Drucksache - DS/1556/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-24 VE Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-24 VE Anlage 3: Auswertung und Ergebnis c) entsprechend
den vorhergenannten Ergebnissen das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren
11-24 VE weiterzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats
bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. d) mit
der Durchführung des Beschlusses zu c) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden in Vorbereitung
der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des
Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Berlin,
den 12.2009
___________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher Geltungsbereichdes
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE für das Grundstück Arendsweg 74 und
das südlich daran anschließende Gelände bis zur Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt
- Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Ziele des Bebauungsplanes Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes Anlage
2 Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der
Zeit vom 27. April bis einschließlich 27. Mai 2009 in den Räumen des
Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit wurde am 24. April 2009
über Anzeigen in der Berliner Zeitung und der Berliner Morgenpost davon in
Kenntnis gesetzt. Des Weiteren wurde die Pressestelle informiert und es
erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang. Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender
Informationsmaterialien dargelegt: -
Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans -
Begründung
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans -
Entwurf
des Projektplans 5 Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Zeit Einsicht
in die Planung genommen. Es wurden weder mündlich noch schriftlich Anregungen
geäußert. Ergebnis: Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben
sich keine Veränderungen der Zielstellung des Bebauungsplans. |
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