Drucksache - DS/1447/VI  

 
 
Betreff: CD-DVD-Recycling
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2009 
34. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Änderungsantrag NPD PDF-Dokument
Austauschexemplar PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Zum o

Beschluss:

Das Bezirksamt wurde ersucht, in den Eingangsbereichen von Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie anderer öffentlicher Einrichtungen (Volkshochschulen, Bibliotheken etc.) jeweils eine CD-DVD-Recyclingbox inklusive eines Datenzerstörers aufzustellen bzw. anzubringen und darüber in geeigneter Weise in den öffentlichen Medien des Bezirkes zu informieren.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Für das Bezirksamt ist die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme nicht erkennbar.

 

Die Schulen haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Datenträgerentsorgung über das Bezirksamt durchführen zu lassen. Dieses Angebot stellt eine datenschutzgerechte Entsorgung solcher Abfälle dar. Seitens der Schulen wird dieses Angebot nahezu nicht genutzt, da entsprechende Datenträger kaum zur Entsorgung anfallen.

 

Das im Antrag genannte spezifische Angebot stellt nur auf das Recycling von Datenträgern in CD- und DVD-Form ab. Hierfür gibt es aber in den Schulen nahezu kein Aufkommen.

 

Das Angebot der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und die Schulen lediglich als Standorte der Recyclingbehälter zu nutzen, wird vom Bezirksamt abgelehnt.

Dabei wird zum einen davon ausgegangen, dass schulfremde Personen von den Schulen vor allem ferngehalten werden sollen bzw. nur nach einem klaren Regime (Anmeldung, Rufanlagennutzung etc.) die Häuser betreten dürfen.

 

Schülerinnen und Schüler anzuhalten, genannte Datenträger, ggf. weiteres Recyclingmaterial zur Entsorgung in die Schule mitzubringen, wird ebenfalls nicht als zielführend erachtet.

 

Außerdem bestehen bauaufsichtsbehördliche Bedenken. Eingangsbereiche, Flure und Foyers der Gebäude sind brandlastfrei zu halten, eine Aufstellung von Gegenständen ist, um Fluchtwege freizuhalten, weitgehend untersagt.

Die Ablagebox der benannten Firma besteht z.B. aus Wellpappe, so dass eine offene Aufstellung generell ausscheidet. Eine Aufstellung in verschlossenen Räumen würde organisatorische Aufwendungen nach sich ziehen, die nicht angemessen sind.

 

Ähnlich stellt sich die Situation in Jugendfreizeiteinrichtungen sowie anderen öffentlicher Einrichtungen (Volkshochschulen, Bibliotheken etc.) dar.

Fazit: Die Entsorgung einrichtungseigener Materialien ist geregelt. Die Aufstellung von Recyclingboxen für die Öffentlichkeit ist mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden. Dem Ersuchen der BVV wird deshalb nicht gefolgt.

 

 

 

 

 

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Emmrich                                                         Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                 

 

 
 

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