Drucksache - DS/1577/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht die Potenziale des baurechtbedingten Wertzuwachses im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens zu quantifizieren und die Verteilung des Ertrags der Wertschöpfung darzustellen. Dabei sind Möglichkeiten zur Umsetzung von städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss Stadtentwicklung/Bauen/Verkehr zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Durch die Offenlegung der Potenziale werden die Begünstigten der Wertschöpfung transparent gemacht. Dies ist die Voraussetzung zur sozialen Steuerung des Wertzuwachses für alle Beteiligten. Die Bezirksverordneten werden in die Lage versetzt kreativ die Bebauungsplanverfahren zu begleiten und können besser eigene Ideen für städtebauliche Verträge formulieren.
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