Drucksache - DS/1415/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-10
Arbeitstitel: Landsberger Allee (Straßenland für B-Pläne XXII-3a und XXII-3b)
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-10;

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf XXII-10 für das Gelände zwischen den Grundstücken Landsberger Allee 315/343, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee (Straßenmitte) und Arendsweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Alt-Hohenschönhausen und Lichtenberg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 


 

                                                                                                                                           Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-10

für das Gelände zwischen den Grundstücken

Landsberger Allee 315/343, Ferdinand-Schultze-Straße,

Landsberger Allee (Straßenmitte) und Arendsweg

im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteile Alt-Hohenschönhausen und Lichtenberg

 

 

 

                                                                                                                   Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung öffentlicher Straßenverkehrsflächen

 


 

                                                                                                                                           Anlage 2

 

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks

 

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

26 Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben vom 29.06.2009 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.

 

Folgende Behörden und Fachverwaltungen des Bezirks etc. äußerten sich nicht:

-                Handwerkskammer

-                SenStadt, I E

-                Landesdenkmalamt

-                BA Lichtenberg, FB Haushalts- und Finanzmanagement

-                BA Lichtenberg, Immobilienservice.

 

21 Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Bedenken und Hinweise:

-                Berliner Feuerwehr, FI MM 1

-                Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Reinigung, VRO 21

-                Industrie- und Handelskammer Berlin

-                Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, I A

-                Senatsverwaltung für Finanzen, I D VV

-                Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, II D

-                Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B

-                Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B einschl. Verkehrslenkung Berlin

-                Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, III B

-                BA Lichtenberg, Büro für Wirtschaftsförderung.

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab (Wiedergabe des wesentlichen Inhalts):

 

1.             Berliner Verkehrsbetriebe mit Schreiben vom 23.07.2009

 

Im Gebiet befinden sich Bahnstrom und Signalanlagen sowie Anlagen der Licht- und Krafttechnik der Straßenbahn. Straßenbahngleisanlagen werden nicht berührt. Die Gleisüberfahrt Schalkauer Straße wurde bereits vorgebaut. Für ein Zustimmungsersuchen sind detaillierte Planungsunterlagen erforderlich.

 

Einrichtungen des Omnibusbetriebes werden in diesem Bereich nicht unterhalten.

 

Stapl:

Die Hinweise sind relevant für die Planung und Durchführung der konkreten Straßenbaumaßnahmen, die grundsätzlich in Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb erfolgen. Derzeit liegt für die Straßenbaumaßnahmen noch keine konkrete Planung vor.

Die Angaben zum Leitungsbestand und die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

 

2.             Berliner Wasserbetriebe mit Schreiben vom 21.07.2009

 

Es wurde auf die Gültigkeit der Stellungnahme vom 22.10.2008 (im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung) hingewiesen. Danach befinden sich im Geltungsbereich Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen. Im Zusammenhang mit der geplanten Straßenbaumaßnahme werden Arbeiten an den Anlagen erforderlich. In der Landsberger Allee liegen zwei Abwasserdruckleitungen DN 1000 und DN 750, im östlichen Teil der Landsberger Allee eine tot gelegte Abwasserdruckleitung DN 1000.

 

Stapl:

Die Hinweise sind relevant für die Planung und Durchführung der konkreten Straßenbaumaßnahmen, die grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben erfolgen. Derzeit liegt für die Straßenbaumaßnahmen noch keine konkrete Planung vor.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

3.             Gemeinsame Landesplanungsabteilung, GL 5.21 mit Schreiben vom 22.07.2009

 

Der Entwurf des B-Planes ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar.

 

Die Festlegungskarte 1 des LEP B-B stellt die Verbindung zwischen Berlin und Bad Freienwalde bzw. Strausberg als großräumige und überregionale Straßenverbindung dar. Großräumige und überregionale Straßenverbindungen sind gemäß Ziel 6.2 LEP B-B vorrangig zu sichern und nachfragegerecht zu entwickeln. Die Planung entspricht diesem Ziel der Raumordnung.

 

Der Entwurf berücksichtigt auch den Grundsatz der Raumordnung aus § 7 Abs. 1 Landesentwicklungsprogramm, wonach zur Erreichbarkeit Berlins und der übrigen Zentralen Orte ein leistungsfähiges, hierarchisch strukturiertes Netz von Verkehrswegen gesichert und bedarfsgerecht entwickelt werden soll.

 

Der Entwurf entspricht dem Ziel der Raumordnung Z 1.2 FNP Berlin, wonach die Netzstruktur und die Flächen übergeordneter Hauptverkehrsstraßen zu erhalten und auszubauen sind.

 

Stapl:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung ergänzt.

 

 

4.             IT-Dienstleistungszentrum Berlin mit Schreiben vom 02.07.2009

 

Es sind fernmeldetechnische Sicherheitsanlagen des IT-Dienstleistungszentrums betroffen.

 

Stapl:

Die Anlagen befinden sich im Bereich des bereits vorhandenen öffentlichen Straßenlandes im Kreuzungsbereich Landsberger Allee/Ferdinand-Schultze-Straße.

 

Der Hinweis ist relevant für die Planung und Durchführung der konkreten Straßenbaumaßnahmen, die grundsätzlich in Abstimmung mit dem ITDZ erfolgen. Derzeit liegt für die Straßenbaumaßnahmen noch keine konkrete Planung vor.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

5.             WGI GmbH im Auftrag der GASAG mit Schreiben vom 14.07.2009

 

Im Bereich der Landsberger Allee liegt eine Gasversorgungsleitung DN 100St. Durch die Festsetzung als weiterhin gültige öffentliche Straße besteht kein Bedarf bezüglich einer Sicherung der Gasleitung.

 

Stapl:

Die genannte Leitung befindet sich im vorhandenen öffentlichen Straßenland der Landsberger Allee.

 

Der Hinweise ist relevant für die Planung und Durchführung der konkreten Straßenbaumaßnahme, die grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben erfolgt. Derzeit liegt für die Straßenbaumaßnahmen noch keine konkrete Planung vor.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

6.             Vattenfall, Wärme mit Schreiben vom 20.07.2009

 

Anlagenbestand der Wärme ist im Bereich nicht vorhanden.

 

Vattenfall, Immobilienplanung mit Schreiben vom 22.07.2009

 

Die Stellungnahme vom 27.10.2008 (im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung) ist weiterhin verbindlich.

 

In dem betrachteten Gebiet befinden sich in der Landsberger Allee 110-kV-Kabelanlagen. Es wurden Einwände in Bezug auf die Beachtung der einschlägigen Richtlinien und Bauauflagen von Vattenfall erhoben.

 

Stapl:

Die Hinweise sind relevant für die Planung und Durchführung der konkreten Straßenbaumaßnahmen, die grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben erfolgen. Derzeit liegt für die Straßenbaumaßnahmen noch keine konkrete Planung vor.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

7.             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, X F 39/53, mit Schreiben vom 22.10.2008

 

Die Ermittlungen haben keine konkreten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben. Das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich kann aber nicht ausgeschlossen werden.

 

Es wurden Hinweise zur notwendigen Beleuchtung gegeben.

 

Stapl:

Die Hinweise sind relevant für die Planung und Durchführung der konkreten Straßenbaumaßnahmen, die entsprechend den Vorschriften erfolgen und mit allen Betroffenen/Zuständigen abgestimmt werden. Derzeit liegt für die Straßenbaumaßnahmen noch keine konkrete Planung vor.

 

Die Angaben zu den Kampfmitteln werden in die Begründung aufgenommen.

 

 

8.             Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr mit Schreiben vom 23.07.2009

 

Gegen den B-Planentwurf bestehen keine Einwände, wenn in den nördlich angrenzenden B-Plänen XXII-3a und 3b die Straßenbegrenzungslinie eingetragen wird.

 

Stapl:

Mit dem B-Plan XXII-3a wurde die südliche Geltungsbereichsgrenze, die identisch ist mit der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des B-Planes XXII-10, als Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Analog ist die Festsetzung der südlichen Geltungsbereichsgrenze des B-Planentwurfes XXII-3b als Straßenbegrenzungslinie beabsichtigt.

 

 

9.             Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, mit Schreiben vom 16.07.2009

 

Die Ziele des B-Planes stehen nicht im Widerspruch zu den landschaftsplanerischen und naturschutzfachlichen Planungen und Maßnahmen. Die Durchführung des Bauleitplans hat keine erheblichen oder nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt. Es sind keine Ergänzungen oder Hinweise zu berücksichtigen.

 

Stapl:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

10.         Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Umwelt, mit Schreiben vom 25.07.2009

 

Gegen die Planungsziele bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

 

Es erfolgte ein Hinweis auf die Stellungnahme vom 09.10.2009 (im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung). Danach sind ergänzende Ausführungen zu Umweltaspekten entbehrlich, da bereits darauf hingewiesen wird, dass aufgrund der Vorbelastung durch den Verkehrslärm von der Landsberger Allee mit dem Neubau der Anliegerstraße keine Erhöhung der Lärmemissionen zu erwarten sind. Von der Planung betroffene Flächen werden als Straßenland wahrgenommen und sind im Bodenbelastungskataster nicht erfasst.

 

Stapl:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung eingearbeitet.

 

 

Ergebnis:

Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergibt sich keine Veränderung der Zielstellung des Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Sicherung einer Straßenverkehrsfläche wurde bestätigt.

 

Die Begründung wird ergänzt.

 

 

 
 

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