 € können nach Berücksichtigung der Mehrfacherschließungsregelung und den landeseigenen Anliegergrundstücken noch knapp 40.000 € vereinnahmt werden. Diese Beiträge verteilen sich dabei auf acht Anliegergrundstücke (einzelne Beitragshöhen von 2.100 bis 8.500 €).

Die Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 40.000 € werden voraussichtlich im Jahr 2014 vereinnahmt.

 

Diese Vorlage ist der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.

 

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweiliger zu erwartender Straßenausbaubeiträge erfolgte über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage. Die Schreiben wurden am 29.12.2009 abgeschickt.

Ein Anliegergrundstückseigentümer informierte sich im Amt für Bauen und Verkehr über die geplante Straßenbaumaßnahme.

Die Anliegeranhörung konnte nach der vorgesehenen Frist von einem Monat ohne Einwendungen abgeschlossen werden.

 

 

Berlin, den     03.2010

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

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