Drucksache - DS/1282/VI  

 
 
Betreff: Antrag der GPU + VD Projekt Frankfurter Allee GbR auf Einleitung eines Vorhaben- und Erschließungsplans 11-46 VE für das Grundstück Frankfurter Allee 214, 216 sowie eine Teilfläche der angrenzenden Bahnanlagen zwischen Lichtenberger Brücke und Buchbe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      Vorbehaltlich der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem o.g. Antrag (Anlage 1) zuzustimmen und die Einleitung des Verfahrens (s. Anlage 2) vorzubereiten.

 

b)      Mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

c)      Die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 3:      Begründung

 

 

Berlin, den          .04.2009

 

 

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 

                                                                           

 

 

 


Anlage 3

Begründung

 

 

Projekt

 

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem ca. 3,7 ha großen Vorhabengrundstück ein Fachmarktzentrum zu entwickeln.

 

Dieses sieht einen Baumarkt mit Gartencenter, einen Teppich- und Einrichtungsmarkt sowie einen Fachmarkt für Tiernahrung vor.

Auf ca. 11.900 qm Verkaufsfläche (VKF) werden Handelsnutzungen angesiedelt, davon 1.000 qm zentrenrelevante Randsortimente. Auf 1.900 qm VKF wird zentrenrelevantes Hauptsortiment (Tiernahrung) vorgesehen.

 

Ergänzend wird ein Freizeit- und Entertainmentcenter (Spielstättenkonzept mit PC- und Internet-basierten Spiel- und Informationswelten mit 20%igem Flächenanteil für Münzautomaten mit Gewinnmöglichkeit, kein Alkoholausschank) mit 2.000 qm Nutzfläche geplant.

Zusätzlich sind ein Fitness-Center mit 3.000 qm Nutzfläche und ein Fast Food – Restaurant mit drive-in mit 500 qm Nutzfläche  vorgesehen.

 

 

Art der baulichen Nutzung

Qm Nutzfläche

Qm Verkaufsfläche

Davon qm VKF zentrenrelevante Sortimente

Baumarkt

 

  ca. 7.000

6.000

600

Teppich-/ Einrichtungsmarkt

 

        4.100

 

4.000

400

Tiernahrung

 

        2.000

1.900

1.900

Fast Food

 

           500

 

 

Freizeit- und Entertainment Center

 

        2.000

 

 

Fitness-Center

 

        3.000

 

 

Summe

 

      18.600

 

11.900

2.900

 

 

Das Projekt besteht aus vier Gebäudekomplexen von insgesamt 18.600 qm Nutzfläche (NF). Die Gebäude sind 1- bzw. 2-geschossig mit einer maximalen Gebäudehöhe von 11,50 m projektiert.

 

Es sind  ca. 390 Stellplätze beabsichtigt.

Die Zufahrten sind in der Frankfurter Allee und Buchberger Straße, die Anlieferung ist in bzw. von der Buchberger Straße aus vorgesehen.

Ein Verkehrsgutachten wird erarbeitet werden.

 

Die bestehende Tankstelle bleibt erhalten.

Durch die Baukörper wird eine bauliche Fassung des Straßenraums der Frankfurter Allee erreicht. Ergänzend wird entlang der Grundstücksgrenze eine Baumreihe angepflanzt werden. Weitere Maßnahmen werden im Zuge der Projektkonkretisierung untersucht.

 

 

Planungsrechtliche Grundlagen

 

  1. Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 4. Dezember 2007 (ABl. S. 3292) stellt den Bereich als gemischte Baufläche M2 sowie planfestgestellte Fläche dar. Eine Einzelhandelskonzentration ist nicht vorgesehen.

Ob und inwieweit das Planungsziel entwicklungsfähig ist, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Grund der zu veranlassenden Mitteilung der Planungsabsicht entscheiden.

 

  1. Die Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg (Stand Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin am 17.08.2005 beschlossen.

Für den Bereich ist Mischgebiet mit hohem gewerblichem Anteil und Grünfläche an der Frankfurter Allee sowie im hinteren Bereich Mischgebiet und Grünfläche dargestellt. Ein zentraler Versorgungsbereich ist nicht vorgesehen. Die Grünflächen sind Bestandteil eines Grünzugs, der nach Süden an den Grünzug Frankfurter Allee angebunden werden soll.

Das Planungsziel ist derzeit nicht entwicklungsfähig. Die Bereichs-entwicklungsplanung Alt-Lichtenberg ist zu ändern und als Sondergebiet mit hohem Gewerbeanteil, Fachmarktzentrum, darzustellen.

 

  1. Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepts stellt für den Bereich fest, dass sich Angebote für die Nahversorgung als auch zentrenrelevante Sortimente schädigend auf das Ortsteilzentrum Weitlingstraße und das Wohngebietszentrum Siegfriedstraße auswirken. Umlenkung von Kaufkraftkraft aus dem Ringcenter ist zusätzlich zu prognostizieren. Das Projekt sieht ein Fachmarktzentrum mit überwiegend nichtzentrenrelevanten Sortimenten vor.

Das Planungsziel wird hinsichtlich der Verträglichkeit mit dem bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept gutachterlich untersucht werden. Zudem wird die städtebauliche Auswirkung des Freizeit- und Entertainment Centers bewertet.

 

  1. Bei dem Bereich handelt es sich weiterhin um planfestgestellte Bahnfläche im Umfeld des Bahnhofs Lichtenberg. Vom Eisenbahnbundesamt liegen keine Aussagen zu der Möglichkeit der Freistellung von Bahnbetriebszwecken vor. Die Teilung eines Flurstücks muss noch erfolgen. Der Bebauungsplan kann auf planfestgestellten Bahnflächen nicht festgesetzt werden – spätestens im Rahmen der Behördenbeteiligung muss das Eisenbahnbundesamt sich abschließend äußern.

 

 

 

Planverfahren

 

Gemäß §12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Entsprechend den Ausführungsvorschriften ist die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans vorab der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitzuteilen. Nur auf Grund dieser Zustimmung sind die Entscheidung über den Antrag und ggf. die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

 
Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-46 VE

für das Grundstück Frankfurter Allee 214, 216 sowie eine Teilfläche der angrenzenden Bahnanlagen zwischen Lichtenberger Brücke und Buchberger Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg

 

 

 

                                                                                                                  Maßstab 1:5000

 

Ziele des Bebauungsplanes

Sondergebiet Fachmarktzentrum

 
 

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