Drucksache - DS/1571/VI  

 
 
Betreff: Einführung von behindertengerechten Bordsteinabsenkungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.01.2010 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass zukünftig bei Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen, Einfahrten von Nebenstraßen und Auffahrten für Radfahrer eine neue Lösung nach Schweizer Vorbild (siehe Auszug aus „Richtlinien Behindertengerechte Fußwegenetze“, Zürich, Mai 2003) eingeführt wird.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung VII B, hat hierzu wie folgt geantwortet:

 

In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege ist hierzu geregelt, dass die Auftrittshöhe an den für Fußgänger bestimmten Übergangsstellen 3 cm betragen soll. Die Kante von 3 cm soll blinden Menschen helfen, den Bordstein als Fahrbahnbegrenzung eindeutig ertasten zu können. Dies ist notwendig, damit blinde Menschen die Fahrbahn als Gefahrenbereich erkennen und sich im Straßenraum orientieren können. Für Rollstuhlfahrer und für alle übrigen Fußgänger wäre eigentlich eine fahrbahnbündige Bordabsenkung sinnvoll.

Der Kompromiss mit dem Auftritt von 3 cm hat sich in der Praxis bewährt und entspricht den bundesweit geltenden Standards. Im Zusammenhang mit Diskussionen um den Einsatz des sogenannten „Kasseler Rollbordes“ und der aktuellen Fortschreibung der AV Geh- und Radwege vom 13. März 2008 wurde die Bordsteinabsenkung auf 3 cm an Übergangsstellen als behindertengerechte Lösung von den Betroffenenvertretungen im Land Berlin bestätigt.

 

Auch in den im o.g. BVV-Beschluss zitierten Schweizer Richtlinien „Behindertengerechte Fußwegnetze“ vom Mai 2003 ist als Standard die Lösung mit vertikalem Absatz von 3 cm Höhe als Trottoirabsenkung festgelegt worden. Zusätzlich wird als 2. Variante der Einbau eines schrägen Randsteins, allerdings nur bei bestimmter Ausführung (von mindestens 4 cm Höhe und einer Neigung von mindestens 14 Grad) um sie von blinden Menschen ertasten zu können, ermöglicht. Höhen von über 4 cm sind nicht zulässig, da sie mit dem Rollstuhl nicht überfahrbar sind.

 

Bei dieser Lösung handelt es sich ebenfalls nur um einen Kompromiss aus den unterschiedlichen Anforderungen der behindertengerechten Gestaltung für blinde Menschen und Rollstuhlfahrer.

Allerdings hat die schräge Randsteinlösung gegenüber der Lösung mit einem vertikalen Randstein sogar Nachteile, wie aus dem beigefügten Testbericht der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen vom Januar 2003 hervorgeht (s. Anlage). Als Ergebnis dieses Praxistestes mit verschiedenen Randabschlüssen (vier schräge mit unterschiedlicher Höhe und Neigung und einem vertikalen Bord) wurde u.a. festgestellt, dass die Erkennbarkeit für blinde Menschen bei schrägen Randabschlüssen im Gegensatz zur vertikalen Ausführung eher eingeschränkt ist. Gleichzeitig konnte bei den untersuchten schrägen Randabschlüssen keine nennenswerte Verbesserung für Personen im Rollstuhl gegenüber dem 3 cm-Auftritt festgestellt werden.

 

 

 

Für Auf- und Abfahrten von Radwegen ist in den AV Geh- und Radwegen geregelt, dass diese gemäß den Anlagen 9 und 10 mit einem Auftritt von 0 cm an die Fahrbahnfläche bzw. Rampe anzuschließen sind. Dies gilt sinngemäß auch bei der Radwegführung über Fahrbahnaufpflasterungen von Nebenstraßen.

 

Als Anlage wurde von SenStadt der Testbericht der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Januar 2003, beigefügt.

 

Der als Anlage dem Schreiben von SenStadt beigefügte Testbericht (21 Seiten) der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Januar 2003, wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr per E-Mail zugeleitet.

 

 

Berlin, den    .03.21010

 

 

 

                                                                                           

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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