Drucksache - DS/1582/VI
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Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.01.2010 die sich
unmittelbar aus der EU-DLR und dem hierzu ergangenen Landesrecht abzuleitenden
Festlegungen, insbesondere hinsichtlich: Ø der Aufgabenzuweisung/-ansiedlung Ø der Rollenmodelle und Befugnisse und
Ø der Administratorenrechte - die „zentrale Stelle“ in der Bezirksverwaltung
Berlin betreffend - gemäß Anlage 3 und 5, zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Anlagen 1, 2 und 4 dienen der Erläuterung des
Gesamtkontextes.
Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Wirtschaft und
Immobilien |
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