Drucksache - DS/1627/VI
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Das Bezirksamt
bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Zusammenlegung der Philipp-Reis-Schule (Realschule), Werneuchener
Str. 15, 13055 Berlin und der Paul-Schmidt-Schule (Hauptschule), Malchower Weg
54, 13053 Berlin zur Integrierten Sekundarschule erfolgt zum 01.08.2010. Standort der zusammengelegten Schule ist die Werneuchener
Str. 14/15, 13055 Berlin. Der Standort Malchower Weg 54 bleibt bis zum Umzug
der Paul-Schmidt-Schule in die Werneuchener Str. 14/15 als Filialstandort
erhalten. Der Umzugstermin wird im I. Quartal 2011 festgelegt. 1.
Ausgangslage Der Senat von Berlin hat mit seinem
Beschluss vom 10.02.2009 die Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur mit
den Eckpunkten für sein Schulstrukturvorhaben festgelegt. Mit der Integrierten
Sekundarschule gehen die Haupt-, Real- und Gesamtschulen in einer integrierten
Schulart auf. Um die angestrebte Heterogenität der neu entstehenden Schulen zu
unterstützen, sollte dabei beachtet werden, dass im Falle einer notwendigen
Fusion Schulen unterschiedlicher Schulart zusammengelegt werden. Damit die
erforderliche fachliche Differenzierung ermöglicht wird, sind Integrierte
Sekundarschulen in der Regel 4- bis 6-zügig auszulegen. Das Gesetz zur Einführung der
Integrierten Sekundarschule wurde am 14.01.2010 durch das Abgeordnetenhaus von
Berlin beschlossen. Im Bezirk Lichtenberg gibt es 10
Schulstandorte (3 Hauptschulen, 3 Realschulen, 4 Gesamtschulen) aus denen die
künftigen integrierten Sekundarschulstandorte hervorgehen werden. Die Einführung der Integrierten Sekundarschule hat im Bezirk
Lichtenberg Auswirkungen auf vier Schulstandorte, die aufgrund ihrer Kapazität
zu zwei Schulstandorten zusammengelegt werden müssen. 2. Abwägung und
Entscheidung In der Abwägung zum künftigen Sekundarschulstandort
(s. Anlage) wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Die Philipp-Reis-Schule
(Realschule) und die Paul-Schmidt-Schule (Hauptschule) werden am
Doppelstandort Werneuchener Str. 14/15 zusammengelegt. Der Doppelstandort
Werneuchener Str. 14/15 bietet ein ca. 12.800 m² großes Grundstück mit zwei
Schulgebäuden, einer Sporthalle, zwei Sportplätzen (davon einer bereits
saniert) und einem Mehrzweckgebäude. Das Schulgebäude
Werneuchener Str. 15 wurde in einzelnen Abschnitten bis zum Jahr 2008 umfassend
saniert. Neben der Grundinstandsetzung der gesamten Außenhülle erfolgten auch
innerhalb des Gebäudes umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Einbau neuer Fachräume).
Sanierungsbedürftig sind die Gebäude Werneuchener Str. 14 sowie das
Mehrzweckgebäude. Die Sanierung dieser Gebäude ist ab 2011/2012 geplant. In
diesem Zusammenhang wird auch eine Erweiterung der Fachraumkapazitäten
erfolgen. Der angestrebte
Ganztagsbetrieb (gebunden oder offen) stellt zusätzliche Anforderungen an die
Gestaltung der Außenanlagen. Die Außenanlagen des Gebäudes Werneuchener Str. 15
wurden im Jahr 2008 bereits saniert. Die längere tägliche Verweildauer der
Schüler/innen erfordert Freiflächen mit vielfältig nutzbaren Angeboten für
Spiel und Bewegung, für Erholung und Entspannung sowie für Kommunikation. Die Erreichbarkeit des Standortes
ist mit dem Öffentlichen Personennahverkehr gut gegeben (Buslinie und
Straßenbahn). 3. Verfahren Die Anhörungen der Schulkonferenzen erfolgten am 06.10.2009
in der Philipp-Reis-Schule und 13.10.2009 in der Paul-Schmidt-Schule. Die Anhörung des Bezirksschulbeirates hat am 10.11.2009
stattgefunden. Zur geplanten Umsetzung der
Sekundarschulen gab es keine Einwände. Für die Zusammenlegung der
Philipp-Reis-Schule mit der Paul-Schmidt-Schule wird durch den Bezirk bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) die
Genehmigung beantragt. Parallel dazu wird durch die zuständige Schulaufsicht der
Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die
Einsetzung eines Steuerungsteams vorbereitet und geleitet. 4. Anordnung der sofortigen
Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um das
vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 14.01.2010 beschlossene Gesetz zur
Einführung der Integrierten Sekundarschule ohne Zeitverzug umzusetzen. Die Anordnung der sofortigen
Vollziehung ist dabei insbesondere notwendig, um ohne Schaden für die ab
Schuljahr 2010/11 in die 7. Klassen der Lichtenberger Sekundarschulen
übergehenden Schüler/innen das Schuljahr 2010/11 zeitgerecht und schulorganisatorisch
vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass den
Schulleiter/innen auf Basis einer gesicherten Schülerzahl die Möglichkeit
gegeben werden muss, den notwendigen Lehrerbedarf zeitgerecht bei der SenBWF
geltend zu machen und die fachgerechte Lehrereinsatzplanung aufgrund
verlässlicher Schüler- und Klassenzahlen durchzuführen. Im Rahmen der vorzunehmenden
Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen
Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Vollziehbarkeit
nach Erhebung eines Widerspruchs. Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese
Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung. Emmrich Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für
Schule, Sport und Soziales |
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