Drucksache - DS/1556/VI  

 
 
Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-24 VE
Arbeitstitel: östlich Arendsweg
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.01.2010 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-24 VE

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-24 VE

 

Anlage 3:    Auswertung und Ergebnis

 

c)  entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-24 VE weiterzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)  mit der Durchführung des Beschlusses zu c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Berlin, den      12.2009

                                                                           

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE für das Grundstück Arendsweg 74 und das südlich daran anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                           Maßstab 1:5000

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

 

 

                                                                                                            Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 27. April bis einschließlich 27. Mai 2009 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit wurde am 24. April 2009 über Anzeigen in der Berliner Zeitung und der Berliner Morgenpost davon in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren wurde die Pressestelle informiert und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

 

-          Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

-          Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

-          Entwurf des Projektplans

 

5 Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden weder mündlich noch schriftlich Anregungen geäußert.

 

 

Ergebnis:

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben sich keine Veränderungen der Zielstellung des Bebauungsplans.

 

 
 

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