Drucksache - DS/1401/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-6
Arbeitstitel: Am Wartenberger Luch
Verfahrensstand: Planreifegenehmigungen gemäß § 33 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:

 

dass für die beantragten 2 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-6 (Anlage 1) die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt sind und Planreifegenehmigungen erteilt werden, sofern die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen und dass für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-6 die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB ebenfalls erfüllt sind und Planreifegenehmigungen erteilt werden können, sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.

 

Anlage 1:         Übersichtsplan des Geltungsbereiches des B-Planes 11-6

Anlage 2:         Vermerk Planreife vom 06.07.09

 

Begründung:

 

Der Beschluss der Planreife für die beantragten Vorhaben gemäß § 33 BauGB durch das Bezirksamt und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung hierüber sind notwendige Voraussetzungen zur Genehmigung der beantragten Vorhaben vor Festsetzung des Bebauungsplanes

 

Berlin, den       .07.09

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 


                                                                                                                           Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-6

 

für das Gelände zwischen dem Hechtgraben, dem Wartenberger Luch, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 19 f-h bis 22, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Lindenberger Straße 10, 12, 14 und der Lindenberger Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 

                                                                                                                                ohne Maßstab

Ziele des Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan soll hauptsächlich Flächen für ein allgemeines Wohngebiet sowie die öffentliche Erschließung und öffentliche Grünflächen festsetzen.

 
 

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