Drucksache - DS/1621/VI
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht, bei bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um Klein-Windkraftanlagen in horizontaler Bauweise zur Eigenstromversorgung einzusetzen sowie sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, diese Möglichkeiten bei landeseigenen Unternehmen zu nutzen.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Die bezirkliche Serviceeinheit Facility Management arbeitet zum Thema Wind-Kraftanlagen mit Forschungseinrichtungen der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) zusammen. Dabei wird ein Forschungsprojekt der HTW dahingehend unterstützt, dass im Rahmen eines gemeinsamen Pilotprojektes eine vertikale Wind-Kraftanlage (VENCO Power, siehe Anlage) auf dem Gebäude Zum Hechtgraben 1 errichtet wird. Außerdem werden im Rahmen dieses Projektes 4 weitere Anlagen auf öffentlichen Gebäuden errichtet. Auf der Lise-Meitner-Schule (OSZ in Neukölln) ist ein (kleineres) Windrad bereits installiert.
Es handelt sich hierbei um die Mitwirkung in einem Forschungsprojekt, für das im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms (UEP II) Fördermittel zur Untersuchung des technischen und wirtschaftlichen Potentials des Einsatzes kleiner Windkraftanlagen auf Berliner Dächern eingesetzt werden. Grundlage ist eine "Pilotstudie zur Akzeptanz vertikaler Windenergieanlagen", Abschlussbericht zum BMU-EE-Querschnitts-Forschungsvorhaben, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, 2009.
Für die Prüfung der Möglichkeiten zur Errichtung horizontaler Anlagen gibt es zurzeit keine Möglichkeiten. Die Kontakte mit einem potenziellen Anbieter solcher Anlagen haben nicht zu nachvollziehbaren Angeboten geführt. Das Bezirksamt geht aber davon aus, dass auch mit einer vertikalen Anlage dem Anliegen der BVV zunächst entsprochen wird.
Im Ergebnis des Forschungsvorhabens sollen Aussagen zu den Bedingungen für die Nutzung der Technik gewonnen werden, die dem Anliegen des BVV-Beschlusses entsprechen und die auch den zuständigen Senatsstellen übergeben werden, um sie für die Prüfung der Möglichkeiten bei landeseigenen Unternehmen (und v. a. Immobilien) zu nutzen.
Von den Ergebnissen, mit denen nicht vor 2012 (Betrieb 2 Jahre + Option auf Verlängerung) gerechnet wird, wird auch in Lichtenberg die Planung und Umsetzung weiterer Vorhaben abhängig sein.
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