Drucksache - DS/1659/VI  

 
 
Betreff: Kinder- und jugendfreundliche Bezirksverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Zuge der Diskussion zu den Leitzielen des Bezirksamtes haben sich die Leitungskräfte des Bezirksamtes bereits vor Jahresfrist auch mit Fragen der Kinder- und Jugendfreundlichkeit von Verwaltung befasst.

 

Zum, Leitziel „Wir sind der kinder- und familienfreundliche Bezirk“ sind dabei folgende Grundsätze formuliert worden, die unter anderem auch deutlich machen, dass Belange von Kindern und Jugendlichen regelmäßig in allen Ämtern betroffen sind, allein der Grad der Deutlichkeit ist unterschiedlich. Nicht immer erschließt sich der Bezug, das darf aber auch nicht heißen, Bezüge zu konstruieren, um politischen Vorgaben zu genügen.

 

Im Einzelnen gibt es hierzu aus den Abteilungen / Ämtern der Bezirksverwaltung Lichtenberg folgende Aussagen:

 

 

Abteilung Personal und Finanzen

  • Steuerungsdienst und Rechtsamt,
  • Personal- und Finanzservice,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Bezirkliche Beauftragte,
  • Stadtteilmanagement

 

Die Abteilung Personal und Finanzen ist ein Querschnittsbereich mit überwiegenden Aufgaben zum Einen im internen Dienstleistungsbereich und zum Anderen mit der Erarbeitung von Grundsatzangelegenheiten sowie Stabsstellen für die gesamte Bezirksverwaltung.

 

Insoweit finden sich sowohl die Berücksichtigung der Belange und Interessen von Kindern und Jugendlichen als auch deren Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, welche aus bzw. in der Abteilung Personal und Finanzen initiiert worden sind, in den Ausführungen einiger Ämter wieder (z.B. Bürgerhaushalt)

 

Beispiele:

  • Die Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche ist im Begleitgremium Bürgerhaushalt vertreten,
  • Teilnehmer in der Arbeitsgemeinschaft Bürgerkommune ist unter anderem ein Vertreter (Schüler) aus dem Bezirksschulbeirat,
  • Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Bürgerhaushalt (Vorschlagseinbringung und Votierung) gibt es keine Altersbegrenzung nach unten,
  • In den Bürgerjurys für die Vergabe der Kiezfonds sind Jugendliche entsprechend Ihrem Anteil an der Bevölkerung im jeweiligen Stadtteil vertreten,
  • Die Planungen und Maßnahmen des Bezirks im Gender Mainstreaming zielen auch auf die Belange von Kindern und Jugendlichen ab.

 

 

 

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

  • Amt für Planen und Vermessen,
  • Bau- und Wohnungsaufsichtsamt,
  • Amt für Bauen und Verkehr,
  • Amt für Umwelt und Natur

 

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

 

A.      Betroffenheit

Zu den vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt zu überwachenden bauordnungsrechtlichen Belangen gehören einige, die insbesondere den Interessen von Kindern und Jugendlichen zu dienen bestimmt sind.

Abgesehen von den alle Nutzer baulicher Anlagen betreffenden Festlegungen der Bau O für Berlin

sind dies die §§ 8, 49, 50 u. 51.

Im § 8 (2) wird die Herstellung von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohngebäuden geregelt. Dies betrifft deren grundsätzliches Erfordernis, Mindestgröße sowie Ausstattung.

Die §§ 49-51 enthalten Anforderungen an die barrierefreie Zugänglichkeit der für die Öffentlichkeit bestimmten Gebäude, das Vorhandensein von Abstellräumen u. a. für Kinderwagen und Fahrräder sowie grundsätzlich an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Diesen Forderungen wird entsprochen, wenn die betreffenden Einrichtungen eine nach einem bestimmten, durch die Bauordnung Berlin selbst oder Rechtsverordnung, vorgegebenen Schlüssel zu ermittelnde Größenordnung aufweisen.

Eine präventive Einflussnahme kann im Baugenehmigungsverfahren nur bei Sonderbauten erfolgen; im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind die o. g. §§ nicht Bestandteil des Prüfumfangs. Gleichwohl sind bei allen baulichen Anlagen die materiellen Anforderungen der Bauordnung Berlin zu erfüllen; anderenfalls wird dies auf repressivem Wege durch das BWA durchgesetzt.

 

B.     Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Eine Mitsprache oder Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen hat der Gesetzgeber hierbei nicht vorgesehen.

 

 

Amt für Bauen und Verkehr

Im öffentlichen Straßenland sind alle Verkehrsteilnehmer in unterschiedlicher Form betroffen.

Besondere gesetzliche Bestimmungen und Ausführungsvorschriften bezüglich der Belange von Kindern und Jugendlichen sind hier nicht gegeben.

 

Zur Minderung von Gefahren im Straßenverkehr werden insbesondere vor Kitas, Schulen und sonstigen Einrichtungen u. a. Querungshilfen (Fußgängerüberwege, bauliche Vorstreckungen) und Signalanlagen errichtet. Dialog-Displays werden aufgestellt, die den Kraftfahrer an die Einhaltung der Geschwindigkeit erinnern. Maßnahmen zur Schulwegsicherung werden in Abstimmung mit den Zuständigkeiten der jeweiligen Ämter realisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Umwelt und Natur

 

A.      Betroffenheit

Im Amt für Umwelt und Natur gehört es zum Prinzip der Arbeit die Beteiligung junger Menschen an Planungsprozessen zu organisieren und die Ergebnisse im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in die Neu- und Umbaumaßnahmen von Spielplätzen und öffentlichen Parkanlagen einfließen zu lassen.

Nach öffentlichen oder im Juryverfahren durchgeführten Votingverfahren fließen Ideen in den weiteren Planungsprozess ein und werden möglichst zeitnah, für alle beteiligten sichtbar umgesetzt. Dabei arbeitet das Amt für Umwelt und Natur aktiv mit der  Kinder- und Jugendbeauftragten des BA, den zuständigen Stadtteilmanagerinnen, den Schulen, Kitas, Jugend- und Freizeitträgern sowie anderen jeweils betroffenen Organisationen und Wohnbauträgern zusammen.

 

Ebenfalls unterstützt werden durch das Amt die Aktivitäten der  Aktivspielplätze Dolgenseestraße und Berle, die bedarfsgerechte, naturnahe Angebote für Kinder und Jugendliche organisieren und betreuen.

 

Im Pilotprojekt „Prüfung von Genderkriterien auf öffentlichen Spielplätzen“ werden geschlechterdifferenzierte Nutzeranalysen vor Ort durchgeführt; Anregungen und Kritiken der Nutzer (Kinder- und Jugendlichen) aufgenommen und in die tägliche Arbeit der Grünflächenunterhaltung bzw. weitere Qualitätsverbesserung der Spiel- und Freizeitanlagen aufgenommen sowie entsprechend der Möglichkeiten umgesetzt.

 

Als Sprecher im Arbeitskreis Umwelt und Bildung zeichnet das  Amt  für Umwelt und Natur mitverantwortlich für die Koordinierung und Vernetzung von umweltpädagogischen Maßnahmen im regionalen Bereich. Es unterstützt Projekte mit Kindern und Jugendlichen zur Gewinnung der jungen Generation für einen nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz.

 

B.     Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Die Einbeziehung von Ideen, Vorschlägen und Meinungen von Kindern- und Jugendlichen erfolgt bereits in der Planungsphase von öffentlichen Spielplätzen, Freizeitanlagen und Parkanlagen. Die Einbeziehung erfolgt in Form von Ideenfindungsverfahren, Wokshops und Planungswerkstätten.

Eine Form der aktiven Einbeziehung erfolgt im Rahmen einer zweitägigen Pflanzaktion, die vom Arbeitskreis Umwelt und Bildung organisiert und durchgeführt wird.

 

Die Einbeziehung von Kindern- und Jugendlichen bei der Erstellung eines bezirklichen Spielplatzführers.

Eine Beteiligungsaktion bei der Namensgebung von Spielplätzen, die bei der Erneuerung von normgerechten Spielplatzschildern Berücksichtigung findet.

Budget für Materialien für Kinderworkshops und feierliche Einweihungen von neu gestalteten Spielflächen.

 

 

 

Abteilung Schule, Sport und Soziales

  • Amt für Schule und Sport
  • Sozialamt

 

 

Amt für Schule und Sport

 

A.      Betroffenheit

Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung ist in Artikel 20 Abs. 1 der Verfassung von Berlin fest verankert.

Gemäß dem Berliner Schulgesetz (SchulG) ist es Auftrag der Schule, alle wertvollen Anlagen der Schüler/innen zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründlichem Wissen und Können zu vermitteln. Ziel muss die Heranbildung von Persönlich­keiten sein, welche fähig sind, das staatliche und gesellschaftliche Leben u.a. im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. Dabei soll sie Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wert­haltungen vermitteln, die die Schüler/innen in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbst­ständig zu treffen und selbstständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwick­lungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen. Schulen können insbesondere zur Unterstützung des Erwerbs von Handlungskompetenz Schülerfirmen einrichten. Diese können, soweit es zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele förderlich ist, auch Leistungen gegenüber Dritten erbringen.

Jede Schule gestaltet das Schulleben selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Schul­behörden – in Lichtenberg das Amt für Schule und Sport – sind gemäß § 7 Schulgesetz verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen. Gemäß § 109 Abs. 1 Schulgesetz obliegt dem Bezirk die Verwaltung und Unterhaltung der Schulen. Beispielsweise erhalten die Schulen vom Bezirk die erforderlichen Mittel für die laufende Verwaltung und Unterhaltung der Schule, für die notwendige Ausstattung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Schule zur Sicherung von Unterricht und Erziehung.

Als oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung wird gemäß § 75 Schulgesetz an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet. Diese setzt sich zusammen aus der Schulleitung, Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter/innen.

Entsprechend § 76 Schulgesetz entscheidet die Schulkonferenz im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. über die Grundsätze der Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel, das Schulpro­gramm und sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht, das Evaluationsprogramm der Schule, die Organisation besonderer Bildungs- und Erziehungs­aufgaben als Aufgabengebiete, die Stellung eines Antrages auf Teilnahme an der Pilotphase der Gemeinschaftsschule, die Auswahl der freien Träger im Rahmen der ergänzenden Förde­rung und Betreuung (§ 19 Absatz 6) sowie die Grundsätze über weitere Kooperationen mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern, die Stellung eines Antrags auf Umwandlung eines Gymnasiums in eine Integrierte Sekundarschule, die Namensgebung für die Schule, Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung) einschließlich der schuleigenen Grundsätze über das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie die Werbung an der Schule sowie Art und Umfang des Sponsoring und die Einrichtung von Lernmittelfonds.

Ferner ist die Schulkonferenz u.a. anzuhören vor Entscheidungen über Änderungen der Schul­organisation, insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule, über die vorzeitige Beendigung eines Schulversuchs an der Schule sowie vor Entschei­dungen über die Einrichtung und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten oder die Einrichtung eines Schulversuchs, sofern die Einrichtung nicht von der Schule beantragt worden ist, vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen an der Schule, vor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über Schulentwicklungsplanung und Schulwegsicherung sowie vor Bildung und Änderung von Schuleinzugsbereichen an Grundschulen sowie zur Ausgestaltung des Essenangebots an der Schule.

Beispielsweise informiert das Amt für Schule und Sport in enger Zusammenarbeit mit dem Baumanagement in der SE Facility Management regelmäßig im Rahmen dieser Schulkon­ferenzen über Art und Umfang der geplanten Baumaßnahmen. Dabei wird sich in erster Linie auf die Präsentation, Information und Beteiligung an bereits erstellten Planungsunterlagen konzentriert.

Eine Einbindung der Schule und deren Interessenvertretungen bereits in die grundsätzliche Entscheidungsfindung zu einer Sanierungsrealisierung gestaltet sich in der Regel schwierig. Einerseits erfolgt die Fristsetzung der Mittelbeantragung aus Sonderprogrammen meist recht kurzfristig und lässt sich kaum in die Termine der Schulkonferenzen einbinden. Andererseits sind der gesamte Sanierungsstau sowie besondere bauliche Schwerpunkt­setzungen im Bezirk im Schulentwicklungsplan 2008/09 - 2010/12 benannt. Eine grundsätzlich positive Einstellung der zu sanierenden Schulen über eine Berücksichtigung im Rahmen der Sanierungsvorhaben war bisher stets gegeben und kann vorausgesetzt werden.

Zur konkreteren Abstimmung vor Baubeginn werden die Vertreter der Schulen regelmäßig im Rahmen einer Bauanlaufberatung detailliert über das anstehende Baugeschehen informiert. Dabei wird vorrangig über den Bauablaufplan und sicherheitsrelevante Aspekte informiert. Die Schule einschließlich ihrer Interessenvertretungen wird spätestens hier aktiv in den Sanie­rungsprozess eingebunden.

Des Weiteren wird gemäß § 111 Schulgesetz in jedem Bezirk ein Bezirksschulbeirat gebildet, der aus den von den Bezirksausschüssen jeweils gewählten Vertreter/innen besteht. Gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 4 Schulgesetz ist der Bezirksschulbeirat vom Bezirksamt bei der Planung der bezirklichen Schulbaumaßnahmen zu hören.

Da ein enger Zusammenhang zwischen den Mitgliedern der Schulkonferenz, den bezirk­lichen Ausschüssen und dem Bezirksschulbeirat besteht, ist ein Informationsfluss zwischen den einzelnen Gremien automatisch gegeben.

Im Amt für Schule und Sport arbeitet die Geschäftsstelle für die bezirklichen Ausschüsse und den Bezirksschulbeirat. Auch dadurch ist das Amt in diesen Gremien regelmäßig präsent und informiert bei Bedarf umfassend über die aktuellen und geplanten Sanierungs­maßnahmen im Bezirk.

Die genannten Gremien – und damit die Schülerinnen und Schüler – sind, wie vorstehend beschrieben, sowohl aufgrund der Regelungen des Schulgesetzes bereits an generellen bezirklichen Planungen als auch an der jeweils konkreten schulbezogenen Umsetzung von Baumaßnahmen direkt und indirekt beteiligt.

Die Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen Berlins ist im Sportförde­rungsgesetz des Landes Berlin vorgesehen und in den Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseige­ner Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN) vom 2. Februar 2010 verankert.

Nr. 4 „Vergabegrundsätze“ der SPAN regelt in Abs. 6, dass die Sportanlagen es den Nutzen­den gemäß Nummer 1 Abs. 3 ermöglichen sollen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- und Wett­kampfbetrieb durchzuführen. Gemäß Abs. (7) stehen darüber hinaus die Sportanlagen für die freie sportliche Betätigung zur Verfügung. Bei den laufenden Vergaben der Sportanlagen sind im Hinblick auf die Mehrfachnutzung entsprechend Abs.9 grundsätzlich die Belange der genannten Nutzenden in nachstehender Rangfolge zu beachten:

1.      Schulen,

2.      Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte

3.      förderungswürdige Sportorganisationen mit Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb für den Kinder- und Jugendbereich,

4.      Hochschulen für ihren studienbezogenen Lehrbetrieb

5.      förderungswürdige Sportorganisationen mit Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb,

6.      Volkshochschulen,

7.      alle weiteren in Nummer 1 Abs. 3 genannte Nutzende.

 

Darüber hinaus soll u.a. beachtet werden, dass Kinder- und Jugendgruppen zu für sie vertretba­ren Tageszeiten Vorrang erhalten, geschlechterspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden und die Belange des Behindertensports in besonderer Weise Beachtung finden.

Die Förderung von Kindern und Jugendlichen erfolgt auch durch die Festsetzung geringerer Entgelte für die Anmietung von Räumen und Grundstücken durch Sportvereine mit einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen nach Nr. 25 und Nr. 29 SPAN.

 

B.     Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Das Amt für Schule und Sport ist aufgrund seiner Aufgabenstellung natürlicherweise mit den Belangen von Schüler/innen und Sportler/innen befasst.

Im Amt für Schule und Sport wurden folgende Maßnahmen und Projekte durchgeführt:

Bürgerhaushalt im Unterricht

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür eingesetzt, dass Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalt als fester Bestand­teil in die Rahmenpläne der Schulen mit aufgenommen wird, da Schulen geeignete Orte sind, bürger­schaftliche Partizipation zu erlernen. Da die neuen Rahmenlehrpläne für Berlin erst im Jahr 2006 in Kraft getreten sind, hat es bisher jedoch keine Revision gegeben.

Die Beteiligungsförderung von Kindern und Jugendlichen erfolgt schon derzeit in Schulen über Schülerprojekte zum Bürgerhaushalt.

 

Unterstützung der bezirklichen Partizipations- und Gremienarbeit durch das Schulamt

Die Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der Schule erfolgt über den Bezirkslehrerausschuss, den Bezirksschülerausschuss, den Bezirkseltern­ausschuss sowie den Bezirksschulbeirat.

Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Wahl und bei der Unterstüt­zung der täglichen Arbeit werden diese wichtigen Gremien der Bürgerbeteiligung und Bür­germitbe­stimmung von Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen aktiv vom Amt für Schule und Sport unterstützt.

So ist neben den betreffenden Schulkonferenzen der einzelnen Schulen der Bezirksschulbeirat vom Bezirksamt bei der Einrichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhe­bung von Schulen, bei der Planung bezirklicher Schulbaumaßnahmen sowie bei der Schulent­wicklungsplanung im Bezirk angehört worden.

 

Beteiligung der Bürger/innen bei der Investitionsplanung

Die Bürger/innen werden zukünftig bei der Planung von Investitionen in Schulgebäuden in das Beteiligungsverfahren zum Bürgerhaushalt mit einbezogen.

 

Förderung der Eigeninitiative der Sportvereine

In Lichtenberg sind 25.756 Bürger/innen als Sportler/innen Mitglied eines Lich­tenberger Sport­vereins. Insgesamt sind in Lichtenberg 117 Sportvereine etabliert. Alle Sportanlagen werden den Sportvereinen und ihren Mitgliedern zur sportlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Vorstände der Sportvereine vertreten ihre Mitglieder. Im täglichen Geschäft unter­breiten Sportvereine oftmals Vorschläge zur Verbesserung der Infrastruktur oder zur Optimie­rung der Nutzung von Sportanlagen, wo auch die Belange der Kinder und Jugendlichen eine Rolle spielen. Diese Vorschläge werden geprüft, abgewogen und bei vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten umgesetzt. Zum Teil beteiligen sich Vereine durch Eigenleistung, wie z.B. durch die Übernahme von Platz­wartaufgaben und größeren Bauleistungen im Rahmen der „Schlüsselverträge zur eigen­verantwortlichen Nutzung“.

 

Beteiligung der Sportvereine und anderer Nutzer an Planungsprozessen und Baumaßnahmen

Entsprechend dem Sportförderungsgesetz (SportFG) werden bei der Feststellung des Bedarfs, bei der Planung für Neubauten, bei Sanierungsmaßnahmen, bei wesentlichen Umgestaltungen sowie bei der Änderung der Zweckbestimmung öffentlicher Sportanlagen die Nutzer/innen bzw. die für eine Nutzung in Betracht kommenden Sportvereine und der Bezirkssportbund durch Anhörung beteiligt. In Einzelfällen werden auch Befragungen unor­ganisierter Nutzer/innen, umliegender Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen durchge­führt (z.B. gendergerechte Baumaßnahmen). Während der Bauphase erfolgen permanente Abstimmungen. Bei der Ände­rung der Zweckbestimmung erfolgt darüber hinaus die Anhörung des Landessportbundes.

Das Amt für Schule und Sport ist um die Befriedigung der Bedürfnisse aller Bevölkerungsgrup­pen bemüht und versucht, die Ergebnisse der von der Uni Osnabrück durchgeführten Sportver­haltensstudie und Sportentwicklungsplanung zu berücksichtigen.

 

Teilnahme am Bürgerhaushalt

Der Fachbereich Sport ist mit den Produkten B0105 (Bereitstellung aller Sportanlagen), 77675 (Organisation und Vergabe von Sportanlagen), 79348 (Sport und Freizeitveranstal­tungen) regelmäßig bei den Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt vertreten. Die bei den Veranstaltun­gen eingebrachten Vorschläge finden, wie oben dargestellt, Berücksichtigung.

 

Unterstützung des Bezirkssportbundes Lichtenberg

Im Rahmen regelmäßiger Beratungen werden die fachlichen Belange der Sportvereine sowie geplante Baumaßnahmen und die Vergabe von Sportanlagen mit dem Bezirkssport­bund Lich­tenberg erörtert.

 

Weitere Möglichkeiten künftiger Einbeziehung werden im Amt für Schule und Sport werden derzeit nicht gesehen.

 

 

Sozialamt

Das Sozialamt ist in aller Regel erst für Menschen im Alter über 18 Jahren zuständig. Lediglich in der Fachstelle für Wohnungslose und Wohnungssicherung sind die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berührt. Bei notwendigen Unterbringungen und bei Entscheidungen über eventuelle Mietschuldübernahmen stehen regelmäßig die betroffenen Kinder und Jugendliche im Fokus des Interesses und der fachlichen Einschätzung. Zudem werden einzelfallbezogen die Kolleg/innen des Jugendamtes kontaktiert und an den Entscheidungen beteiligt.

Des Weiteren ist das Sozialamt fachlich zuständig für die Arbeit der Stadtteilzentren und Sozialen Treffpunkte. Da sie ein wichtiger Teil der Bürgerschaft vor Ort in den Kiezen und Wohnquartieren darstellen, werden die Belange der Kinder und Jugendlichen in besonderer Form beachtet. Darauf wird u.a. bei der Gestaltung der Ziele und Maßnahmen im Rahmen der Zielvereinbarungen Wert gelegt. Praktisch geschieht dies durch diverse Angebote zur Begegnung der Generationen und bei der Einbeziehung insbesondere junger Menschen im Bürgerhaushalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abteilung Kultur und Bürgerdienste

  • Amt für Bürgerdienste und Wohnen,
  • Amt für Weiterbildung,
  • Kunst- und Kulturamt

 

 

Amt für Bürgerdienste und Wohnen

 

Das Amt für Bürgerdienste und Wohnen ist als moderner kunden- und bürgerorientierter Dienstleistungsanbieter darauf bedacht und bestrebt, alle Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger zügig und mit qualitativ hochwertigen Ergebnissen zu bearbeiten. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten genutzt, die freundliche  und achtungsvolle Bedienung der Kunden steht im Vordergrund.

 

Die Leistungsangebote können von allen Bürgerinnen und Bürgern, so auch nach dem individuellen  Bedarf von den Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden.

Eine kindgerechte Einbeziehung in den Verwaltungsalltag ist im Bereich des Amtes nicht umsetzbar,

schließt aber einen kinderfreundlichen Aspekt  im weiteren Sinne auch nicht aus.

 

So wird im Rahmen der Sprechzeiten der Fachbereiche zunehmend das Angebot der Terminvereinbarung (auch telefonisch und/oder online) zur Verringerung der Wartezeiten genutzt (sehr beliebt bei Familien mit Klein- u./o. Schulkindern); z. B. für

 

  • die Beantragung des 1. (kostenlosen) Personalausweises
  • die Beantragung u. Ausfertigung eines Kinder-Reisepasses
  • die Beantragung einer Fahrerlaubnis ab 17 J. (begleitetes Fahren)
  • Beglaubigungen (z. B. Schulzeugnisse)
  • die Beantragung von Tagesbetreuung (Kita- u. Hortplätze)

 

Diese Leistungen können auch an den nunmehr 5 Standorten des MoBüD  in Anspruch genommen werden. 

 

  • Geburtsbeurkundungen im Standesamt

             (die Vorbereitung erfolgt bereits direkt im Krankenhaus).

 

Die anderen Fachbereiche des Amtes haben jetzt und zukünftig keine Möglichkeit, Kinder und Jugendliche aktiv oder passiv in den Arbeitsalltag einzubeziehen. 

 

 

Amt für Weiterbildung

 

A.            Betroffenheit

Stadtbibliothek Berlin-Lichtenberg

Die Stadtbibliothek mit den vier Bibliotheksstandorten ist eine der größten und für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen des Bezirkes eine besonders wichtige Bildungs- und Kultureinrichtung. Auftrag der Öffentlichen Bibliotheken ist es, Medien zu erwerben, zu präsentieren und zu vermitteln, Zugänge zu Informationen zu gewährleisten sowie bibliothekspädagogische Angebote (Medienkompetenzvermittlung, Leseförderung) für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Von den ca. 5.000 Neuanmeldungen jährlich sind etwa 40% der Neuanmeldungen von unter 18jährigen Kindern und Jugendlichen. Von den ca. 36.000 Entleihern in den Lichtenberger Bibliotheken ist die altersbezogen größte Gruppe die der 18-unter 26jährigen. Anteilig umfasst die Gruppe der Kinder bis unter 18jährigen Jugendlichen einen Anteil von ca. 20%.

 

Schostakowitsch-Musikschule

Die Schostakowitsch-Musikschule ist eine der größten und für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen des Bezirkes eine besonders wichtige Bildungs- und Kultureinrichtung. Auftrag der Musikschule ist es, Lehr- und Ensembleangebote für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Von den derzeit 6.205 Schülerinnen und Schülern gehören 5.655 (91%) der Altergruppe 0-18 Jahre an.

 

Volkshochschule

Mit dem Programm 2009/2010 wurde in Lichtenberg begonnen, die Interessen junger Leute im Alter von 15 bis 27 Jahren besonders anzusprechen. Die 13 Kursangebote im vergangenen VHS-Jahr unter der Rubrik „Junge VHS“ wurden von Jugendlichen genutzt, schnell neues Wissen zu erwerben, Wissenslücken zu schließen und sich so fit für die Gegenwart und Zukunft zu machen.

 

B.     Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Stadtbibliothek Berlin-Lichtenberg

Von Kindern und Jugendlichen in den Bibliotheken mündlich oder elektronisch übermittelten Literatur- und Medienwünsche werden im Rahmen des für Kundenwünsche reservierten Budgets sowie nach fachlicher Eignung beschafft. Der Bestandsaufbau erfolgt auf der Grundlage der Analysen des  lokalen Nutzungsverhaltens im Kontext von überregional bedeutsamen Mediennutzungsanalysen, Leseverhaltensanalysen u.a., so dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Altersgruppen ebenso berücksichtigt werden, wie Genderaspekte im Kindes- und Jugendalter. Bibliothekspädagogische Angebote wie z.B. Bibliotheksunterricht, Lernen und Projektarbeit in der Bibliothek, lesefördernde Veranstaltungen werden immer mit Hilfe von Inhalten gestaltet, die von Kindern und Jugendlichen als interessant beschrieben wurden. Ohne diese Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen könnte die seit Jahren erfolgreiche bibliothekspädagogische Arbeit für jährlich etwa 20.000 Kita-Kinder und Schüler nicht möglich sein. Quellen sind Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, Empfehlungen von Lehrern/innen und Erziehern/innen, nationale Literaturpreise u.a.m.

 

 

Schostakowitsch-Musikschule

Um insbesondere den Jüngsten erste Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit Musik zu ermöglichen, wurde im Jahre 2006 die Initiative zur flächendeckenden entgeltfreien Musikalischen Früherziehung in den  Kindertagesstätten des Bezirkes von der BVV beschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden ca. 4.000 Kinder in den Kitas von Musikschullehrer/innen unterrichtet. Entsprechend der Neigungen und Interessen der einzelnen Kinder können Sie dabei entdecken, ob und wenn ja auf welchem Instrument sie sich weiter mit Musik beschäftigen möchten. Um den Kindern das Ausprobieren zu ermöglichen bietet die Musikschule spezielle sogenannte „Instrumentenkarussells“ an. Innerhalb eines halben Jahres können die Kinder fünf verschiedene Instrumente über jeweils fünf Wochen ausprobieren und so ihr „Wunschinstrument“ finden. Die Unterrichtsangebote sind ausschließlich nachfrageorientiert und insofern sind Kinder und Jugendliche unmittelbar in die Angebotsgestaltung der Schostakowitsch-Musikschule einbezogen. Die Entwicklung des Bereiches Rock, Pop, Jazz ist ein Beispiel für die Reaktion auf die spezifische Nachfrage von Mädchen und Jungen. Eine Warteliste aus Kapazitätsgründen gibt es in keiner Fachgruppe.

 

 

Stadtbibliothek Berlin-Lichtenberg

In die Fortschreibung der Bibliotheksentwicklungsplanung 2011-2015 werden Analysen und Erfahrungen ebenso einfließen, wie medien- und bibliothekswissenschaftliche Erkenntnisse, um die von Kindern und Jugendlichen benötigten und nachgefragten Bibliotheksangebote zu gestalten. In Vorbereitung der Einführung der Selbstverbuchungsautomaten in den Bibliotheken arbeiten Jugendliche in den Lokalen Fachgremien mit. Sie bringen wichtige Nutzungs- und Verhaltensaspekte in die Umgestaltung der Nutzungsabläufe und Ausstattung der Lichtenberger Bibliotheken ein.

 

Schostakowitsch-Musikschule

In Vorbereitung der Fortschreibung des Musikschulentwicklungskonzepts über das Jahr 2010 hinaus wird es im Sommer 2010 eine Kundenbefragung geben. Im Rahmen dieser Befragung ist ein Schwerpunkt, die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen zu erfragen, um nachgefragte Angebote gestalten zu können. In der Ensemblearbeit werden musikalische Programme gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen im Ensemble ausgewählt und insofern gestalten die jungen Musiker/innen mit.

 

Volkshochschule

Die VHS führt in regelmäßigen Abständen Kundenbefragungen durch. Für die Einbeziehung von Jugendlichen in die Kursangebotsgestaltung bestehen Entwicklungspotenziale, die zunehmend genutzt werden.

 

Kunst- und Kulturamt

 

A.            Betroffenheit

Die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen werden im Kunst- und Kulturamt in verschiedenen Aufgabenbereichen wahrgenommen und immer stärker in zielgruppenspezifischen Angeboten berücksichtigt. Eine wichtige Grundlage bildet das Rahmenkonzept Kulturelle Bildung im Land Berlin.

 

Geschäftsstelle Kulturelle Bildung für junge Menschen in Lichtenberg

Zur Umsetzung dieses Rahmenkonzeptes wurde im Kunst- und Kulturamt eine Geschäftsstelle für Kulturelle Bildung für junge Menschen in Lichtenberg gebildet, deren Aufgabe es ist, kulturelle Bildungsaufgaben und Projekte insbesondere der Fachämter Jugend und Kultur zu verknüpfen und zu koordinieren. Neben dem Aufbau eines Servicenetzwerkes und Beratungsleistungen sowie der Koordinierung und Unterstützung der AG Kulturelle Bildung und Medienarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen wird der Projektfonds kulturelle Bildung / Fördersäule 3 von der Geschäftsstelle verwaltet und die Zuwendungsvergabe von bezirklichen Mitteln an die Jugendkunstschule betreut.

 

Jugendkunstschule

Das Programm der Jugendkunstschule ist speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten. Es wird unterschieden zwischen Kursen für Kinder bis 14 Jahren und Kinder und Jugendlichen ab 15 Jahren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kinder und Jugendliche eine differenzierte künstlerische und pädagogische Betreuung erhalten. Den Kindern und Jugendlichen wird nicht nur die Möglichkeit gegeben, sich künstlerisch auszudrücken sondern sie erhalten auch die Möglichkeit, ihre Werke in der Galerie der Jugendkunstschule auszustellen. Aber nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch die Eltern haben die Möglichkeit sich parallel zu ihren Kindern auf den verschiedensten künstlerischen Gebieten zu bilden.

Regelmäßig werden in der Jugendkunstschule zusammen mit diversen Schulen künstlerische Projekte wie z.B. die Kunstwandertage und die künstlerischen Werkstätten durchgeführt. Außerdem bietet die Jugendkunstschule Kindern und Jugendlichen in den ganztägige Kunstprojekte in den Sommerferien an.

 

Kultureinrichtungen

In den Angeboten der Kultureinrichtungen des Bezirksamtes werden altersgerechte Veranstaltungs- und Kursprogramme entwickelt oder/und ausgebaut. U.a. gehören dazu der Ausstellungsraum Junge Kunst im „Ratskeller“ , der regelmäßig Arbeitsergebnisse junger KünstlerInnen und Schulprojekte vorstellt und einen freien Experimentierraum für alle Kunstgattungen ermöglicht.

 

Das Museum Lichtenberg bietet Schülern, Schulklassen, Auszubildenden und interessierte Jugendlichen auf der Grundlage des Rahmenlehrplanes und freien Projekten und  Workshops eine aktive und kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte und Kultur Lichtenbergs. Ein zentrales Projekt des Museums bildet die Aktion „Stolpersteine“, in deren Rahmen SchülerInnen einen aktiven Umgang mit der Erinnerungskultur in Lichtenberg pflegen.

Zum Tag des offenen Denkmals am 11. September 2010 werden jugendliche Streetworker selbständig eine öffentliche Führung „Jugend klärt auf“ durch den Weitlingkiez bis in die Victoriastadt ausführen und dabei aus ihrem Blickwinkel Stadtgeschichte erläutern. Angeleitet und vorbereitet werden sie über einige Wochen im Vorfeld vom Museum Lichtenberg. Das Projekt wurde in Kooperation mit Gangway e.V. ausgearbeitet.

 

Das Mies van der Rohe Haus bietet für den Kunstunterricht in Grund- und weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II ) „Unterricht an anderem Ort“- in einem Original der klassischen Moderne an. In dem museumspädagogischen Kursprogramm für verschiedene Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien werden Fragen der modernen Baukunst anhand des Baudenkmals von Mies van der Rohe am Obersee vermittelt.

 

Die Galerie 100 verfügt über ein regelmäßiges Angebotsprogramm im Bereich Figuren- und Puppentheater insbesondere für jüngere Kinder und Familien.

 

Die „literatur- und kulturwerkstatt – studio im hochhaus –„ initiiert und organisiert seit Jahren lebendige Kooperationen mit ansässigen Schulen auf dem Gebiet von Ausstellungen, Geschichte und Literatur. Die neue Reihe „ Märchen und Geschichten aus aller Welt“ fördert insbesondere die aktiven Möglichkeiten der Kinder zum Erzählen - Spielen - Singen - Tanzen - Lesen.  Hervorzuheben sind besonders gemeinsame künstlerische Veranstaltungsreihen zu jüdischen Lebenswelten und Aktionen mit Zeitzeugen und KünstlerInnen zu zentralen Gedenktagen.

 

Im Keramikatelier finden seit Jahren regelmäßig Kurse für Familien, Eltern und Großeltern mit Kindern statt. Daneben besteht für Schülergruppen die Möglichkeit, Keramikkurse im Unterrichts- wie im Freizeitbereich zu vereinbaren.

 

Im Kulturhaus Karlshorst werden neben den Familieangeboten des Freien Trägers Kappe e.V. insbesondere Konzert- und Theateraufführungen von Kindern und Jugendlichen ermöglicht und durchgeführt. Wichtige Akteure der Kinder- und Jugendbildung im Bereich Kultur im Kulturhaus Karlshorst sind der Kinderchor Canzonetta. sowie bis zu seinem kürzlichen Auszug das Theater der Träume.

 

B.     Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Eine Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt neben den Regelangeboten in den Einrichtungen projektbezogen im Rahmen der Vergabe und Umsetzung der Projekte des Kulturellen Bildungsfonds sowie ggf. in Projekten des Bezirkskulturfonds.

 

Projektfonds kulturelle Bildung

In diesem Fonds werden gemeinsame Projekte von KünstlerInnen und Bildungsträgern für Kinder beginnend im Kita- und Vorschulalter, für Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Ziel ist es, die Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für diese Zielgruppe zu vereinfachen. Kinder und Jugendliche aus allen Alters- sowie Sozialschichten werden in den verschiedensten Projekten angesprochen. Durch den innovativen Ansatz des Fonds wird sichergestellt, dass die beteiligten Kinder und Jugendliche neue Impulse erhalten. Genauso aber auch neue Impulse an die durchführenden KünstlerInnen und PädagogInnen weitergeben werden. Für das Jahr 2010 wurden von einer bereichsübergreifenden Jury unter Einbeziehung von stimmberechtigten Jugendlichen insgesamt 30.000€ an 12 Projekte vergeben.

 

Jugendkulturtag

Ein wichtiges und zentrales Projekt der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist der Jugendkulturtag, dessen Durchführung von der Geschäftsstelle Kulturelle Bildung koordiniert wird.

 

Der Jugendkulturtag findet jährlich als Präsentationsveranstaltung von Lichtenberger Jugendkultur statt. An den bisherigen Jugendkulturtagen beteiligten sich die kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) sowie eine Mehrzahl von Projekten freier Träger der Jugendfreizeitarbeit in allen kulturell/künstlerischen Sparten. Dieses Jahr wird der Jugendkulturtag im Rahmen des Weltspieletages durch die JFE „Die Linse“ organisiert. Kinder und Jugendliche erhalten die Chance, aktiv das Bühnenprogramm zu gestalten. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, sich  auf der Bühne in ihrer eigenen Sprache auszudrücken und sich gleichzeitig mit ihren Leistungen einem interessierten Publikum zu präsentieren.

 

Weitere Möglichkeiten künftiger Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen werden besonders im Aufbau der Kinder- und Jugendgalerie im Haus der Jugend gesehen, deren Aufgabe es vorrangig es sein soll, Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und junge Kulturtechniken und Kunstformen vorzustellen.

 

Als eine weitere Form der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, wird eine Mitwirkung an den AGs Kulturelle Bildung und Medienbildung gesehen, um kulturelle Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen direkter einzubeziehen und zu berücksichtigen. Darin bindet sich auch eine bessere Unterstützung und Nutzung der zielgruppeneigenen Öffentlichkeiten und Informationsflüsse. (bsp. Veranstaltungskalender und Programme, Stärkung der Selbstorganisation)

 

 

 

Abteilung Wirtschaft und Immobilien

 

A.             Betroffenheit

     Ergebnisse der Leitzieldiskussion in der Abteilung WiImm (Exkurs):

      Familien- und Kinderfreundlichkeit ist nicht zuletzt durch Existenz sichernde Einkommen durch Arbeit, stabile wirtschaftliche Strukturen und ein nachhaltiges Investitionsklima zu erreichen.

Der Bezirk Lichtenberg ist nach wie vor durch Strukturumbrüche beeinflusst, die eine hohe Arbeitslosigkeit, sich wandelnde wirtschaftliche Strukturen und insbesondere im gewerblichen Bereich geringe Investitionsraten zur Folge haben. Dem stehen gute regionale infrastrukturelle Standortbedingungen gegenüber, deren Wirkung unter anderem durch eine aktive bezirkliche Wirtschaftspolitik gefördert werden muss.

Das Büro für Wirtschaftsförderung als bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle trägt besondere Verantwortung bei der Ausprägung eines wirtschaftsfreundlichen Klimas im Bezirk und bei einer die Interessen wirtschaftlicher Entwicklung besonders beachtenden Verwaltungskultur.

Es profiliert seine Arbeit als kompetente Beratungsstelle für Existenzgründer, Ansiedlungsinteressenten und  Bestandsunternehmen zu allen Fragen unternehmerischer Entwicklung und ist mit Interessenvertretern der Wirtschaft und den zuständigen Institutionen des Landes eng vernetzt.

 

Als Koordinator des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit schlägt es die Brücke zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung. Dabei steht die Konzipierung und Betreuung beschäftigungspolitischer Projekte, die den Strukturwandel durch Ansätze für „neue Arbeit“ durch innovative Dienstleistungen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Entwicklung lokaler Strukturen kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützen.

Bezirkliche Wirtschaftsentwicklung wird ebenso durch eine unternehmensfreundliche Verwaltungskultur im Ordnungs- und Wirtschaftsamt sowie in der Serviceeinheit Facility Management unterstützt.

 

Die Vergabe öffentlicher Aufträge, die dem Umfang nach zu großen Teilen auf Grundlage der Budgets der Serviceeinheiten in der Abteilung Wirtschaft und Immobilien erfolgt bzw. durch sie vollzogen wird, trägt für Unternehmen der Region zum wirtschaftlichen Erfolg bei.

Stabile soziokulturelle Angebote, Bildung, Sport, touristische Attraktionen etc. tragen als weiche Standortfaktoren zu erfolgreicher wirtschaftlicher Entwicklung bei und bestimmen so auch die Aufgaben  der bezirklichen Wirtschaftsförderung mit. Umfassende Kenntnis der Angebote und Unterstützung bei deren Entwicklung, z.B. durch die Anregung unternehmerischer Unterstützungsstrukturen durch Sponsoring, Marketing u.a.m. dienen dem Leitziel „Familien- und kinderfreundlicher Bezirk“ unmittelbar und verbessern mittelbar Standortbedingungen.

Die Serviceeinheit Immobilien ist als effizienter Verwalter bezirkseigener Liegenschaften zunehmend auch Partner der soziokulturellen Arbeit i.w.S. Sie bestimmt durch effiziente Standortkonzepte, alternative Bewirtschaftungsmodelle und den effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel die Qualität der Angebote mit.

Die Etablierung von Zwischennutzungen und langfristigen soziokulturellen Projekten zur Stabilisierung der Kietze oder die Unterstützung von Unternehmensgründern sind ein Qualitätsmerkmal öffentlicher Immobilienverwaltung.

 

Wodurch sind Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen:

 Beispiele

  • Büro für Wirtschaftsförderung 

-          Berufsorientierung, Ausbildungsförderung,

-          Bündnisprojekte – neue Arbeit für Arbeitslose, Angebote für Kinder und Jugendliche,

-          Stabile Unternehmen – Garant für stabile Strukturen im Sport,

-          Existenzgründung

 

  • Ordnungs- und Wirtschaftsamt als Partner und Kontrolleur im Interesse von

-          Schulwegsicherheit,

-          Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf Gehwegen und in Grünanlagen,

-          Sicherer Radverkehr,

-          Jugendschutz,

-          Nichtraucherschutz

 

  • Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben

-          Beseitigung von Autowracks – Sicherheit im Straßenland für spielende Kinder und Jugendliche, Vandalismusvermeidung

 

  • SE Facility Management

-          Vermieter und Verwalter von Jugendfreizeiteinrichtungen, KiTas und soziokulturellen Einrichtungen,

-          Bauherrenvertreter bei Schulen und Sporthallen, JFE, SKZ

 

B.            Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

  • SE Facility Management

Konzept des Baumanagements in der SE Facility Management ist es, bei Investitionen, die die Erstellung eines architektonischen Entwurfs beinhalten, regelmäßig Schüler- und Elternvertretungen bei Vorlage des Entwurfs beratend einzubeziehen. Hierbei soll der ausführende Architekt Gelegenheit haben, seine Vorstellungen darzulegen und Meinungen der Schulvertreter entgegenzunehmen, um sie  im Rahmen der Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

Während der Baumaßnahmen steht die SE Facility Management in Abstimmung mit der Fachverwaltung jederzeit für Fragen und Anregungen auch aus den Schülervertretungen zur Verfügung.

 

  • Büro für Wirtschaftsförderung

Anlässlich des jährlichen „WirtschaftsPartnerTages“ sind auch Schülerinnen und Schüler aus Schulen des Bezirks eingeladen, sich über die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu informieren, über Ausbildungsberufe und potenzielle künftige Arbeitgeber.

Das Büro arbeitet seit Jahren intensiv an der Vorbereitung von Berufsorientierungstagen bzw. an Berufsorientierungsprojekten mit, die sich unmittelbar an Kinder und Jugendliche richten. 

Jugendliche nutzen das Informationsangebot des Büros für die Lösung schulischer Aufgaben ebenso, wie für die Berufsorientierung.

Diskursive Beteiligungsprozesse an regelmäßigen Aufgaben und/oder Projekten des Büros hat es bislang nicht gegeben.

Punktuell genutzt wurde das aber bereits bei der Gestaltung von Informationsmaterial, bei der Bestimmung von Schwerpunkten bezirklichen Marketings (z.B. Tourismus, Sport) und auch durch die Vermittlung von Praktika, Betriebspatenschaften und/oder Besuchen.   Die geringe personelle und finanzielle Kapazität des Büros erfordert die Konzentration auf Schwerpunktaufgaben für die Zielgruppe Unternehmer und Existenzgründer.

 

  • Ordnungsamt/ Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben

 

Die Aufgaben er Ordnungsbehörden entziehen sich weitgehend der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – den minderjährigen „Detektiv“ für die Behörde lehnt das BA Lichtenberg ab.

Gern werden Hinweise von Kindern und Jugendlichen entgegengenommen. Insbesondere im Zusammenhang mit Kampagnen und Projekten zur Schulwegsicherung und/oder für mehr Radfahrersicherheit ist die Zusammenarbeit etwa mit Schülervertretungen denkbar.

 

 

 

 

Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit

  • Jugendamt,
  • Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

 

 

Jugendamt

 

A.                Betroffenheit

Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen sind in allen Bereichen des Jugendamtes von großer Bedeutung. Alle Mitarbeiter/-innen und Sozialarbeiter/-innen des Jugendamtes beziehen in ihre Entscheidungen die Bedarfe, Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen ein. Das geschieht entsprechend der Altersstruktur und des Entwicklungsstandes der Kinder und Jugendlichen und mit geeigneten Methoden.

 

B.       Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Wie unter A. erwähnt betrifft die Beteiligungsmöglichkeit alle Bereiche des Jugendamtes. Auf folgenden Ebenen bestehen insbesondere Einflussmöglichkeiten:

  • Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung (KJB)
  • Regionale Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
  • Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Jugendhilfeausschuss

 

In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Netzwerken gebildet, die dem Anspruch der Partizipation gerecht werden. Diese Netzwerke sind prinzipiell durch das Jugendamt begleitet und gesteuert bzw. es sind Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes aktive Mitglieder:

 

 

Bezirkliche Netzwerke:                       Jugendaktive*

Jugendjury (Projektgruppen)*

Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung

Lichtenberger U18 Netzwerk*

Baubeiräte*

Begleitgremium zum Bürgerhaushalt

Spielplatzkommission

Bezirks-Schüler-Ausschuss*

 

Überbezirkliche Netzwerke:    Landesarbeitsgemeinschaft für Partizipation

                                                Landeskoordinierungskreis für Kinder- und Jugendbeteiligung

 

In die mit * versehenen Netzwerke sind Jugendliche in persona einbezogen. In allen anderen werden sie von kompetenten Fachkräften vertreten, die vorab die Meinungen und Standpunkte der Kinder und Jugendlichen zur Kenntnis genommen haben und diese vertreten.

 

An den hier genannten diesen Schnittstellen werden Interessen der Kinder und Jugendlichen eingebracht, diskutiert und unterstützt.

 

In den aufgeführten Netzwerken, Gremien und Ebenen werden, wie schon  unter 1) erwähnt, unterschiedliche Methoden eingesetzt, um sowohl dem Alter als auch dem Entwicklungsstand und den persönlichen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden zu können:

 

·         Kiezdetektive, Kiezspaziergänge                                     für Kinder

·         Rathausführungen incl. Politikergespräche                                  für Kinder

·         Kinderkonferenzen                                                                        für Kinder

·         Aktionen zum Weltspieltag                                                           für Kinder

·         Klubräte                                                                             für Kinder und Jugendliche

·         Klubversammlungen                                                         für Kinder und Jugendliche

·         Jugendaktive                                                                     für Jugendliche

·         U18 Wahl                                                                          für Kinder und Jugendliche

·         Rederecht im Jugendhilfeausschuss                               für Kinder und Jugendliche

·         Baubeiräte                                                                         für Jugendliche

·         Bürgerhaushalt                                                                 für Jugendliche

·         Zukunftswerkstätten                                                          für Kinder und Jugendliche

·         Kultureller Bildungsfonds (Jurybesetzung)                                   für Jugendliche

·         Jugendjury im Projekt „Jugend übernimmt Verantwortung“         für Jugendliche

·         eigenverantwortlich organisierte Veranstaltungen

in Jugendfreizeiteinrichtungen                                          für Kinder und Jugendliche

·         Beteiligung an Runden Tischen,                                       für Jugendliche

 

Im Bereich der Kindertagesbetreuung erfolgt die konkrete Zusammenarbeit mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen durch die dort tätigen Erzieher/-innen und deren Trägern. Die Einbeziehung der Kinder in die Veranstaltungs- und Tagesplanung gehört regelhaft zum Alltag in Kindertagesstätten. Beispielhaft erwähnt sei hier nur die Beteiligung einer Kita am Bürgerhaushalt in der Rummelsburger Bucht.

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendliche bei Hilfen zur Erziehung ist gesetzlich geregelt. Die Regelungen des § 36 SGB VIIII weisen den Leistungsberechtigten sowie Kindern und Jugendlichen Beteiligungsrechte von hohem Verbindlichkeitsgrad zu, die sich auf den gesamten Hilfeprozess bezieht.

So bestimmt § 36 Abs. 1 SGB VIII: „Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. (…) Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind (sie) bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind (…).“

 

§ 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII regelt die Mitwirkung bei der Hilfeplanaufstellung:

„Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie (mehrere Fachkräfte) zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, (…).“

Die Umsetzung dieser Bestimmungen stellt eine zentrale Aufgabe im Hilfeprozess dar, die sich im Wesentlichen in der umfassenden Information bzw. Aufklärung der Leistungs-berechtigten und -empfänger sowie in deren kontinuierlichen Einbeziehung in alle Entscheidungsphasen der Hilfeplanung vollzieht.

Kinder und Jugendliche werden entsprechend ihres Alters und ihren Fähigkeiten bei der Erarbeitung insbesondere von Handlungszielen, die sie selbst beeinflussen können, einbezogen, aber auch bei allen sie betreffenden Entscheidungen.

 

Der Landesjugendhilfeausschuss beauftragte die Landesarbeitgemeinschaft für Kinder- und Jugendbeteiligung für die Jahre 2009 bis 2001 wie folgt:

Die LAG wird beauftragt, für die Bereiche Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung und Jugendhilfeplanung, Ansatzpunkte für eine verbesserte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in diesen Arbeitsfeldern zu beschreiben und Handreichungen zu entwickeln, die Hilfestellungen für die praktische Umsetzung bieten. Außerdem soll dadurch die Beschreibung entsprechender Qualitätsstandards ermöglicht und deutlich werden, welche zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen  zu deren Umsetzung erforderlich sind. Entsprechend der inhaltlichen Schwerpunktsetzung soll die LAG zu aktuell bearbeitenden Arbeitsfeldern kompetente Fachleute und andere Arbeitsgruppen hinzuziehen. Ein Zwischenbericht soll bis Juni 2010, der Endbericht bis Juni 2011 verfasst sein.

 

Zur Umsetzung dieses Auftrages wurden Unterarbeitsgruppen mit folgenden Zielen gegründet:

Die Bereiche Jugendhilfeplanung, Tagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung sind auf ihre Ansatzpunkte für eine bessere Beteiligung zu prüfen und Handreichungen zur praktischen Umsetzung und Verbesserung der Beteiligungsqualität junger Menschen und ihrer Familien in Berlin zu erarbeiten.

 

In den Arbeitsgruppen Hilfen zur Erziehung und Tagesbetreuung ist jeweils eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes Lichtenberg vertreten.

 

Bei den bereits laufenden  Partizipationsbeispielen geh es in erster Linie um deren Erhalt und der weiteren inhaltlichen Qualifizierung. Darüber hinaus sind Ausweitungen auf bisher nicht erreicht Zielgruppen vorstellbar und angestrebt:

z.B.      Rathausführungen, verbunden mit Politiker-Gesprächen, auch mit Jugendlichen um den politischen Alltag im Bezirksamt zu verdeutlichen.

 

Einbindung von Kindern bzw. Jugendlichen in Netzwerke (s. 2.), in denen sie bisher noch  nicht persönlich vertreten sind.

 

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und dem Jugendamt zur frühzeitigen Beteiligung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Baumaßnahmen und –planungen (z.B. Schulwege, Radwege, Spielplätze, Freiflächen, Schulbauten, Hofgestaltungen und a.m.)

 

 

Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

 

A.                Betroffenheit

Im Rahmen des Bündnisses für Jugendschutz - gegen Alkoholmissbrauch, das seit Mai 2007 existiert und dessen Geschäftsführung in den Händen der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit liegt, geht es vor allem um die gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen. Das Bündnis, unter der Leitung des Bezirksstadtrates für Familie, Jugend und Gesundheit, initiiert und bündelt Maßnahmen der verschiedenen Fachabteilungen des Bezirksamtes und Lichtenberger Partnern aus der Wirtschaft, dem Handel, der Bildung, Freien Trägern, des Sportes und der Kultur zur Alkoholprävention.

 

Zu bestimmten Anlässen, z.B. bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche oder bei Ideenfindungen zu wirkungsvollen Maßnahmen der Alkoholprävention werden Kinder und Jugendliche punktuell einbezogen.

 

Auch die Expertengruppe „Kindergesundheit“ im Rahmen des Gesundheitsbeirates agiert vor dem Hintergrund einer Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Rahmenbedingungen in drei sozialschwachen Gebieten des Bezirkes. Dahingehend fanden 2009 auf Grundlage des aktuellen Kindergesundheitsberichtes drei Rundtischgespräche in den besagten Regionen statt. Die Expertenrunden sollen fortgeführt werden.

 

Um die Vorstellungen und den „Nerv“ der Kinder und Jugendlichen noch besser zu treffen und damit die Qualität und Erfolgsaussichten präventiver Maßnahmen zu erhöhen, wäre ein ständiges Mitwirken in diesem Gremium anzustreben. Eine Mitwirkung kann jedoch auch über verschiedene Methoden, wie z.B. einen Wunschbaum, schriftliche Befragungen, eine sog. Klagemauer oder einen Meckerkasten bereits vor der Einführung präventiver Maßnahmen bzw. zur Evaluation dieser Maßnahmen erfolgen.

 

 

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist ein Bereich des Gesundheitsamtes, der sich, wie der Name sagt, mit Kindern und Jugendlichen, in diesem Fall solchen mit psychischen Störungen, und mit deren Bezugspersonen beschäftigt. Kinderfreundlichkeit ist insofern selbstverständlich. Sie ist, neben der moralischen Verpflichtung, eine unabdingbare Notwendigkeit, um überhaupt die Arbeit leisten zu können, die zur Diagnostik und Beratung notwendig ist. Diese Arbeit würde kaum Ergebnisse bringen, wenn die Kinder und Jugendlichen sich nicht als freundlich aufgenommen fühlten.

 

B.       Mitbeteiligung und weitere Möglichkeiten

Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch die Aufgabenstellung nur mittelbar möglich. Die Untersuchungs- und Beratungstermine werden angeboten für die unterschiedlichen Altersgruppen, um rechtzeitig auf gesundheitliche und psychosoziale Probleme in der Entwicklung aufmerksam zu machen und entsprechende Hilfsangebote zu empfehlen. Hier werden insofern die Interessen von Kindern und Jugendlichen, vor allem für die Familien, die nicht in der Lage sind, die Angebote des ambulanten Gesundheitssystems zu nutzen, vertreten.

Eine aktive Rolle übernehmen die Sozialarbeiterinnen und Ärztinnen im präventiven Kinderschutz durch Hausbesuche nach der Geburt eines Kindes und Begleitung von Familien mit Kindern in schwierigen Lebenslagen.

 

Der Leitgedanke des Zahnärztlichen Dienstes ist, dass bestmögliche Gesundheit zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört. Erhalt und Verbesserung der Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen, hier der Kinder und Jugendlichen, liegt den Mitarbeiterinnen sehr am Herzen.

Die Kinder und Jugendlichen brauchen Chancengleichheit, Solidarität, soziale Gerechtigkeit und besonderen Schutz von Hilfebedürftigen.

Die gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen, die den Schwerpunkt der Arbeit ausmachen, ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre eigene Gesundheit und befähigen sie zur nachhaltigen Stärkung dieser.

Die Tätigkeit des Zahnärztlichen Dienstes besteht größtenteils aus aufsuchender Tätigkeit der Kinder, Jugendlichen, ihrer Eltern und Multiplikatoren.

 

 

 

 
 

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