Drucksache - DS/1664/VI
2 Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass Lichtenberger Schüler/innen im Rahmen des Schulunterrichts über den sicheren Umgang mit ihren Personaldaten im Internet aufgeklärt werden. Zudem soll flankierend in den Lichtenberger Jugendfreizeiteinrichtungen die Problemlage Datenschutz und persönliche Daten im Internet durch das pädagogische Personal der JFE zusammen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen thematisiert werden. Dabei sollen sie auf die bestehenden Gefahren sowie missbräuchliche Datennutzung aufmerksam gemacht werden und über das Datenschutzgesetz aufgeklärt werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Wie im Zwischenbericht vom 24.08.2010 mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt an die zuständige Staatssekretärin für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewandt und sich für das Anliegen der Drucksache eingesetzt. Dies geschah verbunden mit der Bitte, auch im Rahmen des Schulunterrichts verbindlich über eine sichere und risikobewusste Nutzung dieser Plattformen und über Möglichkeiten des Schutzes der eigenen personenbezogenen Daten aufzuklären und ein solches Verhalten gezielt zu trainieren. Weiterhin wurde die Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit gebeten, das Ersuchen innerhalb ihres Geschäftsbereiches, d.h. im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, in geeigneter Weise zu unterstützen. Die Antwort der Staatssekretärin, in der diese ausführlich die Befassung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit den angesprochenen Themen darlegt und auf entsprechende Maßnahmen hinweist, ist in der Anlage beigefügt. Kommunikation im Internet gehört zu den grundlegenden Angeboten aller bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen, die über Computertechnik verfügen und am Netz sind. Die Nutzung moderner Medien für den privaten Bereich der Besucher/innen (Chatten, SMS- und eMail-Versand, Downloaden von Dateien, Spielen u. v. m.) gehört ebenso zu den Angeboten, wie das Bereitstellen von Informationen zu den Themen Schule, Bewerbung, Arbeitswelt u. a. Darüber hinaus arbeiten die öffentlichen JFE mit Internetzugang auf der Grundlage einrichtungsbezogener Internetkonzeptionen, die sich am speziellen Bedarf der Besucher in den Einrichtungen orientieren. Die Umsetzung des Datenschutzes ist in der "Nutzungsordnung-Internet" für die kommunalen JFE seit 2004 beschrieben und geregelt. D.h. in der Praxis werden die Internetnutzer/innen regelmäßig zu diesen Fragen belehrt und aufgeklärt. Die "Nutzungsordnung-Internet" orientiert sich an den „Rechtlichen Hinweisen zur Nutzung des Internets an Schulen“ (Kultusminister-Konferenz 03.06.2002). Im Unterschied zu den Internet-Cafés im gewerblichen Bereich ist in den Jugendfreizeiteinrichtungen die Nutzung des Internets sozialpädagogisch betreut. Das Medienkompetenzzentrum „Die Lücke“ bietet für die Mitarbeiter/innen aus Jugendfreizeiteinrichtungen Schulungen im Bereich der Internetnutzung an. Ein wichtiger Baustein in der Konzeption und deren Umsetzung besteht für das Medienkompetenzzentrum im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Die Ziele lauten: · Prävention, bestehend aus Restriktion und Aufklärung · jugendgefährdende Inhalte im Bereich des Internets ausschließen · zeitliche Begrenzung der Computernutzung (Internet, Spiele) · Jugendliche erhalten die Möglichkeit, über gefährdende Medieninhalte zu diskutieren, sich einem eigenen Erkenntnisprozess zu unterziehen und nach Alternativen zu suchen. Die thematische AG nach § 78 SGB VIII Medienpädagogik bietet eine Plattform des fachlichen Austausches für Multiplikatoren/innen. Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt lt. Satzung folgende Ziele und Aufgaben: · Erarbeitung von Leitlinien für die Medienarbeit im Bezirk Lichtenberg (im Jahr 2011) · fachlich-inhaltlicher Austausch und die Abstimmung von Qualitätsstandards · partnerschaftliche Zusammenarbeit von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe · Absprache, Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten · Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für die Medienarbeit · Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Materialien, Broschüren, Flyer werden in der Regel in thematischer Vielfalt und ausreichenden Mengen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und Jugendnetz-Berlin zur Verfügung gestellt und zeitnah in alle kommunalen und freien JFE und interessierten Projekten verteilt.
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