Drucksache - DS/1348/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen,
Anlage 2: Begründung zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Berlin, den
EU Emmrich Geisel
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-47für
das Gelände zwischen Stichkanal, Betriebsbahnhof Rummelsburg, Blockdammweg,
Trautenauer Straße, Verlängerung der Trautenauer Straße, Hoher Wallgraben und
Köpenicker Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg unmaßstäblich Planungsziele des Bebauungsplanes 11-47
- Festsetzung
von Mischgebiets-, Wohnbau-, Grün- und Straßenverkehrsflächen sowie Fläche für
Versorgung mit der Zweckbestimmung „Kraftwerk“ Begründung: Gemäß § 1 Absatz 3
BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne
aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der
Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen
Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im
Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben. Veranlassung und
Erforderlichkeit Das rund 69 ha umfassende Gebiet beiderseits des
Blockdammwegs war lange Zeit eines der bedeutenden zusammenhängenden
Industrieareale des Bezirks Lichtenberg. In den letzten Jahren ist die
gewerbliche Entwicklung jedoch trotz seiner innenstadtnahen Lage und der guten
verkehrlichen Anbindung stark rückläufig. Zurzeit wird das Gebiet überwiegend
durch brachliegende Flächen, leerstehende verschlissene Gebäude und eine sich
ausbreitende ruderale Vegetation geprägt. Gleichzeitig ist durch Vandalismus
und illegale Müllentsorgung entstehende Verwahrlosung der Grundstücksflächen zu
beobachten. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur auf das Gebiet selbst,
sondern auch auf die unmittelbare Nachbarschaft nachteilig aus und würde ohne
entsprechende städtebauliche Steuerung zu einer weiteren Abwertung des gesamten
Bereichs führen. Die Chancen für eine positive städtebauliche
Umsteuerung werden als günstig erachtet. Das Gebiet zeichnet sich durch eine
besondere Verkehrsgunst aus, die nicht nur für gewerbliche Nutzungen
interessant ist. Für eine städtebauliche Neuordnung bieten sich idealtypisch
weite zusammenhängende Flächenpotentiale an. In östlicher Nachbarschaft
befindet sich ein sozial stabiles Wohnquartier, das durch seine städtebauliche
Ordnung und seine häufig hochwertige architektonische Gestaltung auffällt. Der Bebauungsplan muss sich hierbei sowohl an den
vorhandenen Rahmenbedingungen innerhalb des Plangebiets orientieren, zugleich
aber auch die heterogenen städtebaulichen Strukturen in der Nachbarschaft
ausreichend berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist die Einordnung eines
Kraftwerkneubaus auf den Flächen nördlich des Blockdammwegs und östlich der
Köpenicker Chaussee von Bedeutung. Plangebiet
und Planungskonzept Das Gebiet wird im
Norden durch das Gelände des noch in Nutzung befindlichen Kraftwerks
Klingenberg und die Bahnanlagen des Betriebsbahnhofs Rummelsburg abgegrenzt.
Nördlich der Bahnanlagen erstreckt sich das Wohngebiet Karlshorst. Im Osten wird das Gebiet durch die
Trautenauer Straße begrenzt. Östlich der Trautenauer Straße schließt sich das
Wohngebiet Karlshorst-Süd (Seen-/Prinzenviertel, so benannt nach den
gegenwärtigen und ursprünglichen Straßennamen) an, das sich durch eine
verfestigte städtebauliche Struktur mit offener Bauweise und Gärten auszeichnet
und durch weitgehend gut erhaltene zwei- bis dreigeschossige Gebäude des frühen
20. Jahrhunderts geprägt ist. An der Ecke Trautenauer Straße/Ehrlichstraße
befindet sich die Kreativitätsgrundschule, die direkt an den Seepark, eine in
einen Grünzug eingebettete Parkanlage grenzt. Im Süden wird das Gebiet durch den
Hohen Wallgraben abgegrenzt. Südlich hieran schließen sich eine
denkmalgeschützte Einfamilienhaussiedlung aus den 20er Jahren des vorigen
Jahrhundert (Waldsiedlung Lichtenberg von Peter Behrens), eine
Kleingartenanlage (KGA „Am Elektrowerk“) und der nördliche
Ausläufer der Wuhlheide an. Die westliche Grenze wird durch den
Straßenzug Köpenicker Chaussee gebildet. Westlich der Köpenicker Chaussee
erstrecken sich Brachflächen, die ehemals überwiegend gewerblich genutzt wurden
und bis an die ca. 200 - 400 m entfernt gelegene Spree heranreichen. Grundlage der städtebaulichen
Entwicklung bilden die von der BVV am 18. Dezember 2008 beschlossenen
städtebaulichen Leitlinien „Karlshorst/West – Blockdammweg“
(Vorzugsvariante „Energiepark“) sowie die beschlossene DS/1165/VI
„Zukunftsfähige Wärmeversorgung aus Lichtenberg“ und deren
Beantwortung in der Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.03.09. Die Vorzugsvariante fußt auf der
Annahme der Neuerrichtung eines Kraftwerks auf dem Grundstück Köpenicker
Chaussee/Blockdammweg. Das nördlich des Blockdammwegs geplante Gewerbegebiet
sowie das südlich angedachte Mischgebiet könnten als „Energiepark“
weitere Betriebe der Energiebranche (insb. Herstellung, Entwicklung und
Vertrieb von Anlagen für die Energieerzeugung) aufnehmen. Für den geplanten Kraftwerksstandort
selbst werden keine konkreten Bebauungsstrukturen vorgeschlagen. Das Konzept
nimmt lediglich den Erhalt der historischen Wegebeziehungen und der diese
begleitenden Grünstrukturen auf. Außerdem wird eine Höhenstaffelung der
baulichen Anlagen empfohlen, die die Beeinträchtigung des Stadtbilds
insbesondere rund um die denkmalgeschützten Gebäude am Blockdammweg und an der
Köpenicker Chaussee reduzieren. Auch die Fernwirkung der Anlagen soll auf ein
notwendiges Mindestmaß reduziert werden. So kommen die höchsten Anlagen im
Norden und Nordosten zu liegen, während die Höhe der Anlagen nach Süden und
Westen graduell abnehmen soll. Um einen größeren Abstand zwischen dem
Kraftwerksstandort und den westlich der Trautenauer Straße vorgesehen
Wohnbauflächen zu erreichen, wurden sowohl der Gewerbestreifen als auch der
Grünzug südlich des Blockdammwegs breiter ausgeführt. Um den so entstandenen Verlust an
verwertbaren Wohnbauflächen auszugleichen, sieht die Variante Energiepark eine
Wiederherstellung des Hohen Wallgrabens vor, reduziert den begleitenden
Grünstreifen jedoch auf eine Breite von ca. 20,00 m. Dies ermöglicht in der
nördlichen Hälfte des Quartiers die Anlage von drei Wohnhöfen mit
Einfamilienhausbebauung sowie im Süden eine straßenbegleitende Bebauung entlang
des Hönower Wiesenwegs. Diese Reduzierung der Retentionsflächen führt jedoch zu
einer starken Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit
des Hohen Wallgrabens, die nur teilweise durch die Anlage einer
Versickerungsmulde im Grünzug zum Seepark ausgeglichen werden kann. Die bezirkliche Gartenarbeitsschule
wird in dieser Variante verlagert. Angesichts des 100,00 m breiten Grünzugs
erscheint es sinnvoll, die Schule in diesen zu integrieren und so die
Inanspruchnahme weiterer Flächen für öffentliche Nutzungen zu reduzieren.
Öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen grenzen westlich an die Gartenarbeitsschule
an. Planerische Ausgangssituation
Der Flächennutzungsplan (FNP, Stand:
Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004) stellt die Flächen an der Köpenicker
Chaussee/Blockdammweg als Fläche für Versorgungsanlagen (Abfall, Fläche mit
gewerblichem Charakter) und die restlichen Flächen nördlich und südlich des
Blockdammwegs weitgehend als gewerbliche Bauflächen dar. Der von Ehrlichstraße,
Blockdammweg und Trautenauer Straße umschlossene dreieckige Straßenblock ist
als Wohnbaufläche (W3) dargestellt. Für das gesamte Plangebiet südlich
des Blockdammwegs ist ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Der Blockdammweg und
der Straßenzug Köpenicker Chaussee werden als übergeordnete
Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Während der Flächennutzungsplan das
Gebiet noch als Gewerbegebiet bzw. Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt,
gibt es von Seiten des Bezirks ein Interesse, den derzeit desolaten Zustand zu
überwinden, indem höherwertigere Nutzungen wie Wohnen und wohnverträgliches
Gewerbe sowie Grünflächen ausgewiesen werden. Entsprechend wird in der
aktuellen Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004,
aktualisiert Mai 2005) lediglich der Teilbereich nördlich des Blockdammwegs als
Gewerbegebiet ausgewiesen. Die im FNP als Fläche für Versorgungsanlagen
dargestellte Fläche wird hierbei ebenfalls dem Gewerbegebiet zugeordnet. Für
den Bereich südlich des Blockdammwegs ist eine tiefgreifende Nutzungsänderung
vorgesehen, die zwar noch im Widerspruch zum FNP steht, nach Aussage der Senatsverwaltung
jedoch durch ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren in Übereinstimmung mit
der übergeordneten Bauleitplanung gebracht werden könnte. Südlich des
Blockdammwegs sind in der BEP folgende Nutzungen vorgesehen: - zwischen Hönower
Wiesenweg und Trautenauer Straße entlang des Blockdammwegs ein Mischgebiet, - südlich des
Mischgebiets ein breiter Grüngürtel in Ost-West-Richtung, - parallel zur
Trautenauer Straße: eine schmalere Grünverbindung (diese resultiert aus einer
Absprache mit der BEWAG zur Verlegung/Bündelung der vorhandenen
Hochspannungsleitungen), - Wohnbauflächen
W 3 mit einer GFZ bis 0,8, - ein
Schulstandort (bezirkliche Gartenarbeitsschule) sowie - im
Übergangsbereich zu den Kleingärten im Süden: eine Grünfläche sowie eine kleine
Fläche „Siedlungsbereich mit landschaftlicher Prägung“. Verfahren Mit Schreiben vom 26. Februar 2009 wurden die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B und die Gemeinsame
Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Abt. GL 5.3 (vorher GL 8) über die Absicht des Bezirksamtes
Lichtenberg, den Bebauungsplan 11-47 aufzustellen, informiert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B äußerte
mit Schreiben vom 24. März 2009, keine grundsätzlichen Bedenken gegen die
Planungsabsicht des Bezirkes. Die Errichtung eines Kraftwerkes nördlich des
Blockdammweges sei aus dem FNP entwickelbar und berühre dringende
Gesamtinteressen Berlins i.S.v. § 7 AGBauGB. Dagegen sei das mit dem Bebauungsplan 11-47 verfolgte
Ziel des Bezirkes südlich des Blockdammweges Mischgebiet zu entwickeln und
Wohngebiet zu arrondieren (einschließlich Grünzug), aus dem FNP nicht
entwickelbar. Hier sei ein abgestimmtes Konzept notwendig, welches aufzeige,
wie die Belange der örtlichen gewerblichen Wirtschaft gesichert bleiben. Erst
dann wäre eine Änderung des FNP möglich. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg,
Abt. GL 5.3 hat mit Schreiben vom 7. April 2009 bestätigt, dass der Entwurf des
Bebauungsplanes 11-47 mit dem Ziel 1.0.1 LEP eV und mit dem Grundsatz
aus § 5 Abs. 2 LEPro 2007 im Einklang steht.
Stapl AL
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