Drucksache - DS/1627/VI  

 
 
Betreff: Neue Schulstruktur - Schulentwicklungsplanung im Bereich der Einführung der Integrierten Sekundarschulen
Zusammenlegung von Philipp-Reis- und Paul-Schmidt-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRinSchulSportSozBzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Die Zusammenlegung der Philipp-Reis-Schule (Realschule), Werneuchener Str. 15, 13055 Berlin und der Paul-Schmidt-Schule (Hauptschule), Malchower Weg 54, 13053 Berlin zur Integrierten Sekundarschule erfolgt zum 01.08.2010.

Standort der zusammengelegten Schule ist die Werneuchener Str. 14/15, 13055 Berlin. Der Standort Malchower Weg 54 bleibt bis zum Umzug der Paul-Schmidt-Schule in die Werneuchener Str. 14/15 als Filialstandort erhalten. Der Umzugstermin wird im I. Quartal 2011 festgelegt.

 

 

1.      Ausgangslage

Der Senat von Berlin hat mit seinem Beschluss vom 10.02.2009 die Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur mit den Eckpunkten für sein Schulstrukturvorhaben festgelegt. Mit der Integrierten Sekundarschule gehen die Haupt-, Real- und Gesamtschulen in einer integrierten Schulart auf. Um die angestrebte Heterogenität der neu entstehenden Schulen zu unter­stützen, sollte dabei beachtet werden, dass im Falle einer notwendigen Fusion Schulen unterschiedlicher Schulart zusammengelegt werden. Damit die erforderliche fachliche Differenzierung ermöglicht wird, sind Integrierte Sekundarschulen in der Regel 4- bis 6-zügig auszulegen.

Das Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule wurde am 14.01.2010 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen.

Im Bezirk Lichtenberg gibt es 10 Schulstandorte (3 Hauptschulen, 3 Realschulen, 4 Gesamt­schulen) aus denen die künftigen integrierten Sekundarschulstandorte hervorgehen werden.

Die Einführung der Integrierten Sekundarschule hat im Bezirk Lichtenberg Auswirkungen auf vier Schulstandorte, die aufgrund ihrer Kapazität zu zwei Schulstandorten zusammengelegt werden müssen.

 

2. Abwägung und Entscheidung

In der Abwägung zum künftigen Sekundarschulstandort (s. Anlage) wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Größe des Standortes sowie dessen Erreichbarkeit
  • Fachraumausstattung, Freiflächen, Aufnahmekapazität in Zügen
  • baulicher Zustand (bereits erfolgte bzw. verbleibende Investitionen)
  • Ausstattung der Standorte mit gedeckten und ungedeckten Sportflächen
  • Anmeldezahlen.

 

Die Philipp-Reis-Schule (Realschule) und die Paul-Schmidt-Schule (Hauptschule) werden am Doppelstandort Werneuchener Str. 14/15 zusammengelegt.

Der Doppelstandort Werneuchener Str. 14/15 bietet ein ca. 12.800 m² großes Grundstück mit zwei Schulgebäuden, einer Sporthalle, zwei Sportplätzen (davon einer bereits saniert) und einem Mehrzweckgebäude.

Das Schulgebäude Werneuchener Str. 15 wurde in einzelnen Abschnitten bis zum Jahr 2008 umfassend saniert. Neben der Grundinstandsetzung der gesamten Außenhülle erfolgten auch innerhalb des Gebäudes umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Einbau neuer Fach­räume). Sanierungsbedürftig sind die Gebäude Werneuchener Str. 14 sowie das Mehrzweckgebäude. Die Sanierung dieser Gebäude ist ab 2011/2012 geplant. In diesem Zusammenhang wird auch eine Erweiterung der Fachraumkapazitäten erfolgen.

Der angestrebte Ganztagsbetrieb (gebunden oder offen) stellt zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung der Außenanlagen. Die Außenanlagen des Gebäudes Werneuchener Str. 15 wurden im Jahr 2008 bereits saniert. Die längere tägliche Verweildauer der Schüler/innen erfordert Freiflächen mit vielfältig nutzbaren Angeboten für Spiel und Bewegung, für Erholung und Entspannung sowie für Kommunikation.

Die Erreichbarkeit des Standortes ist mit dem Öffentlichen Personennahverkehr gut gegeben (Buslinie und Straßenbahn).

 

 

3. Verfahren

Die Anhörungen der Schulkonferenzen erfolgten am 06.10.2009 in der Philipp-Reis-Schule und 13.10.2009 in der Paul-Schmidt-Schule.

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates hat am 10.11.2009 stattgefunden.

Zur geplanten Umsetzung der Sekundarschulen gab es keine Einwände.

Für die Zusammenlegung der Philipp-Reis-Schule mit der Paul-Schmidt-Schule wird durch den Bezirk bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) die Genehmigung beantragt.

Parallel dazu wird durch die zuständige Schulaufsicht der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Einsetzung eines Steuerungsteams vorbereitet und geleitet.

 

 

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um das vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 14.01.2010 beschlossene Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule ohne Zeitverzug umzusetzen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dabei insbesondere notwendig, um ohne Schaden für die ab Schuljahr 2010/11 in die 7. Klassen der Lichtenberger Sekundarschulen übergehenden Schüler/innen das Schuljahr 2010/11 zeitgerecht und schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass den Schulleiter/innen auf Basis einer gesicherten Schülerzahl die Möglichkeit gegeben werden muss, den notwendigen Lehrerbedarf zeitgerecht bei der SenBWF geltend zu machen und die fachgerechte Lehrereinsatzplanung aufgrund verlässlicher Schüler- und Klassenzahlen durchzuführen.

 

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Vollzieh­barkeit nach Erhebung eines Widerspruchs. Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung.

 

 

 

 

Emmrich                                                                           Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                                    Bezirksstadträtin

                                                                                          für Schule, Sport und Soziales

 

 
 

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