Drucksache - DS/1377/VI  

 
 
Betreff: Spielende Kinder erwünscht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke, B'90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Schreiben BA v. 14.08.2009 (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass eindeutige rechtliche Regelungen geschaffen werden, die Lärm und Geräusche, die durch spielende Kinder entstehen, nicht durch Gerichte als Beeinträchtigung der Lebensqualität von BürgerInnen ausgelegt werden dürfen. Keinesfalls soll rechtlich zwischen Spiel- und Bolzplätzen, Kitas und Schulen unterschieden werden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Dem Ersuchen an das Bezirksamt kann entsprochen werden.

Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind künftig auch juristisch als sozial adäquadt und damit zumutbar zu beurteilen.

Am 16. Februar 2010 trat die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin in Kraft. Damit ist Berlin das erste Bundesland, das eine Priviligierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in ihr Landesrecht aufnimmt.

Im Ersten Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vom
3. Februar 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin; 66. Jahrgang, Nr. 4, S. 38 vom 16. Februar 2010) wurde in den § 6 der folgende Absatz 1 eingefügt:

„(1) Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar.“

Im Rundschreiben II Nr.1/ 2010 SenGUV vom 23.02.2010 heißt es in den Auslegungshinweisen unter 2.dazu:

„…..Sie gilt sowohl für verhaltensbedingte wie auch für anlagenbedingte Geräusche, und ist damit auch für den Betrieb von Kindertagesstätten, Schulen, Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Freizeiteinrichtungen für Kinder und ähnliche Anlagen anzuwenden. …..“

Von diesen Neuregelungen werden keine besonderen Änderungen in der Verwaltung des Bezirksamtes Lichtenberg erwartet, da Kindergeräusche bereits positive Berücksichtigung fanden.

 

10360 Berlin, den      06.2010

 

 

 

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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