Drucksache - DS/1348/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-47
Arbeitstitel: "Karlshorst/West"
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Bezug: BVV-Beschluss DS/0907/VI "Karlshorst-West/Blockdammweg"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bildung Entscheidung
07.07.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
01.09.2009 
34. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung erledigt   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
14.07.2009 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
08.09.2009 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:


 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)

für das Gelände zwischen Stichkanal, Betriebsbahnhof „Berlin-Rummelsburg“, Blockdammweg, Trautenauer Straße, Verlängerung der Trautenauer Straße, Hoher Wallgraben und Köpenicker Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-47 aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-    die Sicherung von Mischgebieten, Wohnbau-, Grün-, und öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie

-    die Sicherung einer Fläche für Versorgung mit der Zweckbestimmung „Kraftwerk“.

 

Anlage 1:  Räumlicher Geltungsbereich

 

b)

für den Bebauungsplan-Entwurf 11-47 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)

mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 


 

Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Berlin, den      

 


 

                                                                          EU

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                            Umwelt und Verkehr

Verfügung zur Bezirksamtsvorlage Nr. 099/09 für die Sitzung am 02.06.2009Verfügung und Original mit Anlagen zur EU BzStR, zusätzlich Anlagen dreifach für die durch Büro BzStR zu erstellenden Kopien, gleichzeitig BA-/BVV-Vorlage als E-Mail an Büro BzStR, Nummer der Vorlage wird durch Büro BzStR erfragt und eingetragen sowie Original und Kopien versendet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-47

 

für das Gelände zwischen Stichkanal, Betriebsbahnhof Rummelsburg, Blockdamm­weg, Trautenauer Straße, Verlängerung der Trautenauer Straße, Hoher Wallgraben und Köpenicker Chaussee

im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg

 

 

 

                                                                                                                             unmaßstäblich

Planungsziele des Bebauungsplanes 11-47

 

-    Festsetzung von Mischgebiets-, Wohnbau-, Grün- und Straßenverkehrsflächen sowie Fläche für Versorgung mit der Zweckbestimmung „Kraftwerk“

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Das rund 69 ha umfassende Gebiet beiderseits des Blockdammwegs war lange Zeit eines der bedeutenden zusammenhängenden Industrieareale des Bezirks Lichtenberg. In den letzten Jahren ist die gewerbliche Entwicklung jedoch trotz seiner innenstadtnahen Lage und der guten verkehrlichen Anbindung stark rückläufig. Zurzeit wird das Gebiet überwiegend durch brachliegende Flächen, leerstehende verschlissene Gebäude und eine sich ausbreitende ruderale Vegetation geprägt. Gleichzeitig ist durch Vandalismus und illegale Müllentsorgung entstehende Verwahrlosung der Grundstücksflächen zu beobachten. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur auf das Gebiet selbst, sondern auch auf die unmittelbare Nachbarschaft nachteilig aus und würde ohne entsprechende städtebauliche Steuerung zu einer weiteren Abwertung des gesamten Bereichs führen.

 

Die Chancen für eine positive städtebauliche Umsteuerung werden als günstig erachtet. Das Gebiet zeichnet sich durch eine besondere Verkehrsgunst aus, die nicht nur für gewerbliche Nutzungen interessant ist. Für eine städtebauliche Neuordnung bieten sich idealtypisch weite zusammenhängende Flächenpotentiale an. In östlicher Nachbarschaft befindet sich ein sozial stabiles Wohnquartier, das durch seine städtebauliche Ordnung und seine häufig hochwertige architektonische Gestaltung auffällt.

 

Der Bebauungsplan muss sich hierbei sowohl an den vorhandenen Rahmenbedingungen innerhalb des Plangebiets orientieren, zugleich aber auch die heterogenen städtebaulichen Strukturen in der Nachbarschaft ausreichend berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist die Einordnung eines Kraftwerkneubaus auf den Flächen nördlich des Blockdammwegs und östlich der Köpenicker Chaussee von Bedeutung.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Das Gebiet wird im Norden durch das Gelände des noch in Nutzung befindlichen Kraftwerks Klingenberg und die Bahnanlagen des Betriebsbahnhofs Rummelsburg abgegrenzt. Nördlich der Bahnanlagen erstreckt sich das Wohngebiet Karlshorst.

Im Osten wird das Gebiet durch die Trautenauer Straße begrenzt. Östlich der Trautenauer Straße schließt sich das Wohngebiet Karlshorst-Süd (Seen-/Prinzenviertel, so benannt nach den gegenwärtigen und ursprünglichen Straßennamen) an, das sich durch eine verfestigte städtebauliche Struktur mit offener Bauweise und Gärten auszeichnet und durch weitgehend gut erhaltene zwei- bis dreigeschossige Gebäude des frühen 20. Jahrhunderts geprägt ist. An der Ecke Trautenauer Straße/Ehrlichstraße befindet sich die Kreativitätsgrundschule, die direkt an den Seepark, eine in einen Grünzug eingebettete Parkanlage grenzt.

Im Süden wird das Gebiet durch den Hohen Wallgraben abgegrenzt. Südlich hieran schließen sich eine denkmalgeschützte Einfamilienhaussiedlung aus den 20er Jahren des vorigen Jahrhundert (Waldsiedlung Lichtenberg von Peter Behrens), eine Kleingartenanlage (KGA „Am Elektrowerk“) und der nördliche Ausläufer der Wuhlheide an.

Die westliche Grenze wird durch den Straßenzug Köpenicker Chaussee gebildet. Westlich der Köpenicker Chaussee erstrecken sich Brachflächen, die ehemals überwiegend gewerblich genutzt wurden und bis an die ca. 200 - 400 m entfernt gelegene Spree heranreichen.

 

Grundlage der städtebaulichen Entwicklung bilden die von der BVV am 18. Dezember 2008 beschlossenen städtebaulichen Leitlinien „Karlshorst/West – Blockdammweg“ (Vorzugsvariante „Energiepark“) sowie die beschlossene DS/1165/VI „Zukunftsfähige Wärmeversorgung aus Lichtenberg“ und deren Beantwortung in der Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.03.09. Die Vorzugsvariante fußt auf der Annahme der Neuerrichtung eines Kraftwerks auf dem Grundstück Köpenicker Chaussee/Blockdammweg. Das nördlich des Blockdammwegs geplante Gewerbegebiet sowie das südlich angedachte Mischgebiet könnten als „Energiepark“ weitere Betriebe der Energiebranche (insb. Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Anlagen für die Energieerzeugung) aufnehmen.

 

Für den geplanten Kraftwerksstandort selbst werden keine konkreten Bebauungsstrukturen vorgeschlagen. Das Konzept nimmt lediglich den Erhalt der historischen Wegebeziehungen und der diese begleitenden Grünstrukturen auf. Außerdem wird eine Höhenstaffelung der baulichen Anlagen empfohlen, die die Beeinträchtigung des Stadtbilds insbesondere rund um die denkmalgeschützten Gebäude am Blockdammweg und an der Köpenicker Chaussee reduzieren. Auch die Fernwirkung der Anlagen soll auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden. So kommen die höchsten Anlagen im Norden und Nordosten zu liegen, während die Höhe der Anlagen nach Süden und Westen graduell abnehmen soll. Um einen größeren Abstand zwischen dem Kraftwerksstandort und den westlich der Trautenauer Straße vorgesehen Wohnbauflächen zu erreichen, wurden sowohl der Gewerbestreifen als auch der Grünzug südlich des Blockdammwegs breiter ausgeführt.

Um den so entstandenen Verlust an verwertbaren Wohnbauflächen auszugleichen, sieht die Variante Energiepark eine Wiederherstellung des Hohen Wallgrabens vor, reduziert den begleitenden Grünstreifen jedoch auf eine Breite von ca. 20,00 m. Dies ermöglicht in der nördlichen Hälfte des Quartiers die Anlage von drei Wohnhöfen mit Einfamilienhausbebauung sowie im Süden eine straßenbegleitende Bebauung entlang des Hönower Wiesenwegs. Diese Reduzierung der Retentionsflächen führt jedoch zu einer starken Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit des Hohen Wallgrabens, die nur teilweise durch die Anlage einer Versickerungsmulde im Grünzug zum Seepark ausgeglichen werden kann.

Die bezirkliche Gartenarbeitsschule wird in dieser Variante verlagert. Angesichts des 100,00 m breiten Grünzugs erscheint es sinnvoll, die Schule in diesen zu integrieren und so die Inanspruchnahme weiterer Flächen für öffentliche Nutzungen zu reduzieren. Öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen grenzen westlich an die Gartenarbeitsschule an.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan (FNP, Stand: Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004) stellt die Flächen an der Köpenicker Chaussee/Blockdammweg als Fläche für Versorgungsanlagen (Abfall, Fläche mit gewerblichem Charakter) und die restlichen Flächen nördlich und südlich des Blockdammwegs weitgehend als gewerbliche Bauflächen dar. Der von Ehrlichstraße, Blockdammweg und Trautenauer Straße umschlossene dreieckige Straßenblock ist als Wohnbaufläche (W3) dargestellt.

Für das gesamte Plangebiet südlich des Blockdammwegs ist ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Der Blockdammweg und der Straßenzug Köpenicker Chaussee werden als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt.

 

Während der Flächennutzungsplan das Gebiet noch als Gewerbegebiet bzw. Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt, gibt es von Seiten des Bezirks ein Interesse, den derzeit desolaten Zustand zu überwinden, indem höherwertigere Nutzungen wie Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe sowie Grünflächen ausgewiesen werden. Entsprechend wird in der aktuellen Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) lediglich der Teilbereich nördlich des Blockdammwegs als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die im FNP als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellte Fläche wird hierbei ebenfalls dem Gewerbegebiet zugeordnet. Für den Bereich südlich des Blockdammwegs ist eine tiefgreifende Nutzungsänderung vorgesehen, die zwar noch im Widerspruch zum FNP steht, nach Aussage der Senatsverwaltung jedoch durch ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren in Übereinstimmung mit der übergeordneten Bauleitplanung gebracht werden könnte. Südlich des Blockdammwegs sind in der BEP folgende Nutzungen vorgesehen:

-    zwischen Hönower Wiesenweg und Trautenauer Straße entlang des Blockdammwegs ein Mischgebiet,

-    südlich des Mischgebiets ein breiter Grüngürtel in Ost-West-Richtung,

-    parallel zur Trautenauer Straße: eine schmalere Grünverbindung (diese resultiert aus einer Absprache mit der BEWAG zur Verlegung/Bündelung der vorhandenen Hochspannungsleitungen),

-    Wohnbauflächen W 3 mit einer GFZ bis 0,8,

-    ein Schulstandort (bezirkliche Gartenarbeitsschule) sowie

-    im Übergangsbereich zu den Kleingärten im Süden: eine Grünfläche sowie eine kleine Fläche „Siedlungsbereich mit landschaftlicher Prägung“.

 

 

Verfahren

 

Mit Schreiben vom 26. Februar 2009 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Abt. GL 5.3 (vorher GL  8) über die Absicht des Bezirksamtes Lichtenberg, den Bebauungsplan 11-47 aufzustellen, informiert.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B äußerte mit Schreiben vom 24. März 2009, keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungsabsicht des Bezirkes. Die Errichtung eines Kraftwerkes nördlich des Blockdammweges sei aus dem FNP entwickelbar und berühre dringende Gesamtinteressen Berlins i.S.v. § 7 AGBauGB.

 

Dagegen sei das mit dem Bebauungsplan 11-47 verfolgte Ziel des Bezirkes südlich des Blockdammweges Mischgebiet zu entwickeln und Wohngebiet zu arrondieren (einschließlich Grünzug), aus dem FNP nicht entwickelbar. Hier sei ein abgestimmtes Konzept notwendig, welches aufzeige, wie die Belange der örtlichen gewerblichen Wirtschaft gesichert bleiben. Erst dann wäre eine Änderung des FNP möglich.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Abt. GL 5.3 hat mit Schreiben vom 7. April 2009 bestätigt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 11-47 mit dem Ziel 1.0.1 LEP eV und mit dem Grundsatz aus § 5 Abs. 2 LEPro 2007 im Einklang steht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Stapl E 3  zK

 

  Stapl E 4  zK

 

  Stapl B 1  zK

 

 

 

BzStR EU zu 1. und 2.

 

 

 

  Stapl AL

  Stapl E

 

 

 

  Stapl .E 2/15.05.2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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